Teilen:

Nach Aufdeckung „strukturierter“ Vollspaltenboden VGT im Gespräch mit Bezirkshauptfrau

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.06.2024)

Bezirk Mistelbach, 03.06.2024

Es soll eine amtliche Kontrolle des Betriebs bereits stattgefunden haben – VGT macht deutlich: auch der so gepriesene Vollspaltenboden Neu ändert nichts am Tierleid

Es handle sich um ein Ende des Vollspaltenbodens, behaupten ÖVP und die Schweineindustrie unisono. Mit dem Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens für Neu- und Umbauten wurde aber der Vollspaltenboden selbst nicht verboten, sondern nur eine Version, in der im gesamten Bodenbereich dieselbe Spaltendichte herrscht. Der Vollspaltenboden Neu mit nur der Hälfte der Spalten auf einem Drittel des Bodens macht aus Sicht der Tiere keinerlei Unterschied. Das konnte der VGT mit seiner Aufdeckung am Dienstag letzter Woche beweisen: die Schweine hatten dieselben Verletzungen in derselben Häufigkeit, wie auf dem alten, konventionellen Vollspaltenboden. Bei der Demo vor dem Schweinebetrieb forderte der VGT eine amtstierärztliche Kontrolle. Die zuständige Amtstierärztin wollte nicht reagieren und rief auch nicht zurück. Als Mitarbeiter:innen des VGT aber die Bezirkshauptfrau persönlich ansprachen, zeigte sich diese sehr interessiert. Sie erklärte, dass eine amtliche Kontrolle des Betriebs bereits stattgefunden habe. Man werde allen Vorwürfen nachgehen und die Aufdeckung des VGT ernst nehmen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Für unbedarfte Beobachter:innen ist bei Betrachten einer Bucht mit diesem strukturierten Vollspaltenboden Neu, der laut ÖVP ein Ende der Haltung auf Vollspaltenboden sein soll, kein Unterschied zu sehen. Da muss man schon wissen, wo man hinschauen muss. So scheint es auch den Schweinen zu gehen, die keinen Unterschied merken. Abgesehen davon, dass dieser Boden dieselben Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere verursacht, ist er klar illegal. So gibt es routinemäßig kupierte Schwänze und keinen physisch angenehmen Liegebereich, der sauber ist und auf dem alle Schweine gleichzeitig liegen können, wie explizit gesetzlich gefordert. Ich hoffe sehr, dass die Bezirkshauptfrau zu ihren Worten steht und der Sache nachgeht. Diese sogenannte Alternative zum Vollspaltenboden ist keine. Sie darf keinesfalls die Haltungsform der Zukunft werden!

Pressefotos der Aufdeckung (Copyright: VGT.at)

Video der Aufdeckung

Sendung im Tierrechtsradio

22.10.2026, Wien

VGT übergibt 90.000 Stimmen für Hitzefrei für Fiakerpferde an Stadtrat Czernohorszky

Internationale Entwicklungen zeigen : Wien darf nicht zum Schlusslicht im Pferdeschutz werden

21.10.2026, Wien/OÖ

Aktuelle UNESCO-Stellungnahme: ob OÖ-Singvogelfang Kulturerbe bleibt, ist offen

Festgestellt wird, „dass es sich um eine gesellschaftlich umstrittene Praxis handelt – insbesondere hinsichtlich der Einschätzung von Ausmaß und Zumutbarkeit des den Vögeln zugefügten Leids“

20.10.2026, Wien

Veganes Martini-Gansl Festessen im Restaurant „Tisch“

Wir durften das 6-Gänge-Vegansl-Menü im Restaurant „Tisch“ im 8. Bezirk in Wien für euch verkosten.

19.10.2026, Wien

Vegansl (Veganes Gansl) 2026

Rund um Martini wird wieder in zahlreichen Lokalen das traditionelle Martini-Gansl angeboten. Doch auch Veganer:innen kommen auf ihre Kosten!

16.10.2026, Wien

Einladung: VGT-Anti-Pelz-Demomarsch in Wien

Samstag, 17. Oktober, 13 Uhr, Christian-Broda Platz

14.10.2026, Wien

VGT: Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, 2027 Schweinehaltung neu zu regeln

Anlässlich der heutigen Nationalratssitzung erinnerte der VGT vor dem Parlament die Regierung daran, die offene Frage der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden endlich zu lösen

13.10.2026, Wien/EU

85 % der Österreicher:innen fordern rasches Ende der Käfighaltung

Ein Großteil der Österreicher:innen will bis 2035 ein EU-weites Ende der Käfighaltung von Legehennen. Die Industrie pocht auf eine Übergangsfrist bis 2045.

09.10.2026, Wien

Urteil im SPAR-SLAPP gegen den VGT beweist: Vollspaltenboden ist Tierquälerei

Zusätzlich hat die Richterin mit Bezug zum OGH zahlreiche Klagspunkte von SPAR zurückgewiesen und dadurch die Klage als SLAPP entlarvt