Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.12.2008)
Wien, 05.12.2008
Am 4. Dezember lud SAVE die Justizsprecher der Parteien und eine Strafrechtsprofessorin zum Gespräch ins Juridicum der Uni Wien
Die Diskussion um die missbräuchliche Anwendung von §278a StGB gegen den Tierschutz ging am 4. Dezember in die nächste Runde.
Hat es zunächst Podiumsdiskussionen von JournalistInnen und NGO-VertreterInnen gegeben, so wollten jetzt die Justizsprecher von Grünen, SPÖ und ÖVP zusammen mit einer Professorin für Strafrecht der Uni Wien die Änderungsmöglichkeiten dieses Gesetzes erörtern.
Während die Grünen und die SPÖ auf die Einladung der studentischen Initiative SAVE sofort zusagten an der Veranstaltung teilzunehmen, hatte der Justizsprecher der ÖVP bis Weihnachten keine Zeit für eine derartige Diskussion und konnte auch keine Vertretung nennen. Also musste das Podium ohne Beteiligung der ÖVP auskommen.
60 TeilnehmerInnen hörten im Hörsaal U22 des Juridicums der Uni Wien zunächst scharfe Kritik von Prof. Ingeborg Zerbes an §278a StGB. Grundsätzlich sei es bedenklich, wie durch §278a völlig legale und normale Verhaltensweisen zu bestrafen und insbesondere große Lauschangriffe wegen derartiger Verdächtigungen durchzuführen. Allenfalls wäre das noch durch eine besondere Bedrohung wie durch kriminelle Organisationen zu rechtfertigen, die den Staat unterwandern und in seinen demokratischen Grundfesten bedrohen. Davon könnte aber beim Tierschutz in jedem Fall keine Rede sein, auch wenn es zu kriminellen Handlungen gekommen sein sollte, für die es ja bereits ausreichende gesetzliche Bestimmungen gibt.
Mag. Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, sah in der Formulierung von §278a StGB grundsätzlich kein Problem, er würde nur völlig missbräuchlich gegen den Tierschutz angewandt. Also müsse er verändert werden, allerdings wäre das deshalb besonders schwierig. Die Grünen sprechen sich dafür aus, dass nur jene Gruppierungen als kriminelle Organisationen anzusprechen wären, die eine Bereicherungsabsicht im großen Stil verfolgen würden. Ein entsprechender Abänderungsantrag sei bereits im Parlament eingebracht.
Der Justizsprecher der SPÖ Dr. Johannes Jarolim hatte sich bereits während der Untersuchungshaft der 10 betroffenen TierschützerInnen klar gegen diese Anwendung von §278a StGB ausgesprochen und sogar den ungewöhnlichen Schritt gesetzt, an die parteieigene Justizministerin eine parlamentarische Anfrage zu stellen. §278a müsse geändert werden. Die SPÖ könne sich vorstellen, sowohl Aktivitäten zur Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit aus §278a auszunehmen, als auch eine Bereicherungsabsicht im großen Stil als notwendige Voraussetzung festzuschreiben. Allerdings hätte sich die ÖVP in den Koalitionsverhandlungen strikt geweigert, eine Änderung von §278a ins Auge zu fassen und die SPÖ könne daher auch dem grünen Antrag nicht zustimmen, solange die ÖVP weiter mauert. Die NGOs müssten daher Verhandlungen mit der ÖVP aufnehmen.