Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.05.2023)
Wr. Neustadt, am 02.05.202311 Monate bedingt für Tierarzt im Wr. Neustädter Schächt-Prozess
Bedingte Haft- und Geldstrafen im Strafverfahren gegen amtlichen Schlachthof-Kontrolltierarzt und zwei Schächter, Diversionen für Mitangeklagte; VGT protestierte vor Gericht
Mehr als 200 Schafe wurden im Sommer 2021 tierquälerisch und gesetzeswidrig geschächtet, wofür sich der amtliche Schlachthof-Tierarzt und sechs weitere Männer vor dem Landesgericht Wr. Neustadt verantworten mussten. Das heutige Urteil wurde mit der Schwere des Unrechts, das den Tieren angetan wurde, begründet. Für den Kontrolltierarzt, der bis zuletzt auf Freispruch plädierte, wurden 11 Monate bedingte Haft wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Tierquälerei verkündet; sechs Monate bedingt für einen Schächter (plus 480€ Geldstrafe) - die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Den mitangeklagten Männern, die bei den Schächtungen 2021 teils ohne Sachkundenachweis Schafe getötet hatten, wurden Diversionen angeboten.
Strafrahmen im Tierschutz nicht ausreichend
Trotz der unglaublich erschreckenden Videosequenzen, die auch vor Gericht gezeigt wurden, und der fehlenden Schuldeinsicht des hauptangeklagten Kontroll-Tierarztes, stellte die Staatsanwältin fest, dass das Strafmaß von max. 2 Jahren für Tierquälerei durch die Gesetzgebung äußerst niedrig angelegt ist - "also sei die Schuld der Angeklagten nicht so hoch". Das zeigt für VGT-Campaigner David Richter ein grundlegendes Problem auf: Wir erleben es nun immer wieder, dass Kontrollorgane versagen. In diesem Fall hat der Tierarzt sogar bei den illegalen Schächtungen mitgearbeitet und selbst Tiere gequält, in dem er zu langsam und zu spät betäubte und tierquälerische Handlungen der anderen Angeklagten nicht abstellte, wie es eigentlich seine Pflicht wäre. Dennoch wird von "nicht so hoher Schuld" gesprochen. Es ist zum Verzweifeln! Hier muss auch die Gesetzgebung nachschärfen und Tierquälerei mit Strafen belegen, die den Taten angemessen sind!
Rituelle Schlachtungen gesetzlich nicht ausreichend geregelt
Vor Gericht entbrannte eine Diskussion zwischen Amtstierärzt:innen der zuständigen BH und der Gerichtssachverständigen darüber, ob Schafe überhaupt manuell auf diese Art fixiert und geschächtet werden dürfen. Zitiert wurde die EU-Schlachtverordnung, in der für Wiederkäuer (z.B. Rinder oder Schafe) mechanische Fixierungen bei der Tötung vorgeschrieben sind. Diese seien laut Amtstierarzt, der den Bescheid für die Schächtungen im Betrieb im Vorfeld ausgestellt hatte, aber nicht üblich. VGT-Campaigner David Richter dazu: Es wird in diesem Prozess deutlich, dass eine tatsächlich gesetzeskonforme rituelle Schlachtung von Schafen ohne mechanische Fixierung nicht möglich ist. Das heißt: Entweder werden die Gesetze verbogen und gebrochen oder die Schächtungen dürfen nicht mehr genehmigt werden!
Nach den Worten der Sachverständigen für Tierschutz scheinen das BHs in anderen Bundesländern bereits so zu sehen und stellen keine positiven Bescheide mehr aus.
Kontrollorgane müssen kontrollieren!
Besonders ärgerlich aus Tierschutzsicht war das Verhalten des amtlichen Tierarztes in den von VGT und RespekTiere 2021 veröffentlichten Aufnahmen. Nicht nur, dass dieser - statt seinen Kontrolltätigkeiten sinnvoll nachzukommen - bei den Schlachtungen mitarbeitete und die Tiere betäubte (oftmals viel zu spät, wie die Videos zeigen), er wischte sogar den Boden oder zog ausblutende Schafe über den Boden. David Richter kann das nicht nachvollziehen: Vor Gericht behauptete der Tierarzt, dass er die Betäubungen übernehmen musste, weil es sonst niemand richtig konnte - quasi aus dem Tierschutz heraus hätte er mitgearbeitet. Dagegen stehen die Aufnahmen! Mehrmals hatte er die Betäubungszange noch gar nicht in der Hand, während den Schafen schon qualvoll der Hals regelrecht aufgesäbelt wurde, sekundenlang. Die Betäubung erfolgt viel, viel zu spät. Aber dass er auch noch den Boden wischt, statt Betäubungskontrollen durchzuführen oder von den nun mitangeklagten Personen den korrekten Umgang mit den Tieren einzufordern, zeigt die extreme Apathie. So kann man nur handeln, wenn einem die Tiere und ihr Leid eigentlich egal sind.
Die Staatsanwältin führte auch aus: der Tierarzt hätte die Schächtungen stoppen können und das in dem Fall auch müssen. Es lag kein rechtfertigender Notstand vor.
Die Aufdeckung und der Prozess scheinen jedoch zumindest insofern bereits Wirkung gezeigt zu haben, dass im betroffenen Betrieb laut dem beschuldigten Betriebsleiter schon 2022 nicht mehr geschächtet wurde und das auch in diesem Jahr so sein würde.
Der VGT fordert in der aktuellen Petition eine grundlegende Schlachthof- und Kontroll-Reform!
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