Landesverwaltungsgericht Tirol urteilt über Frage, ob Veganismus eine Weltanschauung ist
Die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 9 schützt Weltanschauungen vor Diskriminierung – veganer Tierschützer bekam in Polizeihaft inadäquate vegane Ernährung
Nach der Besetzung der ÖVP-Zentrale in Innsbruck im Sommer 2024, um auf den Schweine-Vollspaltenboden aufmerksam zu machen, wurde ein veganer Tierschützer festgenommen und 20 ½ Stunden von der Polizei festgehalten. Trotz mehrmaliger Mitteilung, dass er vegan ist, erhielt er in der gesamten Zeit nur 6 Scheiben trockenes Weißbrot und 100g Marmelade. Dazu brachte man ihm Kuhmilchbutter und einen Kuhmilchkaffee. Veganes habe man nicht, wurde ihm auf wiederholte Anfrage mitgeteilt. Dagegen erhob der Tierschützer eine Maßnahmenbeschwerde, die gestern Nachmittag am Landesverwaltungsgericht Tirol in Innsbruck verhandelt wurde. Bei der Beweisaufnahme wurde erhoben, ob der Tierschützer tatsächlich trotz Angabe seines Veganismus über so lange Zeit nur so spärlich versorgt worden ist. Jetzt liegt der Ball bei der Richterin, um über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Veganismus eine Weltanschauung ist, die auch in Haft respektiert werden muss. Die Konsequenzen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein: jede Großküche müsste dann eine vegane Option anbieten, beim Militär müssten auch Lederalternativen für Stiefel und Handschuhe bereit stehen und staatliche Kindergärten müssten vegane Mahlzeiten zur Verfügung stellen.
VGT-Obperson-Stellvertreter Georg Prinz war der Beschwerdeführer: Ich lebe seit 11 Jahren vegan und nehme diese Haltung sehr ernst. Ich prüfe sehr genau, was ich konsumiere, ob da nicht auch in kleinstem Rahmen Tierprodukte enthalten sind. Ich würde lieber hungern, als ein Tierprodukt zu mir zu nehmen, weil ich nicht möchte, dass wegen mir Tiere leiden und sterben. Müsste ich ein Tierprodukt essen, würde ich physisch und psychisch sehr leiden. Der Veganismus ist ganz eindeutig eine Weltanschauung für mich, wie sie von der Europäischen Menschenrechtskonvention Artikel 9 und 14 geschützt ist. Wenn ich in Polizeihaft nur trockenes Brot und Marmelade erhalte, und man mir Kuhmilchbutter und Kuhmilchkaffee vorsetzt, dann fühle ich mich diskriminiert. Da der Staat religiöse Ernährungsvorschriften respektiert, hat er auch weltanschauliche Ernährungsvorschriften zu respektieren.