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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.02.2018)

Klagenfurt, am 28.02.2018

Skandal um tote Kühe in Kärnten

VGT fordert sofortige Konsequenzen von der Politik; weiteres Tierleid muss in Zukunft besser verhindert werden. Politische Verstrickungen müssen aufgelöst und die Kontrollen ausgeweitet werden.

Der erschütternde Fall dreier Kühe, die in Anbindehaltung grausam sterben mussten, schlägt weiter Wellen. Die berechtigte Entrüstung der Bevölkerung über solches Tierleid darf nun nicht ohne Konsequenzen bleiben!

Ressort-Umstrukturierung

Bereits nach dem Schweinemast- und Schlachthofskandal um den Gastro-Betrieb Mochoritsch in Kärnten im vergangenen Sommer wurde eine Trennung des Veterinärwesens vom Landwirtschaftsressort in der Landesregierung gefordert. Bis jetzt wurde dieser Schritt von der Landesregierung hinausgezögert. „Schon der Hausverstand sagt einem, dass jene Stelle, die die Tiergesundheit und das Tierwohl sicherstellen soll, nicht jener Stelle untergeordnet sein darf, die die Interessen der Tiernutzungsindustrie vertritt“, erklärt David Richter, VGT-Kampagnenleiter. „In anderen Bundesländern ist diese Trennung bereits erfolgt. Es ist höchste Zeit für Kärnten, da nachzuziehen.“

Trennung von Tierschutzombudstelle und Veterinärreferat

Die Doppel-Position von Landesveterinärdirektor Holger Remer als Stellvertretung der Tierschutzombudsfrau, Jutta Wagner, kann zu Problemen der Befangenheit und fehlenden Neutralität führen. „Die Tierschutzombudsstelle vertritt die Tiere und den Tierschutz. Sie soll unter anderem sicherstellen, dass die Arbeit der Amtstierärzt_innen und der Veterinärdirektion korrekt durchgeführt wird. In Kärnten wird dieses System durch die Doppel-Rolle Remers untergraben“, schildert Richter weiter.

Keine Kriminalisierung des Tierschutzes

Der neue Regierungsplan von ÖVP und FPÖ enthält klare Passagen, die nach ihrer Umsetzung das Aufdecken von solchen Tierschutz-Skandalen, wie dem aktuellen Fall in Kärnten, als Straftat bewerten wollen. Während also Tierleid nach dem Tierschutzgesetz nur eine Verwaltungsstrafe nach sich zieht (auf der selben rechtlichen Ebene wie Falschparken), könnte das Betreten von Ställen zum Aufzeigen von Tierleid zu Verurteilungen nach dem Strafrecht führen. „Es ist offensichtlich, dass das staatliche Kontrollsystem nicht ausreicht, um Tierleid zu verhindern. Statt an dieser Stelle anzusetzen, will die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung lieber Tierschützer_innen und die engagierte Zivilbevölkerung bestrafen, die nicht einfach die Augen vor den leidenden Tieren verschließen wollen,“ zeigt sich David Richter empört.

Anbindehaltung erneut in Kritik

Die Kühe lebten in dem verwahrlosten Stall in Anbindehaltung bevor sie starben. Zahlreiche Hinweise deuten auf langsames Verhungern und eventuell auch Verdursten der Tiere hin. Durch die Fixierung hatten sie keine Chance, dem zentimeterhohen Dreck unter ihnen zu entkommen. Tiere in Anbindehaltung sind dem Menschen und seiner Obhut total ausgeliefert. Fälle von schlechter oder gar ausbleibender Versorgung treffen solche Tiere in erzwungener Abhängigkeit sofort und leider auch fatal. Der VGT thematisiert die Probleme der Anbindehaltung schon seit Jahren, es gibt auch eine Petition. „Die Anbindehaltung von Hunden ist zurecht verboten – warum glauben wir, dass eine Kuh weniger leidet, wenn sie ihr Leben lang kurz am selben Fleck angebunden ist?“ fragt David Richter abschließend.

Der VGT fordert sofortige Konsequenzen und eine ausführliche Aufarbeitung dieses Falles, wie auch aller anderen Fälle von Tierleid und Tierquälerei in Kärnten und in ganz Österreich.

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