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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.01.2021)

Burgenland, am 21.01.2021

Volksabstimmung Gatterjagd geschafft: heute Abgabe von 14.500 Unterschriften

Trotz hartem Corona-Lockdown, trotz Weihnachtsfeiertagen und großer Kälte auf den Straßen, erreicht der VGT nach nur ¾ der Frist deutlich mehr als die notwendigen Stimmen

In der österreichischen Geschichte gab es bisher noch nie eine Volksabstimmung auf Landesebene „von unten“. Jetzt ist sie im Burgenland erreicht, und zwar ausgerechnet zu einem Tierschutzthema: der Gatterjagd. Niemand hat das im Vorfeld für möglich gehalten. Trotz denkbar schlechtesten Bedingungen, einem harten Lockdown die gesamte Periode hindurch, einer Frist über Weihnachten und Neujahr mit zahlreichen Feiertagen und großer Kälte auf den Straßen, ist dieses Meisterstück in sehr kurzer Zeit gelungen. 2 Wochen vor Fristende, also nach ¾ der Zeit, gibt der VGT heute in der Landesregierung um 2.500 Stimmen mehr als notwendig ab. Zusätzlich liegen beim VGT noch mehrere tausend weitere Unterschriften auf. Die Burgenländer:innen wollen ganz offensichtlich ihr Gatterjagdverbot beibehalten. Die allermeisten Stimmen erreichten den VGT per Post. Die Menschen füllten selbständig die Formulare aus und schickten sie zu.

Die SPÖ-Alleinregierung im Burgenland hat sich das anfänglich vermutlich anders vorgestellt. Die Lex Esterhazy, d.i. die Aufhebung des Gatterjagdverbots ganz im Sinne des Betreibers des größten Jagdgatters im Burgenland, verpackt in eine völlig unnötige Jagdgesetznovelle, sollte rasch beschlossen und durchgesetzt werden. Und das, obwohl die SPÖ selbst am 9. März 2017 das Gatterjagdverbot erlassen und als großen Erfolg gefeiert hatte. Doch da hat die Landesregierung die Rechnung ohne den VGT und andere Tierschutzorganisationen gemacht. So schnell wollte man das mühsam erkämpfte Gatterjagdverbot nicht aufgegeben. Unmittelbar nach Beschlussfassung am 10. Dezember 2020 begann das Projekt Volksabstimmung. Der Artikel 33 der Landesverfassung sieht vor, dass eine Volksabstimmung durchzuführen ist, wenn bis 8 Wochen nach Beschlussfassung, also bis zum 4. Februar 2021, mindestens 12.000 gültige Unterschriften von für den Landtag im Burgenland wahlberechtigten Bürger:innen dafür abgegeben werden. Mit dem heutigen Tag hat der VGT dieses Kriterium erfüllt.

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert von der Einstellung der Menschen im Burgenland zum Tierschutz: Die autoritär durchgesetzte Aufhebung des Gatterjagdverbots hat eine Welle der Empörung im Burgenland ausgelöst. Zahlreiche Menschen und Organisationen haben begonnen, Unterschriften für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd zu sammeln. Aber was uns noch mehr überrascht hat: viele tausend Privatpersonen haben im engsten Familienkreis Unterschriften gesammelt und sie uns per Post zugeschickt. Einmal erhielten wir an einem einzigen Tag über 5.000 Unterschriften! Es war kaum noch möglich, die Aufgabe zu bewältigen, alle diese Unterschriften von den 171 Gemeinden im Burgenland bestätigen zu lassen. Auch das war nur dank 100 Personen möglich, die ihre Freizeit geopfert haben, um die Volksabstimmung Realität werden zu lassen. Das war eine Gemeinschaftsanstrengung von sehr vielen Personen, ohne die dieses historische Ergebnis nicht möglich gewesen wäre!

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