Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.03.2019)
Österreich, am 29.03.2019Illegale Kälbertransporte: jetzt hagelt es Anzeigen
VGT bringt Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Tierquälerei gegen Veterinäramt und zuständigen Amtstierarzt der Stadt Salzburg ein.
Die Kälbertransporte von Bergheim nach Spanien sorgen für Wirbel. In Interviews äußerte sich der zuständige Amtstierarzt mit fragwürdigen Aussagen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Transporte. [s. ORF Report vom 26.3., Minute 45:38]
Zu lange Beförderung
Der vom VGT dokumentierte Kälbertransport von Bergheim nach Vic in Spanien war – inklusive der Be- und Entladezeiten – rund 22 Stunden unterwegs. Dies ist eine Überschreitung der maximalen Transportdauer von Saugkälbern: nur 19 Stunden sind höchstens erlaubt. Anhand der vorliegenden Route und der Geschwindigkeitsbeschränkungen laut den Straßenverkehrsordnungen ist eine reine Fahrtzeit von 19 Stunden schon allein rechnerisch nicht möglich. Entgegen der Aussagen des Amtsierarztes gegenüber Medien, schließt die Beförderungszeit
laut der EU-Tiertransportverordnung das Be- und Entladen mit ein.
Beförderung: der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Entladens, Unterbringens und Verladens an Zwischenstationen“(Kapitel 1 Artikel 2 (j))
Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Kommission in Anfragebeantwortungen – schon im Jahr 2008:
Mangelhafte Versorgung
Noch viel schwerwiegender ist jedoch der Vorwurf der Tierquälerei:
§ 222 Abs 2 StGB:
Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch, einem qualvollen Zustand aussetzt.
Der VGT konnte dokumentieren, wie der Kälbertransporter, statt eine offizielle Versorgungsstation für Tiertransporte anzufahren, einfach eine Pause am Seitenstreifen der Autobahn einlegte (siehe Videobeweis des VGT). Laut dem Amtstierarzt gehe das in Ordnung, da die jungen Saugkälber Trinknippel und Wasserversorgung zur Verfügung hätten. Expert_innen und das offizielle Handbuch Tiertransporte des Bundesministeriums für Gesundheit halten dagegen: Nur Fahrzeuge, die mit Eimern und verformbaren Saugern ausgestattet sind, sollten als zweckmäßig gelten.
(S. 39) Eine reine Wasserversorgung ist ebenfalls als unzureichend ausgewiesen: Vor oder während des Transports sollte die zuständige Behörde systematisch untersuchen, welche Vorkehrungen getroffen wurden, damit sichergestellt ist, dass die Tiere in den Ruhepausen Elektrolytlösungen oder Milchaustauscher erhalten.
Zu automatischen Tränkanlagen in Transportern: Für Kälber steht ein der Physiologie und den Verhaltensansprüchen genügendes
automatisches
Versorgungssystem, wie in der Verordnung gefordert, bisher weder für Elektrolyt- noch für Milchaustauschertränke zur Verfügung.
Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Tierquälerei
Der VGT erstattete Anzeige gegen den zuständigen Amtstierarzt. Wenn hier systematisch Gesetze verbogen und die Augen bei offensichtlichen Übertretungen zugedrückt werden, dann leiden nicht nur die Tiere. Es ist in dem Fall sogar zu vermuten, dass den marktbeteiligten Unternehmen wissentlich ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft wurde,
erklärt VGT-Kampagnenleiter Tobias Giesinger. Wir sprechen hier nicht von Lappalien, sondern von Straftaten, die – wenn sie sich bestätigen – mitunter zu mehrjährigen Haftstrafen führen können.
Giesinger abschließend: Die Amtstierärzt_innen tragen eine große Verantwortung. Sie sind das letzte und wichtigste Kontrollorgan für die Einhaltung der Tierschutzgesetze und -verordnungen. Sie können sich nicht einfach persönliche Gesetzesinterpretationen erlauben – sie müssen dafür sorgen, dass die Gesetze so, wie sie gelten sollen, auch eingehalten werden. Die illegalen Transporte müssen abgestellt werden und zwar sofort. Die Tiere haben lange genug gelitten!
Zur Petition: vgt.at/milch
Download: Pressemappe inkl. Fotos, Video-Material und Transport-Dokumente (Copyright: VGT.at – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN)