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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.04.2021)

Graz, am 12.04.2021

Skandal-Urteil: NGO muss Plakat „Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern“ widerrufen

Initiative Steirer:innen gegen Tierfabriken wurde erstinstanzlich verboten, die Landwirtschaft wegen dem Einsatz von Gift (Insektenvernichtungsmittel) zu kritisieren – nicht rechtskräftig

Das Urteil liest sich wie jene in Belarus gegen die dortigen Demokratie-Aktivist:innen. Wer vor der „giftspritzenden Landwirtschaft“ warnt, der beleidige alle Bauern und Bäuerinnen. So lange das Ausbringen von Glyphosat und anderen Insektenvernichtungsmitteln sowie von Antibiotika in der Tierhaltung legal ist, dürfe man keinen Schutz davor fordern. Mit diesen Worten urteilte eine Richterin am Bezirksgericht Graz-Ost, nachdem der ÖVP-Bauernbund gegen ein Plakat der Initiative Steirer:innen gegen Tierfabriken (IST) geklagt hatte. Der Wortlaut des Plakats: „Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern! Keine Keime und Antibiotika auf den Tellern unserer Familien!“. Die Richterin meinte dazu, der ÖVP-Bauernbund sei klagslegitimiert, obwohl er gar nicht erwähnt wird, weil dieses Plakat alle Landwirt:innen (offenbar auch jene aus der Biolandwirtschaft) diffamiere. Es handle sich nicht um eine Forderung oder Bitte, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Das Ausbringen von Glyphosat und anderen Insektenvernichtungsmitteln sei legal, und es sei nicht erwiesen, dass das für Mensch, Tier und Umwelt bedenklich wäre. Deshalb müsse die IST nun diese Aussagen auf Plakaten und in einer Zeitungsanzeige widerrufen und dem ÖVP-Bauernbund 3.300 Euro überweisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil großteils im Wortlaut: Martin Balluch's Blog

Die IST setzt sich gegen den Neubau von großen Tierfabriken, wie Schweinefabriken mit Vollspaltenboden, ein. Und das ziemlich erfolgreich. Zweifellos ist sie deshalb ins Visier des ÖVP-Bauernbundes geraten, der keine Mittel scheut, jede Tierschutzinitiative zu bekämpfen. Es ist der ÖVP-Bauernbund, der hauptsächlich gegen ein Verbot des Vollspaltenbodens opponiert. Es ist ein ehemaliger Obmann der ÖVP-Jungbauernschaft des Bauernbundes, der den kürzlich vom VGT aufgedeckten Skandal-Schweinebetrieb mit zahlreichen toten Ferkeln führt. Und es ist der ÖVP-Bauernbund, der ständig versucht, Tierschutzarbeit zu kriminalisieren. Ein Mittel, um Kritik mundtot zu machen, ist der SLAPP (Strategic Lawsuit Against Public Participation), die Zivilklage auf Unterlassung von berechtigter Kritik.

VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: Dieses Urteil ist eine Schande für den Rechtsstaat. Es erschüttert zutiefst, dass so etwas überhaupt möglich ist. In meinen Augen gehört diese Richterin sofort ihres Amtes enthoben. Jede Begründung, die sie bringt, ist ganz offensichtlich falsch. Auch ein 10 Jähriger erkennt sofort, dass die Bitte um Schutz vor giftspritzenden Landwirt:innen nicht die Behauptung umfasst, dass alle Landwirt:innen Gift verspritzen, wie die Richterin argumentiert. Die Biolandwirtschaft tut das ja wohl nicht. Das Plakat ist ein Plädoyer für biologische Landwirtschaft und ein Verbot von Glyphosat, ohne irgendjemanden konkret zu nennen. Und das sind Forderungen, die von einer großen Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden!

Sendung zum Thema im Tierrechtsradio

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