Das Wildtierverbot in Österreich
Seit 2005 gibt es dank intensiver Kampagnenarbeit des VGT ein Wildtierverbot im Zirkus in Österreich. In diesem Artikel soll die Kampagne vorgestellt und der Kampf für das Verbot näher beleuchtet werden.
Im Jahr 1996 hat der VGT seine Kampagne für ein Wildtierverbot im Zirkus begonnen. Durch intensive Aufklärungsarbeit ist es bis 2002 gelungen, die Behörden davon zu überzeugen, ein Verbot für Wildtiere im Zirkus auszusprechen. Mit dem Bundestierschutzgesetz trat dieses Verbot am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Im Laufe dieser Kampagne wurde der VGT mit viel Gewalt seitens der Zirkusleute konfrontiert. Die entsprechenden Strafverfahren zogen sich bis 2004 hin.
Ein wesentliches Problem war aber auch der Besuch von Wildtierzirkussen aus dem Ausland. Auch bei diesen Zirkussen wurde der VGT vorstellig, zeigte die gesetzwidrige, tierquälerische Tierhaltung an und protestierte vor den Vorstellungen.
Als Zukunftsvision sieht der VGT generell den Zirkus ohne Tiere, wie ihn einige Zirkusse bereits heute sehr erfolgreich vorführen.
Tierrechts-Kampagnen gegen Tierzirkusse
Weltweit gibt es Kampagnen von Tierrechtsseite für ein Wildtierverbot im Zirkus. In vielen europäischen Ländern konnten Wildtierzirkusse bereits verboten werden, so z.B. in vielen Provinzen Englands, in Skandinavien und in Israel. Im September 2020 wurde auch in Tschechien der Weg für ein Wildtierverbot im Zirkus geebnet. Polen wird 2021 sämtliche Tiere aus seinen Zirkussen verbannen und schließt damit an Griechenland, Zypern, Malta, Bosnien-Herzegowina und viele südamerikanische Länder an, die ebenfalls sämtliche Tierarten in Zirkussen verboten haben.
In Österreich gibt es zum Zeitpunkt des Wildtierverbot-Erlasses nur noch 10 nationale Zirkusse. Die meisten davon hatten schon 1996 keine Wildtiere mehr. Neben dem Zirkus Picard mit einer Riesenschlange, blieben 1996 nur 3 Zirkusse mit Wildtieren übrig: der Golden Circus mit 2 Tanzbären, der Österreichische Nationalzirkus Louis Knie mit einer großen Tiermenagerie mit Großwildtieren wie Hyänen, Bären, Löwen, Tigern und Elefanten, und der Zirkus Belly-Wien mit Elefanten. Zusätzlich zu diesen österreichischen Zirkussen besuchen natürlich auch ausländische Zirkusse mit Wildtieren regelmäßig Österreich.
Golden Circus
Der kleine Golden Circus mit seinen 2 Tanzbären machte es Besucher_innen, die bereit waren, hinzusehen, sofort offensichtlich, wie schlecht es den beiden Bären ging: sie hatten Nasenringe, waren in einem winzigen Käfig eingesperrt und vertrauenswürdige Zeug_innen erzählten uns von der Brutalität, mit der sie behandelt worden sind. Auf die Aufklärungskampagne des VGT reagierte der Golden Circus fast überhaupt nicht. Im November 1999 ging der Golden Circus bankrott, konnte aber bis Juni 2000 weitere Aufführungen machen. Danach wurden die beiden Bären ins Bärenasyl in Arbesbach übersiedelt.
Österreichischer Nationalzirkus Louis Knie
Schon im Jahr 1996 reagierte der Zirkus sofort mit Gewalt. Ein VGT-Aktivist hatte in der Tierschau des Zirkus ausführlich gefilmt, um die Kampagne des VGT gegen Wildtierzirkusse vorzubereiten. Das passte dem Zirkusdirektor Louis Knie aber nicht und so schlug er dem Aktivisten ins Gesicht, wofür er auch gerichtlich verurteilt wurde.
1996 stellte die Wr. Umweltanwaltschaft Richtlinien für die Haltung von Wildtieren im Zirkus vor. Die Haltung von Wildtieren wie Bären, Löwen, Elefanten und Nashörnern wird darin klar als tierquälerisch hervorgehoben. Louis Knie ignorierte diesen Bericht und stellte einen Wolf zur Schau.1
„Brutal zu Menschen – brutal zu Tieren“. Aufgrund der Ähnlichkeit von Menschen und Tieren hat auch die Kriminalpsychologie längst einen Zusammenhang zwischen Gewalttaten gegen Menschen und Gewalttaten gegen Tiere nachgewiesen. Und so verwundert es nicht, dass der Zirkus Knie zunächst mit größter Gewalt auf die Aufklärungskampagne des VGT reagierte. In verschiedenen Städten wurden Aktivist_innen angegriffen, geschlagen und verletzt. Erst als diese Gewaltakte nicht fruchteten und eher negative Schlagzeilen brachten, wechselte die Strategie des Zirkus.
In den Jahren 1998 und 1999 versuchte es der Zirkus mit Klagen wegen Geschäftsschädigung und Unterlassungsklagen wegen angeblicher Besitzstörung. Und zusätzlich intervenierte der Zirkus bei der Wiener Veranstaltungsbehörde, um öffentliche Informationsveranstaltungen des VGT zum Thema Zirkustiere untersagen zu lassen. Zuletzt setzte sich aber das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gegen die Zensurforderungen des Zirkus durch.
So verlegte sich der Zirkus im Jahr 2000 wieder auf Gewalt: im März 2000 wurden Aktivist_innen des VGT zunächst in Krems und dann in Tulln von Zirkusangestellten, allen voran die Zirkusdirektoren Louis Knie jun. und sen., angegriffen und schwer verletzt. Bei diesem Angriff zerstörten die Zirkusleute systematisch das gesamte Material der Aktivist_innen, wie TV-Gerät, Stromgenerator, Videorecorder, Transparente und Plakate. Einige Zeit später überwies der Zirkus 100.000 Schilling (ca. € 7.000) an Schadenersatz und Schmerzensgeld an den VGT. Beim Strafprozess gegen die Haupttäter gab es Freisprüche mangels Beweisen. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Zirkusleute die Angreifer_innen waren, aber es konnte nicht genau nachgewiesen werden, wer für welchen Übergriff verantwortlich war.
Am 21. Dezember 2001 ging dann auch der Österreichische Nationalzirkus Louis Knie bankrott. Allerdings kaufte eine Gruppe von Gönner_innen den Zirkusbestand auf und so konnte der Zirkus im nächsten Jahr weitermachen, wie bisher. Dar VGT hatte zusammen mit anderen Tierschutzvereinen fast 1 Million Schilling (ca. € 70.000) für die Übernahme der rund 70 Tiere geboten – ohne Erfolg. Immerhin musste der Zirkus Knie im Jahr 2001 aufgrund der Gefahr der Maul- und Klauenseuche ohne große Wildtiere auskommen. Aber die neuen Besitzer_innen gaben bereits öffentlich bekannt, im nächsten Jahr wieder neue Raubtiere und Elefanten ankaufen bzw. anmieten zu wollen. So kamen einmal neue Wildtiere dazu – und der VGT demonstrierte wieder und brachte die Tierhaltung zur Anzeige – dann wurde die Tierhaltung wieder aufgegeben.
Trotz dem seit 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Verbots von Wildtieren in Zirkussen tourte der Zirkus Knie sen. ab 12. März 2005 aber wieder mit Wildtieren durch Österreich. Trotz unzähliger Anzeigen seitens des VGT konnte der Zirkus aber nicht belangt werden, da er ständig seinen Ort wechselte und die Behörden zu langsam agierten. Ende Mai bekam der Zirkus noch zusätzlich Schützenhilfe durch einen Brief aus dem Tierschutzministerium. Mit dieser "Sondergenehmigung“ - das Ministerium vertrat offenbar die Rechtsmeinung, dass es sich bei einigen der mitgeführten Wildtiere um private Haustiere von Artist_innen handelte, bei anderen seien Übergangsbestimmungen anzuwenden - gelang es dem Zirkus, bis August 2006 unverändert mit seinen Wildtieren weiterzutouren. Erst am 17. August wurde die Tierhaltung erstmals offiziell untersagt und in Folge ein Strafbescheid ausgestellt. Am 31. August ging der Zirkus, nachdem ihm Genehmigungen für weitere Aufführungen nicht erteilt worden waren, neuerlich bankrott. Die Wildtiere wurden von der Gläubigerbank im September 2005 an den deutschen Zirkus Lana verkauft und außer Landes gebracht.
Es waren mehr als 100 Anzeigen in neun Monaten notwendig gewesen, um die Behörden dazu zu bewegen, das Wildtierverbot tatsächlich durchzusetzen.
Zirkus Belly-Wien
Der letzte österreichische Zirkus mit Großwildtieren war der Zirkus Belly-Wien. Er hatte 2 Elefanten im Programm, die erst 1997 eingekauft worden waren. Einer dieser Elefanten ist für den lebensgefährlichen Angriff auf einen Zirkusbesucher im Juli 1998 verantwortlich. Im Jahr 2000 wurde bekannt, dass der Zirkusdirektor Zinnecker einen weiteren Elefanten illegal einführen wollte. Die Polizei versuchte, dies zu verhindern, aber der Zirkusdirektor entzog sich den Behörden durch Flucht nach Deutschland.
Ab September 2001 informieren Aktivist_innen des VGT auch die Besucher_innen des Zirkus Belly-Wien über die Situation der Tiere im Zirkus. Aber Direktor Zinnecker und seine Zirkusleute reagierten mit größerer Gewalt als jeder andere Zirkus zuvor: in Salzburg und Bad Ischl schlugen sie mit lebensgefährlicher Gewalt auf die friedlichen Tierrechts-Aktivist_innen ein.2 Insgesamt 12 Personen wurden schwer verletzt. Wieder wurde ein beträchtlicher Sachschaden an VGT-Eigentum angerichtet. Obwohl die angreifenden Zirkusleute – wie bei solchen Angriffen üblich – versucht hatten, alle Filmkameras der Tierrschützer_innen zu zerschlagen, gelang es einem 10 jährigen Passanten, den Angriff heimlich mitzufilmen. Am nächsten Tag strahlten die meisten Sender das Filmmaterial aus. Eine strafrechtliche Klage sowie eine entsprechende Zivilklage für Schmerzensgeld und den angerichteten Sachschaden wurden eingereicht. Den Behörden ist der Zirkusdirektor Zinnecker kein Unbekannter: im Jahr 1990 hatte er Gendarmen mit Fäusten niedergeschlagen und konnte nur durch einen Warnschuss von weiteren Gewalttaten abgehalten werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anzeigen niedergelegt hatte, stellte der VGT Strafantrag, sodass die Angreifer eben auf Kostenrisiko des VGT verfolgt wurden. So kam es letztendlich doch zu Schuldsprüchen: Am 13. Juli 2003 wurde der Zirkusdirektor Roman Zinnecker wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu € 1.000 Strafe verurteilt. Am 17. Juli 2004 kam es zum Prozess gegen seinen Komplizen Thomas Kasper, bei dem dieser auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung, allerdings nur zu € 80 bedingt, verurteilt wurde.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Weil im Jahr 2005 einigen deutschen Zirkussen mit Tigern und Elefanten aufgrund ihrer Wildtiere die Einreise nach Österreich verwehrt wurde, beschwerten sie sich bei der EU-Kommission. In einem Mahnschreiben des EU-Kommissars für den Binnenmarkt, Charlie McCreevy, an Österreich vom 12. Oktober 2005 wurde moniert, dass das österr. Wildtierverbot im Zirkus die EU-Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.
Die EU-Kommission wollte, dass Österreich sein Wildtierhaltungsverbot im Zirkus dahingehend abändert, dass es nur mehr für österreichische aber nicht mehr für ausländische Zirkusse gilt. Die Dienstleistungsfreiheit würde bedeuten, dass ein Dienstleister wie ein Zirkus, der in einem Land seine Dienstleistung anbieten darf, in jedem anderen Land der EU ohne Behinderung dieselbe Dienstleistung anbieten können muss. Nun verbietet ja das Wildtierhaltungsverbot nicht Zirkusvorführungen generell, sondern verlangt nur, dass ein Zirkus nicht Wildtiere mitführen und/oder sie auftreten lassen darf. Allerdings meinte die EU-Kommission, dass das für einen ausländischen Zirkus in Österreich eine unzumutbare Einschränkung seiner Tätigkeit wäre. Tierschutz wäre zwar ein wichtiger Wert in der EU, aber ein komplettes Wildtierhaltungsverbot würde über das Ziel Tierschutz hinausgehen. Der Schutz der Wildtiere im Zirkus wäre auch schon durch eine Haltungseinschränkung zu erreichen.
Der VGT begann daraufhin eine intensive EU-weite Kampagne und präsentierte am 20. Dezember 2005 eine eigene Webseite (www.vgt.at/circus.php) in verschiedenen EU-Sprachen, die automatische Protestemails an die zuständigen Stellen ermöglichte und bis ins Detail über die Situation informierte. Anfang April 2006 hatten bereits über 20.000 Personen aus ganz Europa die Möglichkeit genutzt, von der VGT-Webseite aus ein Protestemail abzuschicken.
Durch die intensive internationale Lobby-Arbeit im EU-Parlament, mit der großen Unterstützung praktisch aller Tierschutz- und Tierrechtsvereine in der EU, gab es eine Protestwelle, die ihresgleichen sucht. Der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried betonte am 13. Dezember 2005 bei einer Rede vor dem anwesenden EU-Kommissar McCreevy, dass der Schutz und das Wohlergehen der Tiere im Vordergrund stehen müssen. Mit dem Wildtierhaltungsverbot nimmt Österreich also eine Vorreiterrolle im Tierschutz ein. Insgesamt wurden 4 kritische Anfragen an die EU-Kommission (am 23. November von der SPE, am 6. Dezember von der EU-Abgeordneten Karin Resetarits, am 5. Jänner von holländischen und am 12. Jänner von englischen EU-Abgeordneten) und eine weitere am 9. Dezember von einem deutschen EU-Abgeordneten an den EU-Rat gestellt. Zahllose Proteste von Tierschutz- und Tierrechtsvereinen aus allen Ländern haben die EU-Kommission überschwemmt.
Mitte Jänner 2006 antwortete das Gesundheitsministerium an die EU-Kommission. Nach Angaben aus dem Ministerium wurde dabei unser Tierschutzgesetz verteidigt und argumentiert, dass es eine zulässige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit sei.
Am 25. Jänner brachten die Grünen einen Entschließungsantrag im Parlament ein, der mehrheitlich befürwortet wurde. Er verpflichtet die Regierung dazu, sich für das Wildtierhaltungsverbot einzusetzen. Weiters solle sie die EU-Ratspräsidentschaft zum Anlass nehmen, ein derartiges Wildtierhaltungsverbot EU-weit durchzusetzen.
Das deutsche Parlament stimmte am 7. Februar ebenfalls mehrheitlich einem Antrag der Grünen zu, dass sich die deutsche Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen soll, unser Wildtierverbot zu erhalten. Wörtlich endet die Erklärung des deutschen Parlaments: "Der Deutsche Bundestag erwartet wie die Tierschützerinnen und Tierschützer in allen Ländern der Europäischen Union, dass die Kommission sich im Sinne der Zielbestimmung Tierschutz des Verfassungsentwurfs verhält und die nationalen Bemühungen zum Schutz wild lebender Tiere respektiert und nicht auf tier- und artenschutzwidrige Haltungs- und Nutzungsformen beharrt."
Am 16. Februar 2006 wurde die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament beschlossen. Nach langen Protesten gelang es, durchzusetzen, dass sich die Dienstleistungs-Anbieter_innen statt an den Gesetzen ihres Heimatlandes an den Gesetzen des Gastlandes orientieren müssen, in dem sie die Dienstleistung anbieten. Auch dieser Beschluss unterstützte unsere Kampagne.
Während der EU-Kommissar McCreevy nur sehr zögerlich unsere Anfragen beantwortete und sich bis zuletzt weigerte, eine Tierschutzdelegation zu empfangen, zeigten seine spärlichen Antworten einen merkbaren Stimmungswandel. Anfangs waren sie noch sehr fordernd und überzeugt davon, dass das österreichische Gesetz fallen müsse, zuletzt glichen sie schon fast einer Entschuldigung, dass er ja aktiv werden musste, weil das seine Pflicht war, aufgrund der eingelangten Beschwerde. So wurde es immer deutlicher, dass die Tierrechtsbewegung diesen Konflikt gewinnen würde.
Am 30. März hielt die österreichische Tierschutzministerin den ersten Tierschutztag der EU in Brüssel ab. Das österreichische Bundestierschutzgesetz samt Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen wurde vorgestellt und als vorbildlich beworben.
Am 12. April 2006 platzte dann die Bombe. EU-Kommissar McCreevy sagte öffentlich zum vorliegenden Verfahren: "Wir mussten dem Fall nachgehen, weil eine Beschwerde vorlag. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir die Angelegenheit bald ad acta legen können".
Nach Veröffentlichung dieser Aussagen gratulierten zahlreiche EU-Abgeordnete dem Kommissar zu seiner Entscheidung, das Verfahren einzustellen. Es sei nun deutlich geworden, dass Tierschutz in der EU ein sehr wesentlicher Wert geworden ist.
Am 12. Dezember 2006 wurde das Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission schlussendlich formal eingestellt. Das österreichische Verbot von Wildtieren in Zirkussen hat damit das von der EU-Kommission angestrengte Vertragsverletzungsverfahren unverändert überstanden.
Im Juli 2024 wurde im Nationalrat nach langem Ringen eine Tierschutznovelle beschlossen, die ein Verbot von Kamelen (auch Lamas und Alpakas) und Büffeln im Zirkus beinhaltete. Diese waren, obgleich eigentlich Wildtiere, als domestizierte Tiere im Tierschutzgesetz klassifiziert worden. Der VGT hat sich lange für dieses Verbot eingesetzt und zahlreiche illegale Haltungen von Kamelen in Zirkussen zur Anzeige gebracht. Das Verbot der Haltung und Mitwirkung von Kamelen und Büffeln an Shows tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft.
Lektüre: Eurogroup for Animals: Wild Animals in EU Circuses
(1) OTS0129: Vom Leid des Zirkuswolfes (Wr. Umweltanwaltschaft, 25.4.1997)
(2)
https://vgt.at/presse/news/2004/news20041121.php,
https://vgt.at/presse/news/2003/news20030713.php,
https://vgt.at/presse/news/2001/news20010916.php