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Auch kleine Kaninchen zählen: Halterin kümmert sich nicht, Tier hinter dem Haus einfach abgestellt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.08.2020)

Oberwölbling/Wien, 06.08.2020

Ein kleines Kaninchen musste über Wochen in einem Käfig im hintersten Winkel eines Waldbades im Bezirk St. Pölten-Land ausharren, ohne jeglichen Sozialkontakt und ohne dass sich jemand ordentlich um ihn kümmert.

Ein Anwohner einer der umliegenden Ortschaften, der öfter beim Waldbad spazieren geht, hat das Kaninchen eines Tages entdeckt. Der Tierfreund dokumentierte die katastrophalen hygienischen Zustände des Käfigs, in dem das Kaninchen bloß vereinzelt nasse Sägespäne und ein wenig – ebenfalls nasses – Heu vorfand. Zwei Umstände machten dem Tierfreund besonders zu schaffen: Zum einen wurde das Kaninchen in seinem Käfig in einem Winkel des Grundstücks im Wald einfach abgestellt. Andererseits hatte das Kaninchen überhaupt keinen Sozialkontakt. Es ist für Kaninchen besonders wichtig, dass sie Kontakt mit Artgenossen haben, weshalb eine Einzelhaltung von Kaninchen auch zu Recht gesetzlich verboten ist.

Der Tierfreund hat die traurige Situation mit vielen Fotos dokumentiert und gleich die Gemeinde verständigt. Dort hat man ihm zugesagt, sich um die Situation zu kümmern. Es geschah aber tagelang nichts, weshalb der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN um Hilfe gebeten wurde. Der VGT hat sofort den Amtstierarzt kontaktiert und um Abhilfe ersucht und den Tierfreund gebeten, nach einigen Tagen nochmals Nachschau zu halten. Als sich die Situation des Kaninchens in diesen Tagen wieder nicht besserte, sah sich der VGT dazu gezwungen, Anzeige zu erstatten und auch die Bürgermeisterin um eine Stellungnahme zu bitten. Die Situation musste schnell behoben werden, denn war der Kaninchen nicht nur schlecht versorgt und vernachlässigt, sondern auch gegen Wind und Wetter ungenügend geschützt, so wie in den letzten Tagen als es starke Unwetter gab.

Die Bürgermeisterin erklärte, dass die Gemeinde nicht Halterin des Kaninchens sei, sondern eben die Betreiberin des Gastronomiebetriebes im Waldbad, weshalb der Gemeinde kein direkter rechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Das Kaninchen wurde erstmals am 28.6.2020 entdeckt und wurde die Situation zuletzt am 4.8.2020 kontrolliert. Trotz Verständigung des Amtstierarztes und Involvierung der Gemeinde hat sich an der Situation des Kaninchens laut Zeugen nichts geändert.

VGT-Jurist Alexander Kirchmauer zu dieser Situation: Hier wurde alles unternommen, was das Gesetz hergibt. Der Tierfreund hat sich vorbildlich verhalten und Zivilcourage gezeigt. Sowohl der Tierfreund als auch wir als VGT haben versucht, die Situation für das Kaninchen so schnell und pragmatisch als möglich zu verbessern. Es tut sich aber nichts! Es wäre so einfach und billig, diesem Kaninchen ein besseres Zuhause zu bieten. Es kümmert aber offensichtlich niemanden, vermutlich, weil es nur ein kleines Kaninchen ist. Wir aber sagen: Auch kleine Tiere zählen! Wir haben den Sachverhalt daher angezeigt und hoffen, dass die Behörde der Tierhalterin das Kaninchen wegnimmt und ein besseres Zuhause besorgt!. VGT-Aktivistin Lena Remich ergänzt: Tiere sind nicht zur Belustigung der Menschen da. Ein Kaninchen hat in einem Käfig nichts verloren, sondern braucht – genau wie der Mensch und alle anderen Tiere – Freiheit oder zumindest eine artgerechte Unterbringung mit Sozialkontakt!.

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