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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.03.2024)

Wien/EU, am 06.03.2024

Aufruf zu Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der neuen EU-Tiertransportverordnung

Die Europäische Kommission bittet die Öffentlichkeit um ihre Meinung zum Gesetzesentwurf einer neuen Verordnung zu Tiertransporten. Nutzen Sie die Chance, die Transportbedingungen der Tiere in der gesamten EU zu verbessern, indem Sie bis zum 12. April Stellung nehmen!

Im Jahr 2020 wurde im Rahmen der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie von der Europäischen Kommission der Entschluss gefasst, die geltende Tierschutzgesetzgebung zu überarbeiten, darunter nicht nur die Tiertransportverordnung, sondern u.a. auch die Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sowie die Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Letztlich ist die EU-Kommission jedoch vor der Agrarlobby in die Knie gegangen, einzig ein Gesetzesentwurf für eine überarbeitete Tiertransportverordnung wurde kürzlich vorgelegt. Dieser sieht zwar in einigen Punkten Verbesserungen vor, z.B. eine Reduktion der Maximaldauer von Schlachttransporten sowie Maßnahmen gegen das sogenannte „Sammelstellenhopping“. Wie bereits berichtet, bleibt der Verordnungsentwurf nach der Einschätzung des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN jedoch in vielen Fällen enttäuschend weit hinter den Erwartungen zurück. Im Folgenden sind beispielhaft einige der schwerwiegendsten Kritikpunkte genannt:

Hauptkritikpunkte:

  • Drittlandexporte sind weiterhin erlaubt. Der VGT fordert ein Verbot von Drittlandexporten.
  • Nicht abgesetzte Kälber dürfen weiterhin transportiert werden. Der VGT fordert ein Verbot des Transports nicht abgesetzter Kälber.
  • Langstreckentransporte sind weiterhin erlaubt. Der VGT fordert, dass diese Transporte max. 8 Stunden andauern dürfen.
  • Trächtige Tiere dürfen bis zu 80% der Trächtigkeit transportiert werden. Der VGT fordert, dass dieser Zeitraum auf 40% der Trächtigkeit reduziert wird.
  • Seetransporte werden nicht in die Fahrtzeit eingerechnet und gelten als Pausenzeit. Der VGT fordert, dass die Zeit am Schiff in die Gesamtbeförderungszeit eingerechnet wird.
  • Der VGT fordert, dass Belüftungssysteme nicht nur für einige, sondern für alle Transportmittel und auch für Kurzstreckentransporte vorgeschrieben werden.
  • Es werden nur die Außentemperaturen nach Wettervorhersage berücksichtigt. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Verordnung. Der VGT fordert, dass weiterhin auch die Innentemperaturen im Ladebereich Berücksichtigung finden müssen.
  • Transporte <-5 °C sind erlaubt. Transporte >30 °C sind ebenfalls erlaubt, aber nur nachts. Es ist nicht klar, was dies in der Praxis für Langstreckentransporte, die mehr als einen Tag dauern, bedeutet. Der VGT fordert im Laderaum gemessene tierartspezifische Mindest- und Maximaltemperaturgrenzen.

Die Bevölkerung der EU hat die Möglichkeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen und eine Rückmeldung abzugeben. Der VGT hat dies hier getan.

Zur Stellungnahme des VGT

Nutzen auch Sie noch bis 12. April 2024 die Gelegenheit, mit Ihrer Meinung den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern! Unter folgendem Link können Sie Ihre Stellungnahme einreichen: Tierschutz – Schutz von Tieren beim Transport (zu "Annahme durch die Kommission" scrollen und dann „Rückmeldung geben“ klicken! )

Bitte beachten Sie dabei, die obigen Kritikpunkte nur als Anregung zu verwenden und Ihren Text in eigenen Worten zu formulieren, um sicherzustellen, dass jede Antwort eigenständig berücksichtigt wird.

Wir bedanken uns bei Ihnen im Namen der Tiere!

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