Anzeigen gegen Gruber, Svazek, Geisler: Amtsmissbrauch, Umweltschädigung - vgt

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Anzeigen gegen Gruber, Svazek, Geisler: Amtsmissbrauch, Umweltschädigung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.07.2023)

Klagenfurt/Innsbruck/Salzburg, 27.07.2023

Die Wolfsverordnungen widersprechen eindeutig sowohl der FFH-Richtlinie als auch der Aarhus Konvention: VGT fordert Haft für die verdächtigen Täter:innen

Österreich ist kein rechtsfreier Raum. Auch die Landesregierungen haben sich an bundes- und europarechtliche Bestimmungen zu halten. In Kärnten, Salzburg und Tirol ist das aber eindeutig nicht der Fall. Die verdächtigen Täter:innen handeln eindeutig wissentlich, sie wurden oft genug auf die Rechtsbrüche hingewiesen. Sie haben klar zu verstehen gegeben, dass ihnen das egal ist. Sie missbrauchen die Macht ihrer Ämter, um rechtswidrig Fakten zu schaffen. Dass ihre Verordnungen zur Ausrottung des Wolfes der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie widersprechen, ist ihnen klar, fordern sie doch eine Änderung derselben. Das wäre nicht nötig, würden ihre Verordnungen der Richtlinie entsprechen. Und zweitens widersprechen die Verordnungen der Aarhus-Konvention, wie ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs kürzlich deutlich gemacht hat. Und trotzdem verharren sie in ihrem rechtswidrigen Verhalten. Die Beeinträchtigung der Umwelt bezieht sich auch auf Artenschutz und beim Wolf reicht seit Erlass des Justizministeriums vom August 2022 die Tötung eines einzigen Wolfes, um deshalb straffällig zu werden. Auf Amtsmissbrauch § 302 StGB stehen bis zu 5 Jahre Haft, auf Beeinträchtigung der Umwelt § 181 StGB bis zu 2 Jahre.

Die Anzeige gegen den Kärntner Landesrat Martin Gruber, stellvertretend für die anderen beiden, findet sich auf Martin Balluch's Blog.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch fordert ein energisches Einschreiten der Staatsanwaltschaft: Wirklich allen Beteiligten ist klar, dass Gruber, Svazek und Geisler offen das Gesetz brechen. Das ist kein haltbarer Zustand für einen Rechtsstaat. Die Täter:innen meinen, sie stünden über dem Gesetz, und glauben, nichts befürchten zu müssen. Jetzt muss ihnen und allen anderen, die sich das abschauen wollen, gezeigt werden, dass ein derartiges Verhalten nicht toleriert wird. Auch Landesrät:innen haben sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Wir fordern Haft zur Generalprävention!

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