Fisch des Jahres 2022: Die Barbe - vgt

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Fisch des Jahres 2022: Die Barbe

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.01.2022)

Wien, 24.01.2022

VGT schlägt Fangverbot zum Schutz dieser gefährdeten Fischart vor

Die Barbe (lat: Barbus barbus) wurde vom Österreichischen Fischereiverband und den Landesfischereiverbänden zum Fisch des Jahres 2022 ernannt. Die Absicht dahinter ist, diese Fischart und ihren Lebensraum ins allgemeine Bewusstsein zu bringen und es ... soll vor allem auf die aktuelle Bedrohung der Art und die Gefährdung seines Lebensraumes hingewiesen werden, heißt es dazu auf der Webseite des Österreichischen Fischereiverbandes.

Barbe als Fischart gefährdet

Die Barbe ist als Art in Österreich bedroht. In der zwar schon veralteten, aber mangels einer aktuelleren Publikation doch heran zu ziehenden Roten Liste der Fische aus dem Jahr 2007 wird die Barbe als nahezu gefährdet eingestuft. Sie ist in Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU aufgelistet. Das bedeutet, es handelt sich um eine Art (Zitat) ... von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können. Auch das weist auf einen gewissen Gefährdungsgrad der Fischart (in Österreich und der gesamten EU) hin.

Lebensräume der Barbe verschwinden

Die Hauptursache der Bestandsrückgänge der Barbe liegen in der Verschlechterung der Lebensräume und den sich daraus für die Art ergebenden negativen Folgewirkungen. Darunter sind beispielsweise fehlende Laichplätze und der Art entsprechende Laichmöglichkeiten zu verstehen. Barben laichen im Frühjahr nach Laichwanderungen in seichten Gewässern mit Kiesgrund und starker Strömung. Wenn die Fische ihre Laichwanderungen nicht ungehindert ausführen können, weil sich beispielsweise eine oder mehrere unüberwindbare Stufen (z.B. Wasserkraftwerke) am Laichweg befinden, kann es innerhalb einiger Jahre lokal an einem Gewässer zu enormen Bestandsrückgängen kommen, weil das natürliche Laichgeschehen nicht richtig stattfinden kann. Eingeschränktes Laichgeschehen bedeutet Tausende Eier weniger werden gelegt und befruchtet, Tausende Fischlarven weniger entwickeln sich, Hunderte Jungfische weniger reifen heran, Hunderte weniger männliche und weibliche Barben werden so alt, bis sie selbst laichfähig sind und für den Weiterbestand der Art sorgen können.

Angelfischerei für Gefährdung der Barbe mitverantwortlich

Auch die Angelfischerei ist für die Gefährdung der Barbe mitverantwortlich. Denn wenn es um den Weiterbestand einer gefährdeten Fischart geht, ist jede laichfähige Barbe wichtig. Da die Barbe in allen österreichischen Bundesländern gesetzlich gefischt werden darf, passiert das auch. Also ist davon auszugehen, dass jedes Jahr mehrere Hundert, vielleicht sogar einige Tausend Barben aus den österreichischen Flüssen gefischt werden. Genaue Zahlen existieren zwar, liegen aber öffentlich nicht vor, sondern sind versteckt in den Unterlagen und Archiven der Landesfischereiverbände.

Unterschiedliche Schonzeiten für Barben sind kein nachhaltiger Schutz

Die Barbe darf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in allen österreichischen Bundesländern mit Angeln gefischt werden. Sie ist auch in allen Bundesländern geschont. Für bestimmte Zeiträume. Diese sogenannten Schonzeiten sind teilweise unterschiedlich. Schonzeit bedeutet nach dem Gesetz, dass die Barbe im gesetzlich definierten Zeitraum nicht gefangen werden darf.

Bundesland Schonzeit
Burgenland 1. April – 15. Juni
Kärnten 1. Jänner – 31. Juli
Niederösterreich 1. Mai – 15. Juni
Oberösterreich 14. April – 31. Mai
Salzburg 1. Mai – 15. Juni
Steiermark 1. April – 30. Juni
Tirol 1. Mai – 15. Juni
Vorarlberg 1. Mai – 15. Juni
Wien 1. Mai – 15. Juni

Schonzeiten sind wichtig, notwendig und sinnvoll, wenn sie einheitlich für alle Gewässer in Österreich gelten. Bei der derzeitigen Gesetzeslage zeigt sich, dass die unterschiedlichen Schonzeiten eigentlich sinnlos sind. Ein fiktives, aber anschauliches Beispiel: Eine Gruppe von Barben schwimmt am 15. April 2022 in der Donau im Grenzgebiet von Ober- und Niederösterreich donauaufwärts (also von Niederösterreich nach Oberösterreich). Während die Barben an diesem Tag in Niederösterreich geschont sind und nicht gefangen werden dürfen, dürfen sie in Oberösterreich (nachdem sie die unsichtbare Landesgrenze unter Wasser überquert haben) gefischt, der Donau entnommen sowie getötet werden. Wirklich sinnvoller, nachhaltiger und zielgerichteter Schutz von Barben ist das nicht.

Unterschiedliche Brittelmaße für Barben sind kein nachhaltiger Schutz

Auch die Angabe der Mindestmaße an Körperlänge, das sogenannte Brittelmaß, das eine Barbe haben muss, damit das Tier gefangen darf, ist in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich. Im Burgenland, Niederösterreich und der Steiermark beträgt das gesetzliche Brittelmaß der Barbe 30 cm. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Wien 35 cm. In Tirol und Vorarlberg 40 cm. Auch hier gilt: Brittelmaße sind wichtig, notwendig und sinnvoll, wenn sie einheitlich für alle Gewässer in Österreich gelten. Unterschiedliche Brittelmaße machen keinen Sinn.

VGT schlägt ganzjähriges Fangverbot für Barben vor

Nachhaltiger, umfassender und zielgerichteter Schutz für die Barbe in Österreich kann nur bedeuten, dass neben lebensraumverbessernden Maßnahmen in den Gewässern auch die Angelfischerei auf Barben eingestellt wird. Der VGT schlägt deshalb ein ganzjähriges Fangverbot auf Barben in allen österreichischen Gewässern vor. Gesetzlich lässt sich das durch die ganzjährige Schonung von Barben im Rahmen der Schonzeitenverordnungen der einzelnen Bundesländer umsetzen. Rasch, einfach und unbürokratisch. Die verantwortlichen Politiker:innen in den Bundesländern werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen rasch umgesetzt werden. Die Fischer und Fischerinnen in Österreich werden aufgefordert, den Fang von Barben umgehend zu beenden. Erst wenn profit- und nutzungsorientierte Gedanken und Absichten durch ehrlich gemeinte, uneigennützige Schutz- und Erhaltungsabsichten ersetzt werden, ist ein nachhaltiger, umfassender und zielgerichteter Schutz der Barben in Österreich möglich.

Angelfischerei ist nicht selektiv

Allerdings kann auch ein gesetzlich vorgesehener Schutz nicht garantieren, dass Barben tatsächlich nicht mehr gefangen werden. Das liegt daran, dass Angelfischerei nicht selektiv ist. Köder sind immer für mehrere Fischarten interessant. Also besteht immer die Möglichkeit, dass eine Barbe einen Köder annimmt, auch wenn der Fischer bzw. die Fischerin eigentlich einen anderen Fisch damit zu fangen versucht. Auch die gesetzlich definierten Brittelmaße können nicht verhindern, dass Barben gefangen werden, die das Brittelmaß noch nicht erreicht haben.

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