Hintergrundwissen Menschenaffen
Zahlen und Fakten
Die Menschenaffen gehören in der biologischen Systematik zur Ordnung der Primaten und bilden eine Überfamilie, nämlich die der Menschenartigen oder Hominoidea. Die Menschenaffen oder Menschenartigen werden in 2 Familien getrennt, in die Familie der Kleinen Menschenaffen oder Gibbons und in die Familie der Großen Menschenaffen oder Hominidae. Die Großen Menschenaffen wiederum trennen sich in Orang Utans und in die Unterfamilie der Großen Afrikanischen Menschenaffen oder Homininae. Zu letzteren gehören die Gorillas, die Menschen, die Schimpansen und die Bonobos. Aufgeschlossenere ForscherInnen fordern auf Basis genetischer Ähnlichkeit Menschen, Schimpansen und Bonobos in eine Gattung – Homo – zusammenzufassen.
Schimpanse, Bonobo und Mensch teilen 99,4% der Gene und eine lange Reihe von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten. Menschenaffen haben vieles gemeinsam, das man lange Zeit für spezifisch menschlich gehalten hatte, wie Kultur, medizinische Nutzung von Pflanzen, Bau und Verwendung von Werkzeugen, Selbsterkennung im Spiegel, Theory of Mind (d.h. Verstehen des Bewusstseinszustandes anderer im Unterschied zum eigenen), Fähigkeit für eine symbolische Sprache usw. Aus diesen Gründen spielen Menschenaffen eine gesonderte Rolle in der Tierrechtsbewegung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit 1. Jänner 2001 ist es verboten, Menschenaffen in Zirkussen zu halten.
Seit 1. Jänner 2006 sind grundsätzliche alle Tierversuche an Menschenaffen (inklusive Gibbons) in Österreich verboten, die nicht im Interesse der betroffenen Tiere selbst sind. Das bedeutet, dass keinem Menschenaffen auch nur ein Haar gekrümmt werden darf, selbst wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung weg vom Tierschutz in Richtung Tierrechte.
Tierrechte
Für die Großen Menschenaffen wurde schon in den frühen 1990er Jahren das Great Ape Project GAP von Peter Singer und Paola Cavalieri ins Leben gerufen, das Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit für diese Wesen fordert. In Neuseeland und Spanien wurde bereits im Parlament ernsthaft über die Umsetzung einer Grundrechtsdeklaration für Große Menschenaffen diskutiert, aber über den speziellen Schutz für diese Wesen als Personen und RechtsträgerInnen hat sich weltweit noch kein Land durchringen können.
Im Februar 2007 startete der VGT den Versuch, gerichtlich Personenrechte für Menschenaffen durchzusetzen. Der Schimpanse Matthias „Hiasl“ war 1982 im Alter von 10 Monaten von der Tierversuchsfirma Immuno illegal aus der Freiheit im Dschungel von Sierra Leone in Westafrika entführt und nach Österreich gebracht worden. Vom Zoll beschlagnahmt wuchs er in einer Menschenfamilie in Wien auf und kam dann in ein Gehege im Tierschutzhaus. Da aber der Wiener Tierschutzverein bankrott ging, war plötzlich Hiasls Zukunft ungewiss. Der VGT stellte deshalb beim Bezirksgericht Mödling den Antrag, für Hiasl eine Sachwalterin zu bestellen. Hiasl kann nicht für sich selber sorgen, weil er als Kind entführt und in ein ihm fremdes Umfeld gebracht worden war und eingesperrt aufwachsen musste. Und er ist jetzt mit der Abschiebung ins Ausland bedroht, wo ihn keine Gesetze vor einem Schicksal als Zirkus- oder Versuchsschimpanse bewahren. Beides prädestiniert ihn für eine Besachwalterung. Doch nur Personen können besachwaltert werden. Deshalb unterstützten 4 namhafte ExpertInnen den Antrag des VGT, darunter 2 BiologInnen und 2 ProfessorInnen an der juridischen Fakultät der Uni Wien. Es wurde argumentiert, dass Hiasl zur Gattung Homo gehöre und daher ein Mensch sei. Alle Menschen sind laut Gesetz Personen und als Person würde Hiasl niemandes Eigentum mehr sein. Er könnte Spenden sammeln und seine Zukunft sichern. Er könnte auch juristische Schritte einleiten, um seine Abschiebung zu verhindern. Und er könnte sogar die Verantwortlichen für seine Misere – die Firma Baxter und die Republik Österreich – auf Schadenersatz klagen. Als Person wäre Hiasl zwar als Rechtsträger anerkannt, d.h. seine Interessen wären vor Gericht durch eine Sachwalterin vertreten, aber er hätte deshalb noch keine Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit, wie das das Große Menschenaffen Projekt GAP fordert. Dafür wäre eine politische Entscheidung im Parlament notwendig.