Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2019)
Salzburg, am 13.06.2019Richtigstellung von völlig falschem ORF-Bericht von Ulli Wolf zu Mayr-Melnhof Prozess
Medienrechtsprozess Salzburg: Richterin hat sowohl den VGT als auch Martin Balluch gestern in jedem einzelnen Punkt freigesprochen, in dem sie über Schuld oder Unschuld entschieden hat
In dem Bericht von Ulli Wolf in der ORF-Sendung „Salzburg heute“ und auf der Online Plattform des ORF Salzburg über den gestrigen Verhandlungstag einer Privatanklage von Mayr-Melnhof gegen den VGT und dessen Obmann Martin Balluch wird behauptet, „Vor Gericht sagt Balluch jedoch, die Hasspostings gegen Mayr-Melnhof stammen nicht aus seiner Feder, sondern seien von Dritten auf Facebook gestellt worden. Er habe nichts damit zu tun, sagt Balluch. Die Richterin schenkte dem keinen Glauben und verurteilte ihn zu 160 Tagsätzen“. Das ist falsch. In Wahrheit hat die Richterin sowohl Martin Balluch als auch den VGT in sämtlichen Anklagepunkten, zu denen sie über Schuld oder Unschuld befand, freigesprochen. Dass die Hasspostings nicht von Martin Balluch, sondern von Dritten stammen, ist unstrittig und wurde bereits gerichtlich festgestellt. Gegenstand des Verfahrens war primär die Frage der rechtlichen Verantwortung für die Facebookseite. Im Bericht wird weiters gesagt, das Gericht habe „eine weitere Strafe verhängt“. Auch das ist falsch, es hat bis zu diesem Tag keine Strafe gegeben. Zusätzlich wird behauptet, die Anklage, die jetzt verurteilt worden sein soll, habe sich auf Demonstrationen und Plakataktionen bezogen, „etwa durch auf Zäunen und Lichtmasten angebrachte Aufkleber“. Das ist ebenso falsch. Wahr ist vielmehr, dass Demonstrationen nie Teil dieser Privatanklage durch Mayr-Melnhof waren und dass sich sämtliche Anwürfe wegen Plakataktionen insbesondere durch Aufkleber in Luft aufgelöst haben. Sowohl Martin Balluch, als auch der VGT und zwei weitere von Mayr-Melnhof privat angeklagte Tierschützerinnen wurden diesbezüglich von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Das Landesgericht Salzburg hat sogar in einem Verfahren festgestellt, dass die Plakataktionen im Bereich der freien Meinungsäußerung lagen, und in einem anderen, dass weder der VGT noch dessen Obmann dafür verantwortlich zu machen sind.
Redakteurin Ulli Wolf behauptet weiters, dass Martin Balluch dazu kein Interview geben habe wollen. Auch das ist falsch. Martin Balluch hat ihr sogar ein Interview gegeben, nur wollte Frau Wolf dieses offenbar nicht im ORF bringen. So kann der Privatankläger einfach unwidersprochen behaupten, es habe eine „orchestrierte Hetzkampagne, Hass- und Lügenkampagne“ gegeben. Zu guter Letzt behauptet Ulli Wolf in ihren Beiträgen, dass Martin Balluch und der VGT rechtskräftig verurteilt wären. Das gestrige Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig. Laut Ansicht der renommiertesten Anwaltskanzlei in Medienrechtsfragen, nämlich jener von Dr. Windhager, die Balluch und den VGT vertreten hat, hat es bisher keine strafrechtliche Verurteilung sondern Freisprüche und lediglich eine zu medienrechtlichen Entschädigungen gegeben. Insofern können weder Balluch noch der VGT rechtskräftig verurteilt sein. Es wird jedenfalls volle Berufung auch wegen Nichtigkeit eingebracht werden.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Mein Eindruck ist, dass hier sehr einseitig berichtet wurde. Leider ist das nicht das erste Mal – diesen Stil ist man in Tierschutz-Kreisen von Ulli Wolf und dem ORF Salzburg gewöhnt. Im Beitrag kommt es so rüber, als hätten der VGT und Martin Balluch öffentlich gegen Mayr-Melnhof gehetzt und diese bedroht, dabei waren es Facebook-Trolle. Für mich sind das Verunglimpfungen, die nicht zu einer objektiven Berichterstattung passen. Wir werden jedenfalls eine Beschwerde beim Publikumsrat einbringen. Den Vorwurf, der VGT würde eine Hasskampagne gegen Gatterjäger Mayr-Melnhof fahren, weise ich zurück. Der VGT hat in ganz Österreich erfolgreich eine auf Fakten basierende Kampagne gegen die tierquälerische Gatterjagd geführt – im Sinne des Tierschutzes. Nicht mehr und nicht weniger.