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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2023)

Wien, am 10.12.2023

EU-Kommission verabsäumt weiterhin, tierquälerische Exporte in Drittländer zu verbieten

VGT zum Vorschlag der EU-Kommission über strengere Tiertransport-Regelungen.

Seit Jahren fordert eine breite Mehrheit der EU-Bevölkerung Verbesserungen der untragbaren Bedingungen, unter denen 1,6 Milliarden Tiere jährlich auf Transporten innerhalb Europas und von Europa in Drittstaaten leiden müssen.

Nun hat die EU-Kommission endlich einen lang ersehnten Vorschlag zur Verschärfung der 20 Jahre alten EU-Tiertransport-Verordnung (EU-TTVO) präsentiert. Positiv hervorzuheben ist, dass die maximalen Beförderungszeiten heruntergesetzt werden sollen und das Mindestalter von Kälbern und anderen nicht abgesetzten Tieren für Transporte von zwei auf fünf Wochen erhöht werden soll.1 Dass jedoch Exporte von lebenden Tieren in Drittländer weiterhin erlaubt bleiben sollen, ist unfassbar und eine Verhöhnung des legitimen Tierschutzinteresses der europäischen Bürger:innen.

Der Vorschlag der Kommission sieht zwar eine Verschärfung der Vorschriften für die Ausfuhr von lebenden Tieren aus der Union, einschließlich besserer Kontrollen in Drittländern, damit sie den in der EU geltenden Standards entsprechen, vor. Das betrifft allerdings nur den Transport dorthin. Das qualvolle Schicksal, das viele Tiere nach ihrem Transport dort erwartet, bleibt weiterhin bestehen. Zahlreiche Aufdeckungen von europäischen Tierschutzorganisationen, darunter auch der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, belegen seit Jahren, welchen grausamen Torturen diese Individuen ausgesetzt werden, wenn es keine Tierschutzgesetze gibt, die sie davor schützen könnten. Bilder von Animals International zeigen, wie Jungrindern bei vollem Bewusstsein die Augen ausgestochen oder die Fußsehnen durchtrennt werden, um sie bewegungsunfähig zu machen.2 Darüber hinaus ist das betäubungslose Ausbluten-lassen eine gängige Methode in vielen nicht-europäischen Ländern.3

In Bezug auf Kälbertransporte ist anzumerken, dass der Vorschlag der Kommission, das Mindestalter für Kälber für den Transport auf fünf Wochen heraufzusetzen, nur eine gesetzliche Statuierung des aktuell noch geltenden Rechts ist. Würde man die derzeit noch gültige Version der EU-TTVO nämlich richtig auslegen, sind Transporte von Kälbern unter fünf Wochen schon lange verboten. Zwischen drei und fünf Wochen befinden sie sich in einer immunologischen Lücke, die sie transportunfähig macht und damit ihren Transport untersagt. Dennoch rollen täglich unzählige Transporter mit jüngeren Kälbern über Europas Straßen. Außerdem sollen nicht-entwöhnte Tiere künftig nicht länger als acht Stunden transportiert werden. Sie dürfen jedoch länger transportiert werden, wenn ein geeignetes Fütterungssystem für Milch oder Milchaustauscher an Bord ist. Da dies aber technisch nicht umsetzbar ist und auch nicht gewährleistet werden kann, dass wirklich jedes einzelne Jungtier während der Fahrt am LKW ausreichend Nahrung aufnimmt, greift diese Neuerung ins Leere. Auch acht Stunden Transport sind noch zu lange für wenige Wochen alte Tierbabys. Gut ist, dass das Sammelstellen-Hopping durch eine neue Definition von Versand- und Bestimmungsort unterbunden werden soll. Demnach müssen die Tiere künftig mindestens eine Woche an einem bestimmten Ort vor bzw. nach dem Transport verblieben sein bzw. verbleiben, damit dieser als Versand- oder Bestimmungsort gilt.

Die Maximaltransportzeit für Tiere, die nicht zu Schlachtzwecken transportiert werden, soll von 29 auf 21 Stunden herabgesetzt werden. Danach muss ihnen eine Ruhepause von 24 Stunden gewährt werden, nach der sie nochmal 21 Stunden transportiert werden dürfen. Diese Regelung ist zwar eine Verbesserung, allerdings nur eine geringfügige, die immer noch immenses, vermeidbares Tierleid mit sich bringt. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN fordert maximal acht Stunden Transportzeit für ausgewachsene Tiere.

Enttäuschend ist auch, dass Schiffstransporte von Tieren weiterhin ohne zeitliche Begrenzung erlaubt bleiben sollen. Das fadenscheinige Argument, dass die Tiere am Schiff weniger Stress hätten als auf der Straße, rechtfertigt noch lange nicht, ihnen die mit Schiffstransporten verbundenen Strapazen weiterhin zeitlich unbegrenzt zuzumuten. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN hat erst letzten Sommer am Hafen von Cartagena in Spanien aufgedeckt, wie brutal mit Rindern aus ganz Europa schon bei der Verladung auf die Schiffe umgegangen wird.4 Und auch an Board sind die Bedingungen für die Tiere oft mehr als fragwürdig. Das Ausmaß des Tierleids kommt meist erst zum Vorschein, wenn etwas passiert, wie beispielsweise im Fall der beiden Schiffe Karim Allah und ElBeik, die etwa drei Monate, beladen mit tausenden Rindern, quer durch das Mittelmeer irrten, da sie an ihren Zieldestinationen der Türkei und Libyen aufgrund der Blauzungenkrankheit nicht anlegen durften.5

Isabell Eckl, Tiertransport-Campaignerin des VGT: Es ist wirklich beschämend, dass die EU-Kommission durch Scheinmaßnahmen richtige Verbesserungen im Tierschutz weiterhin hinausschiebt. Und das trotz Kenntnis darüber, dass Tierschutz ein wichtiges Anliegen für mehr als 80 Prozent der EU-Bürger:innen darstellt, wie sowohl der Vizepräsident Maroš Šefčovič als auch EU-Kommissarin Stella Kyriakides bei der Präsentation der Vorschläge in einem Statement erklärten.

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN fordert weiterhin ein Verbot von Drittlandexporten, sowie von Transporten von nicht abgesetzten Tieren und fordert die zuständigen Minister Rauch und Totschnig dazu auf, Druck auf EU-Ebene für wirksame Verbesserungen im Tierschutz zu machen, statt sich mit Pseudomaßnahmen zufrieden zu geben.

Petition unterschreiben!

Quellen

  1. In Österreich beträgt das Mindestalter für Kälber zum Transportantritt aktuell drei Wochen.
  2. Hautnah: Tiertransporte von Österreich in den Libanon
  3. Unglaubliches Versagen: Kälberexporte gehen weiter!
  4. Rinder-Export übers Meer - VGT zeigt Tiere an den Häfen
  5. Martyrium im Mittemeer: 900 Rinder tot, 1800 noch auf See

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