

Unfassbar: Es wird KEIN Verbot des Vollspaltenbodens für Schweine geben
Die Bestimmungen von 2022, die der VfGH wegen zu wenig Berücksichtigung des Tierschutzes aufgehoben hat, sollen dramatisch verschlechtert werden
Die ÖVP jubelt. Sie habe es geschafft, es wird kein Stroh für Schweine geben, der Vollspaltenboden wird für immer festgeschrieben! Das verbreitet Bauernbundpräsident Strasser und er hat leider nicht unrecht. Nachdem der Text der neuen Bestimmung im Tierschutzgesetz jetzt öffentlich wurde, bleibt allen Tierschützer:innen der Mund offen stehen. Kein Ende des Vollspaltenbodens weit und breit in Sicht. Kein Stroh für Schweine. Stattdessen soll bis 2039 von einer Version des Vollspaltenbodens auf eine andere, die absolut keinen Unterschied für die Schweine bringt, umgebaut werden. Und diese lächerliche, nichtssagende, für die Schweine völlig sinnlose und überhaupt keine Kosten verursachende Änderung (es reicht, ein paar Gummileisten anzubringen), die den Vollspaltenboden in Österreich einzementiert, wird für alle Schweinebetriebe in 15 Jahren vorgeschrieben! Sollte bis dahin ein Verbot des Vollspaltenbodens beschlossen werden, könnte dieses erst 2060 in Kraft treten. Es ist kaum zu glauben, wie man die Schweine nur derart verraten kann!
Der zentrale und wichtigste Satz im bisherigen Gesetzestext wurde gestrichen. Dort stand nämlich, dass alle Schweinehaltungen ab 1.1.2040 dem neuen Mindeststandard (mit Stroh) zu entsprechen haben. Ohne diesen Satz müssen alle Schweinehaltungen ab 1. Juni 2039 der lächerlichen Neuversion des Vollspaltenbodens ohne Stroh entsprechen. Auch das Ablaufdatum für den Vollspaltenboden Neu mit 23 Jahren ab Erstzulassung wurde einfach entfernt. Jetzt hat der Vollspaltenboden überhaupt kein Ablaufdatum mehr. Durch diese perfide Strategie wurde das bestehende Verbot des Vollspaltenbodens einfach ins Gegenteil verkehrt. Statt dass bis 2040 der Vollspaltenboden abgeschafft wird, wie es das Gesetz bisher vorgesehen hat, wird er bis dahin einzementiert. Die Bedeutung des Endes der Übergangsfrist wurde einfach umgeschrieben. Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens mehr. Für die Schweine die absolute Katastrophe.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Da entscheidet der Verfassungsgerichtshof, dass die Bestimmung im Tierschutzgesetz aufzuheben ist, weil sie das Interesse des Tierschutzes zu wenig berücksichtigt, und die Regierung ersetzt diese Bestimmung durch eine, die das Interesse des Tierschutzes noch sehr viel weniger berücksichtigt. Wie kann das sein?!? Offensichtlich hat Bauernbundpräsident Strasser von der ÖVP die SPÖ und die NEOS über den Tisch gezogen. Die Schweineindustrie jubelt, der Tierschutz verzweifelt, Leidtragende sind die Schweine. Dass wir nach 6 (!) Jahren Diskussion über den Vollspaltenboden zum Schluss kommen, dass das Verbot des Vollspaltenbodens wieder aufgehoben und der Vollspaltenboden für immer festgeschrieben wird, ist eine Bankrotterklärung für Anstand und Mitgefühl. Die letzte Hoffnung ist der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil, der mit einer Verfassungsklage diesem Spuk ein Ende machen könnte. Eine Verschlechterung einer Tierschutzbestimmung ist nach übereinstimmender Meinung von Verfassungsrechtler:innen mit der Staatszielbestimmung Tierschutz nicht vereinbar. Der VfGH muss dieses ungeheuerliche Gesetz so rasch wie möglich wieder aufheben!