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Rebhuhn: Jagd auf gefährdete Art beginnt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.09.2023)

Wien, 15.09.2023

Stark rückläufig, vielerorts ausgestorben, aber dennoch bejagt – Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert Streichung des Rebhuhns aus dem Jagdrecht

Am 16. September beginnt die Schusszeit auf Rebhühner. Trotz eines Rückgangs um 84% (!) in den letzten 25 Jahren ist das Rebhuhn immer noch in sechs Bundesländern jagdbar – sogar dort, wo es am Rand des Aussterbens steht. Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert das Ende der Jagd auf das Rebhuhn und die Festlegung der jagdbaren Arten nach wissenschaftlichen Kriterien in einem ökologie- und tierschutzkonformen Bundesjagdgesetz.

In den letzten fünf verfügbaren Jahren (2017-2021) wurden in Österreich offiziell 11.619 Rebhühner erschossen, das sind mehr als 2300 pro Jahr. Bei kaum einer anderen Tierart fallen enorme Bestandsrückgänge und hohe Abschusszahlen so eklatant zusammen. In Kärnten gilt das Rebhuhn mittlerweile als praktisch ausgestorben – trotzdem ist es nach wie vor jagdbar. Im Jahr 2015 wurden hier noch 46 Rebhühner erschossen. Auch in der Steiermark und in Wien steht das Rebhuhn am Rande des Aussterbens, darf aber weiterhin bejagt werden.

Erschwerend kommt bei der Rebhuhnjagd hinzu, dass die Verletzungsquote hoch ist. Rebhühner sind stets in (Familien-)Verbänden unterwegs und flüchten auch als Gruppe. Da ist es schwierig, ein Rebhuhn zu schießen, ohne weitere Gruppenmitglieder zu verwunden, die dann später an ihren Verletzungen sterben. Die Opferzahlen sind daher sicherlich höher, als es die Statistik aussagt, erklärt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“.

In der Ampelliste von BirdLife Österreich steht das Rebhuhn auf Rot, das heißt „höchste Priorität für den Vogelschutz – dringender Schutz- und Handlungsbedarf gegeben“. Die Hauptursache für den Bestandseinbruch des Rebhuhns in Österreich und ganz Europa ist der Verlust von Lebensraum (Brachen, Raine, Hecken etc.) und Nahrung durch die Intensivierung der menschlichen Landnutzung.

Niederwildjäger rühmen sich gerne, dass sie lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Rebhuhn setzen, und nehmen dann das Prädikat ‚Naturschützer‘ für sich in Anspruch. Wirkliche Naturschützer erhalten und verbessern aber die Lebensräume, ohne die zu schützenden Tiere anschließend zu erschießen, weist Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria, auf die verquere Logik der Jagdverbände hin.

Die Jagd auf Rebhühner ist eine der ‚Traditionen‘, die ohne Denkverbote hinterfragt werden müssen, ergänzt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs. Aus ökologischer Sicht ist die Bejagung von Rebhühnern unsinnig. Somit drängt sich die Frage nach ihrer Rechtfertigung vehement auf.

Wir haben vor einigen Jahren Alfons-Mensdorff Pouilly beim Aussetzen von aus Massentierhaltung stammenden Rebhühnern in "Kistln" erwischt. Diese Rebhühner dienen ausschließlich als Schießbudenfiguren für den Abschuss-Spaß zahlender Jagdgäste. Leider ist das Aussetzen dieser Tiere in der Steiermark, Niederösterreich, Kärnten und Oberösterreich immer noch erlaubt. Wir fordern ein Bundesjagdgesetz, das diese Tierquälerei flächendeckend verbietet, sagt DDr. Martin Balluch, Obmann des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.

Jetzt unterschreiben

Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Einer davon lautet: „Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.“ Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischer Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

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