Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.12.2022)
Eisenstadt, am 30.12.20222023 Burgenland: Ende der Gatterjagd und Auflösung des Landesjagdverbands
Zwei Neuerungen des Jagdgesetzes im Burgenland treten 2023 in Kraft, darunter das vom VGT erkämpfte und durch eine Volksabstimmung geschützte Gatterjagdverbot am 1. Februar
Im Burgenland war bis 2015 die Gatterjagd fest verankert. Ob bei Esterhazy nahe von Eisenstadt oder bei Mensdorff-Pouilly im Südburgenland, der Abschuss kapitaler Trophäenträger für teures Geld in einem Gatter war die Norm. Und dann trat der VGT auf den Plan. Mithilfe der Bevölkerung gelang es im Burgenland nicht nur ein Gatterjagdverbot zu erreichen, sondern auch das leidige Aussetzen in Massentierhaltung gezüchteter Vögel zu verbieten. Als Sahnehäubchen für die Reform des Jagdgesetzes sah die Landesregierung Doskozil auch noch vor, dass ab 2023 der Landesjagdverband aufgelöst wird. Aus Sicht des VGT ein sehr mutiger und positiver Schritt, um die Auswüchse der Jagd unter Kontrolle zu bringen.
§ 170 (3a) Bgld Jagdgesetz lautet: „Umfriedete Eigenjagdgebiete, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligt oder als bestehend zur Kenntnis genommen worden sind, sind mit 1. Februar 2023 aufzulassen. Die Einfriedungen von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist“. Der VGT wird ab Februar kontrollieren, ob man sich an das Gesetz hält. VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: Ab dem 1. Februar wird es im Burgenland, wie überall in Österreich außer in NÖ und Salzburg, keine Jagdgatter mehr geben. Eine sehr erfreuliche Entwicklung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Status von Tieren in den Augen der Öffentlichkeit so gewachsen ist, dass man sie heute nicht mehr wie Schießbudenfiguren behandeln kann.
Mit 1. Jänner 2023 gibt es im Burgenland keinen Landesjagdverband mit öffentlich rechtlichem Status mehr. Dem Vernehmen nach soll aber ein privater Nachfolgeverein gegründet werden. Bisher im Burgenland, und bis auf Weiteres in allen anderen Bundesländern, vergibt der Landesjagdverband die für die Jagd notwendigen Jagdkarten und nimmt die Jagdprüfungen ab. Das soll jetzt im Burgenland durch die Behörde erledigt werden. Dadurch entfällt auch die Zwangsmitgliedschaft. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist erfreut: Es ist ja unbegreiflich, warum man die Jäger:innen zwingen kann, einen Landesjagdverband zu finanzieren, der die schlimmsten Auswüchse der Jagd verteidigt. Viele Jäger:innen bevorzugen den Ökologischen Jagdverband und werden deshalb vom Landesjagdverband, den sie bezahlen müssen, geschnitten. Die Landesjagdverbände sind eindeutig politische Stimmen der Hardcore Jägerschaft, sie sind nicht neutral, wie das Behörden sein müssten. Deshalb ist das Ende des Landesjagdverbands im Burgenland ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt sollte nur noch das Revierjagdsystem abgeschafft und durch ein Lizenzjagdsystem, wie fast überall sonst auf der Welt, ersetzt werden. Vielleicht wird die Regierung Doskozil im Burgenland auch diesbezüglich Vorreiterin sein!
Erfolg: Die Gatterjagd-Kampagne des VGT