Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.08.2013)
Für einen rechtlichen Schutz von zivilgesellschaftlicher Arbeit!
Das Strafrecht darf nicht legales ziviles Engagement kriminalisieren!
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Petition: Für einen rechtlichen Schutz von zivilgesellschaftlicher Arbeit!
Die Vorfälle in der Tierschutzcausa haben gezeigt, dass verschiedene Paragrafen des Strafrechts gegen normale zivilgesellschaftliche Arbeit von Tierschutzorganisationen in Stellung gebracht werden können. Zwar wurde nach den Erfahrungen im Tierschutzprozess der sogenannte Mafiaparagraf 278a reformiert, doch gibt es noch weitere Bedrohungen, insbesondere durch eine originelle Auslegung des Straftatbestandes der Nötigung, wie sie in der Neuauflage des Tierschutzprozesses nun angeklagt wird.
Wir, die UnterzeichnerInnen, fordern vom österreichischen Parlament, es möge im Rahmen der Strafrechtsreform das Strafgesetzbuch durchforsten und alle Straftatbestände, die zur Kriminalisierung normaler zivilgesellschaftlicher Kampagnenarbeit für Tierschutz, Umweltschutz oder Menschenrechten missbraucht werden könnten (wie z.B. § 278ff terroristische Vereinigung oder § 107a Stalking), demokratieverträglich reformieren, sodass diese Arbeit nicht mehr kriminalisiert werden kann. Insbesondere fordern wir, dass in § 105 (2) Nötigung klargestellt wird, dass es weder rechtswidrig noch sittenwidrig ist, mit legalen Mitteln des Aktivismus und mit gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams auf Ziele aus Tierschutz, Umweltschutz oder Menschenrechten zu drängen. Eine lebendige Demokratie braucht Rechtssicherheit für die Partizipation ihrer BürgerInnen in gesellschaftlichen und politischen Fragen.