SOKO-Tierschutz bestätigt Spitzel beim VGT - vgt

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SOKO-Tierschutz bestätigt Spitzel beim VGT

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2010)

Wien, 22.11.2010

16 Monate verdeckte Ermittlung sei zur Gefahrenabwehr gewesen – VGT widerspricht vehement: Ein Einschleusen ist zur Gefahrenabwehr nicht zulässig; Außerdem ist Gefahrenabwehr nur nach SPG möglich, das hier gar nicht anwendbar ist

16 Monate verdeckte Ermittlung sei zur Gefahrenabwehr gewesen – VGT widerspricht vehement: Ein Einschleusen ist zur Gefahrenabwehr nicht zulässig; Außerdem ist Gefahrenabwehr nur nach SPG möglich, das hier gar nicht anwendbar ist

Kürzlich wurde publik, dass eine verdeckte Ermittlerin der SOKO-Tierschutz von April 2007 bis September 2008 beim VGT eingeschleust worden war. Die Polizei hatte das immer, u.a. vor Gericht, bestritten und keine Akteneinsicht durch die Verteidigung erlaubt. Aufgrund der jetzt vom VGT vorgelegten erdrückenden Beweise machte die SOKO eine Kehrtwendung. Im heutigen Tierschutzprozess erklärte die Richterin, dass der Führer des SOKO-Spitzels eine verdeckte Ermittlerin die genannte Zeit im VGT eingeschleust hatte. Es habe sich dabei aber um eine Aktivität zur Gefahrenabwehr gehandelt und es sei daher nicht genehmigungspflichtig gewesen. Der VGT widerspricht vehement.

Dazu Mag. Eberhart Theuer, Menschenrechtsexperte an der Universität Wien: „Eine verdeckte Ermittlung zur Gefahrenabwehr ist nur nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) möglich. Verdeckte Ermittlung nach SPG beinhaltet nur ein verdecktes Einholen von Auskünften. Ein Einschleusen und aktives Mittun, wie bei Danielle Durand im Tierschutzfall, ist nach dem SPG unzulässig. Für erweiterte Gefahrenerforschung hätte man nach dem SPG außerdem die Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten gebraucht. Abgesehen davon ist das SPG hier gar nicht anwendbar, da es schon konkrete Verdächtige gab und daher nur mehr die Strafprozessordnung relevant ist. Danach hätte die Polizei aber eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gebraucht, die es hier nicht gab.“

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Die Polizei versucht offenbar verzweifelt, ihre Ermittlungsmaßnahmen zu vertuschen, und wenn es nicht mehr anders geht, werden Ausflüchte verwendet. Die Richterin hat jetzt den SOKO-Spitzel vor Gericht vorgeladen. Das wird das Ende dieses Prozesses sein, weil diese Frau weiß aus erster Hand, dass es beim VGT keine kriminelle Organisation gibt. Hätte sie etwas Kriminelles gefunden, wäre das schon längst im Akt aufgetaucht.“

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