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FPÖ-Antrag Tierqualvertuschungsgesetz im Parlament: 1 Jahr Haft auf Tierfabrik Filmen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.11.2020)

Wien, 24.11.2020

Nach untergriffigen Attacken von FPÖ-Svazek, die sich hinter ihrer Immunität versteckt, gegen den VGT, setzt Bundespartei nach: 1 Jahr Haft für Besetzung einer Tierfabrik oder Filmen darin

Ob es um Tierfabriken, Tiertransporte, Tierversuche, Tierzirkusse oder die Gatterjagd geht, man darf sich erfahrungsgemäß sicher sein, dass die ÖVP gegen den Tierschutz Stellung bezieht. In keinem anderen Land der Welt gibt es eine Partei mit derart starken Animositäten gegen den Tierschutz und mit derart radikaler Vernachlässigung von Tierinteressen. Nun versucht offenbar die FPÖ der ÖVP den Rang als Anti-Tierschutzpartei abspenstig zu machen. Nachdem die FPÖ-Salzburg Chefin Svazek den VGT und seinen Obmann unflätig angegriffen hat, wohl wissend, dass sie als Landtagsabgeordnete Immunität besitzt, setzt nun die Bundes-FPÖ nach. Mit der Begründung, dass VGT-Obmann Balluch in den Tierschutzrat nominiert worden ist, wurde ein Entschließungsantrag im Parlament eingebracht, nach dem mit einem extra § 109a im Strafgesetzbuch das Filmen in Tierfabriken, aber auch das Besetzen von Tierfabriken, zu einer mit 1 Jahr Haft zu ahndenden Straftat erklärt werden soll.

Der Wortlaut des Gesetzes: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Klar ist, dass es heute noch Legebatterien gäbe, wenn nicht mutige Tierschützer:innen in die Betriebe gegangen wären, um dort zu filmen. Sehr viele Menschen würden auch nicht zu pflanzlichen Alternativen greifen, wie das ja mittlerweile geschieht, wären sie nur durch die Fleischwerbung über die Tierhaltung informiert worden. So wie die Tierindustrie Menschen, die wirklich nur die Interessen der Tiere vertreten, aus dem Tierschutzrat heraushalten will, so will sie auch Filme über die wahren Zustände in Tierfabriken mit Gewalt verhindern. Aber eines ist klar: der Tierschutz, der als Staatsziel in der Bundesverfassung steht, schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere, also ihre ureigensten Interessen, und nicht die Interessen derjenigen, die die Tiere zu Geld machen wollen. Es ist klar, dass darüber hinaus die Veröffentlichung von seriösem Filmmaterial aus Tierfabriken im Interesse der Allgemeinheit liegt. Die FPÖ handelt daher wieder einmal gegen die Verfassung und gegen das Interesse der Mehrheit der Menschen im Land.

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