Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.05.2020)
Steiermark, am 13.05.2020Jäger zeigt bei DSB an: beantragt Haft für VGT-Obmann wegen Anstiften zum Filmen
Anzeigen der Zuchtfasan-Jagdgesellschaft immer obskurer: nun fordert ein Jäger, der bei einer Abschießbelustigung auf Zuchtfasane gefilmt worden ist, Haft wegen Anstiften zum Filmen
Was passiert, wenn die Jägerschaft bei Abschießbelustigungen auf ausgesetzte Zuchtvögel gefilmt wird, war im Burgenland zu sehen: nach veröffentlichten Videos einer Entenjagd hat die Landesregierung das Aussetzen sämtlicher Tiere zur Jagd verboten. Dem wollen nun die steirischen Jäger_innen zuvor kommen, indem sie das Filmen ihrer Abschießbelustigungen durch Anzeigen bei der Datenschutzbehörde (DSB) bestrafen lassen wollen. Doch nicht nur das. Nun hat ein Jäger aus der Südsteiermark den sprichtwörtlichen Vogel abgeschossen, indem er bei der DSB Haft für den VGT-Obmann beantragt, weil dieser seinen Stellvertreter beim VGT angestiftet habe, den Abschuss von Zuchtfasanen zu filmen, aber erkennbar sei, dass er durch Geldstrafen von seiner Anstifterei nicht abzubringen wäre.
Martin Balluch hat die Anzeige im Wortlaut auf seinem Blog veröffentlicht: Martin Balluch's Blog
Der VGT-Obmann dazu: Im Burgenländischen Landtag hat die FPÖ als einzige Partei gegen das Verbot des massenhaften Aussetzens von Zuchtvögeln aus Ungarn für die Jagd gestimmt. Dieser bedingungslose Schulterschluss mit der Jägerschaft hat sich schon beim Gatterjagdverbot gezeigt. Da war es wiederum die FPÖ, die im Austausch für ihre Zustimmung zu diesem Verbot einen Passus in das Burgenländische Jagdgesetz reklamierte, dass die Behörde per Verordnung sogar öffentliche Straßen sperren kann, um Tierschützer_innen vom völlig legalen Filmen dieser Abschießbelustigungen abzuhalten. In der Steiermark versuchen es die Jäger_innen mit der Datenschutzverordnung. Und gehen dabei so weit, Haft (!) für mich zu fordern, obwohl ich bei der besagten Abschießaktion nicht einmal anwesend war und sich in der Anzeige kein Beleg findet, dass ich irgendetwas mit dem Filmen damals zu tun gehabt hätte. Das erinnert in seiner Absurdität an den Tierschutzprozess seinerzeit. Doch allem Anschein nach behält die Datenschutzbehörde die Nerven und weist eine nach der anderen dieser Anzeigen zurück. Wäre ja noch schöner, wenn es aus Datenschutzgründen unmöglich gemacht würde, legale (!) tierquälerische Machenschaften aufzudecken, und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Immerhin steht diese Öffentlichkeit in der Verantwortung, derartiges zu verbieten oder eben nicht. Und dazu muss sie informiert sein. Und zwar von beiden Seiten.