Hintergrundwissen Tierversuche
Zahlen und Fakten
1991 gab es erstmals eine statistische Erfassung der Tierversuche in Österreich, damals wurden 482.166 Tiere gemeldet. Zwischenzeitlich sind die Zahlen auf 130.285 Tiere im Jahr 1999 gesunken. Laut aktueller Statistik sind die Zahlen seitdem aber wieder dramatisch angestiegen, bis sie 2018 zum ersten Mal wieder etwas rückläufig waren.
2013: 208.559 Tiere
2014: 209.183 Tiere
2015: 227.317 Tiere
2016: 236.459 Tiere
2017: 264.071 Tiere
2018: 237.727 Tiere
Weltweit werden jährlich zwischen 100 und 300 Millionen Versuchstiere verwendet. Der Großteil davon in den USA mit ca. 70 Millionen Tieren. In der EU sind es ca. 11 Millionen Tiere pro Jahr.
Aufgrund der engen gesetzlichen Definition von Tierversuchen scheinen die meisten Tiere, die an wissenschaftlichen Experimenten leiden und sterben, gar nicht auf. Außerdem werden bei kommerziellen Versuchstierzuchtstationen und Tierversuchslabors viel mehr Tiere gezüchtet als benötigt werden – bei Mäusen sind es 81%, bei Ratten 83% Überschuss. Auch pro Versuch werden meist mehr Tiere beantragt als verwendet werden. Die überzähligen Tiere werden entweder vergast, für nicht genehmigte Versuche verwendet oder dienen StudentInnen zu Übungszwecken.
Verwendete Tierarten
Es gibt kaum eine Tierart, die nicht im Tierversuch verwendet wurde und wird. Am häufigsten werden Nager verwendet. Denn sie sind kompakt, zäh, billig, leicht zu züchten und zu halten und vermehren sich schnell. Daneben werden Kaninchen, Katzen, Hunde, Meerschweinchen, Zwergschweine, Affen, Vögel, Goldhamster, Ziegen, Schafe, Schweine, Maultiere, Rinder und viele weitere Tierarten eingesetzt.
Mäuse waren im Jahr 2018 mit 194.273 Tieren trauriger Spitzenreiter der Versuchstierstatistik. Es folgten Zebrafische mit 14.434, Ratten mit 3.805 und Kaninchen mit 3.143 Tieren. Die Zahl der verwendeten Katzen ist von 61 im Jahr 2017 auf 6 im Jahr 2018 gesunken, die Zahl der Hunde von 203 auf 113.
Gründe für Tierversuche
Tierversuche dienen der Pharmaindustrie, um auf deren Basis neue Medikamente zu entwickeln, ohne das dazugehörige Haftungsrisiko der Gefährdung von Menschen übernehmen zu müssen.
Laut Tierversuchsstatistik dienten rund 50% der in Österreich im Jahr 2018 durchgeführten Tierversuche der Grundlagenforschung. Das bedeutet, dass rund 112.000 Tiere gequält und getötet wurden, nur um menschliche Neugier zu stillen oder WissenschafterInnen zu mehr Ruhm und Ansehen in ihrer Branche zu verhelfen.
Fast 3.000 Tiere wurden ausschließlich für Lehrzwecke verwendet.
Für einen enormen Verschleiß an Versuchstieren sorgt auch die Gentechnik. Das Erbmaterial der Tiere wird künstlich verändert, um menschliche Krankheiten nachzubilden und dann Versuche an ihnen zu machen oder um die Leistungsfähigkeit der sogenannten Nutztiere zu steigern (Riesenschweine, Turbokühe, etc.). Bis ein Tier mit dem gewünschten Erbgut erschaffen ist, gehen unzählige Generationen von nicht brauchbaren, häufig nicht überlebensfähigen Individuen voran. Im Jahr 2018 wurden allein in Österreich knapp 98.000 gentechnisch veränderte Tiere in Tierversuchslaboren am Leben gehalten, um sie für spätere Versuche zur Verfügung zu haben.
Auch das Klonen und die Xenotransplantation fallen unter den Begriff der Gentechnik. Klone sind genetisch idente Zellen oder Organismen, die durch Teilung einer einzigen Zelle oder eines einzigen Organismus hervorgehen. WissenschafterInnen haben verschiedene Methoden entwickelt, um Tiere gezielt zu klonen. Die Resultate dieser Experimente sind denkbar schlecht, sodass sie bereits zu hunderten gescheitert sind. Manchmal führten sie zu einem einzelnen lebenden geklonten Tier, welches kurz darauf an seinen Missbildungen und Krankheiten starb. Nichtsdestotrotz halten WissenschafterInnen an dieser zum Alptraum gewordenen Vision der Erzeugung identischer Lebewesen fest.
Als Xenotransplantation bezeichnet man die Transplantation artfremder Organe oder Gewebe. Um den Bedarf nach Ersatzorganen zu decken, sollen diese von Tieren geholt werden. Seit einigen Jahren wird versucht, Schweine mit menschlichen Genen auszustatten, damit ihre Organe bei der Transplantation in den Menschen von deren Immunsystem nicht so stark abgestoßen werden.
Alternativen
Die In-vitro-Forschung bietet eine Vielfalt an Möglichkeiten, um neue Erkenntnisse ohne die Verwendung von Tieren zu gewinnen. Schon jetzt kann ein Großteil der Tierversuche durch moderne Verfahren wie der Zellkulturtechnik ersetzt werden. Auch bildgebende Verfahren und Bio-Chips haben großes Potential. Das zögerliche Anwachsen von alternativen Methoden liegt vor allem an mangelnden Fördermaßnahmen von Seiten der EU und der nationalen Politik. Das European Centre for the Validation of alternative Methods (ECVAM), das maßgeblich an der Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden beteiligt ist, erhält leider wenig finanzielle Unterstützung.
Obwohl es längst Alternativen gibt, finden sie nur schwer den Einzug in die Wissenschaft. Denn jede Ersatzmethode muss direkt mit dem Tierversuch verglichen werden und dabei nicht nur gleichwertig sein, sondern sogar besser. Um das nachzuweisen bedarf es einer sehr großen Anzahl von kostspieligen Testreihen, da Tierversuche aufgrund der vielen wechselnden Faktoren (Alter, Geschlecht, Ernährungszustand, Genetik,...) extrem schlecht reproduzierbar sind. Viele Alternativmethoden wären auf lange Sicht schneller und kostengünstiger. Der enorme Anfangsaufwand stellt aber oft ein zu großes finanzielles Risiko dar.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit 2004 ist es in der Europäischen Union verboten fertige Kosmetikprodukte an Tieren zu testen. Seit 2009 dürfen auch keine Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten mehr im Tierversuch überprüft werden. Allerdings gab es eine Ausnahmeregelung für die toxikologischen Tests für Allergie, Krebs und Fortpflanzungsschäden, wenn diese außerhalb der EU durchgeführt wurden. Seit 2013 sind auch diese verboten. 2010 wurde mit der neuen EU-Tierversuchsrichtlinie das alte Regelwerk völlig überarbeitet, die Mitgliedsstaaten mussten die Richtlinie bis 2012 in nationales Recht umsetzen.
In Österreich sind seit 2006 alle Tierversuche an Menschenaffen (inklusive Gibbons) verboten. Alle weiteren Tierversuche sind in Österreich nach wie vor erlaubt. Heute sind Tierversuche durch das Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) geregelt. Es gibt außerdem die Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013, diese konkretisiert das Gesetz. Ziel ist die statistische Erfassung von Tierversuchen und die Übermittelung der Daten an die Europäische Kommission. Außerdem gibt es die Tierversuchs-Kriterienkatalog-Verordnung 2015. In dieser Verordnung wird ein Kriterienkatalog zur Objektivierung der Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen festgelegt. So ein Katalog hätte gesetzlich bis 2015 erstellt werden müssen. Tatsächlich wurde ein Fragenkatalog vom Messerli Institut erarbeitet. Er enthielt 110 Fragen mit numerischer Evaluierung. Dadurch hätte eindeutig numerisch festgestellt werden können, ob der Schaden den Nutzen überwiegt. Die Politik hat diesen Katalog allerdings gekippt. Nun gibt es nur mehr 9 Fragen, die nicht numerisch evaluiert werden können. Es kann damit keine objektive Schaden/Nutzen Analyse durchgeführt werden. Der VGT wünscht sich daher, dass jeder beantragte Tierversuch den Kriterienkatalog, wie ihn das Messerli Institut entwickelt hat, bestehen muss. Der Kriterienkatalog muss durch eine klare, objektive, numerische Zuordnung zu den Antworten auf jede Frage ein numerisches Ergebnis liefern, das feststellt, ob der Nutzen den Schaden überwiegt.
Das österreichische Tierversuchsgesetz sieht zudem vor, dass jährlich jedes Tierversuchslabor unangemeldet kontrolliert werden soll. In der Praxis funktioniert das nicht. Laufend werden Versuche ohne entsprechende Begutachtung genehmigt. Das derzeitige Tierversuchsgesetz erlaubt es, dass nur eine einzige Person darüber entscheidet, ob ein Tierversuchsprojekt genehmigt wird. In der Praxis wird kein Projekt abgelehnt. Österreich hat damit ein schlechteres System als der Rest der EU. Der VGT wünscht sich daher die Einrichtung einer Tierversuchskommission , die aus Natur- und Geisteswissenschaften sowie aus dem Tierschutz zu besetzen ist. Diese Kommission sollte jeden Tierversuch evaluieren und die Versuche nur genehmigt werden, wenn die Mehrheit in der Kommission dafür ist.