Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.01.2024)
Ruprechtshofen/Niederneukirchen (OÖ), am 19.01.2024Schockierendes Obduktionsergebnis: Kater aus OÖ ist verhungert
VGT erstattet Anzeige und ruft zu einem Verbot von Lebendfangfallen und einem Tötungsverbot von Haustieren mittels Unterstützungserklärungen für Volksbegehren BUNDESJAGDGESETZ auf
Mitte Dezember 2023 haben zwei Spaziergänger:innen dem VGT einen tot aufgefundenen, ausgewachsenen Kater in der Gemeinde Niederneukirchen in Oberösterreich gemeldet. Im unmittelbaren Umkreis der Fundstelle befanden sich eine Futterstelle, ein Dutzend teilweise selbst angefertigte Lebendfangfallen (Betonrohr-, Holzkipp-, Kasten- und Kofferfallen), ein Luderplatz zum Auslegen von Tierkadavern, um Beutegreifer anzulocken, ein künstlich angelegter Fuchsbau und Hochstände. Der Leichnam des Katers wurde zur Obduktion an das pathologische Institut der Vetmeduni Wien übergeben. Unerklärlich waren vor allem der mit Klebeband umwickelte Schwanz des Tieres und die Tatsache, dass der Kater inmitten eines Gebietes von Lebendfangfallen, die jagdrechtlich täglich kontrolliert werden müssten, so lange gelegen ist.
Laut dem nun vorliegenden Obduktionsergebnis ist die Todesursache des jungen unkastrierten Katers, der nicht gechippt war, auf eine Kombination von fehlender Nahrungsaufnahme und Lungenentzündung zurückzuführen. Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, pensionierter Amtstierarzt und Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, dazu: Nach meiner Erfahrung ist das Verhungern einer Katze äußerst selten und somit hochgradig auffällig. Eine Freigängerkatze verhungert nicht und wenn sie krankheitsbedingt keine Nahrung aufnimmt, stirbt sie früher an der Krankheit als am Verhungern. Für mich ist es daher naheliegend, dass der arme Kater in einer Falle verhungert ist.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass der tote Kater, der vom Hochstand aus gut sichtbar war, als Köder für anderes Wild verwendet wurde.
Oberösterreich und Tirol erlauben den Fang und den Abschuss von Katzen in Fallen
Unter dem Euphemismus der Hege
füttern Jäger:innen bestimmte Tiere des sogenannten Nutzwilds
oder Zielwilds
und stellen gleichzeitig (vermeintlichen) Konkurrenten
um die Jagdbeute, wie Fuchs, Dachs, Wiesel und auch Katze, mit Fallen nach. Jagdbare Wildtiere sollen dadurch den Jäger:innen zum Abschuss vorbehalten bleiben. Die Landesjagdgesetze von Tirol und Oberösterreich erlauben sogar das Fangen von Katzen und Hunden in Lebendfangfallen. Die bereits in Fallen gefangenen Katzen und Hunde können sogar erschossen werden, statt sie an die Halter:innen zurückzugeben. Bei der Tötung von Haustieren ist neben dem Tierschutzaspekt das Wohl ihrer Halter:innen, für die Katzen und Hunde oft Familienmitglieder darstellen, zu beachten. Halter:innen der getöteten Haustiere gebührt laut den entsprechenden Landesjagdgesetzen nicht einmal Schadenersatz.
Georg Prinz vom VGT stellt fest: Die Umstände dieses Falls in Niederneukirchen geben einmal mehr Anlass, die Dringlichkeit eines Verbots der Fallenjagd aufzuzeigen. Ob nun Wildtiere (darunter auch geschützte Tierarten) oder Hauskatzen und Hunde in derartigen Lebendfangfallen (egal ob absichtlich oder nicht) gefangen werden, das Leid- und Schmerzempfinden, der Stress, die Todesangst und das unvorstellbar qualvolle Verhungern oder Erfrieren sind bei allen Individuen gleich und nicht länger duldbar. Mit dem Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz fordert der VGT vehement ein Ende der Fallenjagd und ein Verbot der Tötung von Haustieren.
Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz, das eine Jagdreform auf Basis von Tierschutz und Ökologie fordert, können auf jedem Gemeindeamt oder online (vgt.at/Bundesjagdgesetz) abgegeben werden!
Pressefotos (Copyright: VGT.at)