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JETZT: Singvogelfang kontrollieren

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.10.2010)

Wien, 06.10.2010

Gesetzesüberschreitungen auf Seiten der Singvogelfänger gang und gäbe

Gesetzesüberschreitungen auf Seiten der Singvogelfänger gang und gäbe

" Die Jagd des kleinen Mannes", wie der Singvogelfang gern genannt wird, ist ein Überbleibsel aus dunkler Vorzeit, doch fügt er unzähligen Tieren nach wie vor großes Leid zu. Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und Stieglitz werden von September bis November zunächst mit Netzen und kleinen Klappfallen gefangen, was bei den kleinen Wildvögeln nicht nur Verletzungen auslösen kann, sondern natürlich immer auch mit immenser Panik verbunden ist.

In winzigen Käfigen werden sie schließlich in der Adventszeit öffentlich ausgestellt – oft in lauten Gasthäusern und unter großem Menschenandrang. Wenn nach monatelanger Qual einige der Wildfänge endlich frei gelassen werden, haben viele ihre Fähigkeit zur natürlichen Nahrungssuche verlernt und sterben meist wenige Tage später. Andere werden von den Fängern als Lockvögel behalten und bekommen keine weitere Chance auf ein Leben in Freiheit ...

Seit Mitte der 1990er Jahre führt der Verein Gegen Tierfabriken eine Kampagne auf politischer Ebene gegen den heute nur noch im oberösterreichischen Salzkammergut praktizierten Singvogelfang durch – mit einem Ziel eines behördlich kontrollierten Verbots!

Der VGT sieht es auch als seine Aufgabe an, die fehlenden Kontrollen von Gesetzesübertretungen im Bereich des Singvogelfangs wahrzunehmen und zeigt Singvogelfänger regelmäßig wegen Tierquälerei an – §5 (2) 10; §16 (1) und §11 (1) Tierschutzgesetz sowie §222, weil der Vogelfang Wirbeltieren unnötige Qualen zufügt, und §11 der OÖ Artenschutzverordnung.

 

Was Sie tun können:

1. Unterstützen Sie unsere Kontrollen und begeben Sie sich bei Ihren Wanderungen in die Wälder vom Attersee über Gmunden bis Scharnstein, vom Wolfgangsee über Ebensee bis Grünau im Almtal, sowie von Bad Goisern und Bad Ischl. Wenn Sie Singvogelfängern begegnen, dokumentieren Sie mit Foto oder Film den Fangplatz, die in den Fallen gefangenen Vögel und die Lockvögel in den Käfigen. Denn von den Vogelarten Stieglitz, Zeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel darf von jedem Fänger nur ein Individuum pro Art gefangen werden und oft geraten verbotene Vögel in die Fallen.

Bitte achten Sie weiters auf folgendes und informieren Sie uns in weiterer Folge über ihre Beobachtungen:

      • a.) der Vogelfänger hat bei dem gesamten Fangvorgang anwesend zu sein
      • b.) der Fang ist nur zur Tageszeit (das ist die Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang) abseits von Tränken und Futterstellen und im Abstand von mehr als 300 m von Gebäuden, die überwiegend dem Wohnbedarf dienen, zulässig.
      • c.) die zum Fang der genannten Vogelarten notwendigen Lockvögel dürfen nur in einer Menge von zwei Individuen pro Art bzw. Gesangsvariation beim Fichtenkreuzschnabel gefangen und gehalten werden
      • d.) dokumentieren Sie auch den Abtransport der Vögel in den kleinen Käfigen – zumeist entspricht dieser nicht den Vorschriften zum Transport von Tieren
      • e.) begeben Sie sich gegebenfalls nicht auf das Niveau der Fänger. Nehmen Sie von Beschimpfungen in Richtung der Singvogelfänger sowie von Gesetzesüberschreitungen wie Sachbeschädigungen o.ä. Abstand – das würde die Situation zwischen Tierschützer_innen und Singvogelfänger nur verschärfen. Auch ist bei Gesetzesüberschreitungen mit Strafen zu rechnen!

Wenn Sie diese Initiative begrüßen und gerne gemeinsam mit VGT-Aktivist_innen noch bis Ende November auf Kontrollgänge gehen möchten (Mitfahrgelegenheit gratis aus dem Raum Wien gegeben), schreiben Sie uns: Email: office@vgt.at

2. Schreiben Sie regelmäßig an Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen, damit diese Tierquälerei öffentlich thematisiert wird und das Leid der Vögel nicht verborgen bleibt.

3. Schreiben Sie den verantwortlichen Politiker_innen:
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Amt der Oö Landesregierung, Landhauspöatz 1, 4021 Linz, Email: lh.puehringer@ooe.gv.at
Tierschutzbeauftragter für das Land Oberösterreich: Landesrat Dr. Hermann Kepplinger, Email: lr.kepplinger@ooe.gv.at

Danke für Ihre Mithilfe!

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