Salzkammergut: Singvogelfänger fängt Meise! - vgt

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Salzkammergut: Singvogelfänger fängt Meise!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.11.2011)

Wien, 15.11.2011

Tierschutzpatrouillen stellen 2 Vogelfänger im oö Salzkammergut; Vogelfänger greifen Tierschützer an und lassen ihn nicht fortgehen

Tierschutzpatrouillen stellen 2 Vogelfänger im oö Salzkammergut; Vogelfänger greifen Tierschützer an und lassen ihn nicht fortgehen

Die Singvogelfangsaison im oö Salzkammergut geht wieder zuende. Wieder wurden 35.000 Singvögel nur aufgrund einer Tradition gefangen.

Tierschutzpatrouillen stellten jetzt wieder 2 Vogelfänger

Am Bäckerberg bei Gmunden wurde ein Mann dabei erwischt, wie er mit seinen Schnappfallen eine Kohlmeise fing. Selbst nach der oö Artenschutzverordnung, die bisher als Begründung dafür herhalten muss, dass der Fallenfang nicht dem Bundestierschutzgesetz widerspricht, ist der Fang einer Meise illegal. Die TierschützerInnen dokumentierten den Vorfall und bringen ihn zur Anzeige. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: "Natürlich ist der Fallenfang eine Tierquälerei und als solche nach dem Tierschutzgesetz, das keine Ausnahmeregelung für Oberösterreich vorsieht, verboten. Aber die BehördenvertreterInnen in dieser Region gehen offenbar selbst Singvögel fangen, anders lässt sich nicht erklären, wieso sie permanent das Gesetz ignorieren!"

Am Predigstuhl bei Bad Goisern fiel ein weiterer Singvogelfänger einer Tierschutzaptrouille auf

Der Mann wurde sofort aggressiv und griff zu einem Stock. Erst vor einigen Jahren hat ein Singvogelfänger einem Tierschützer in einer solchen Situation mit einem Prügel den
Mittelhandknochen gebrochen. Doch die TierschützerInnen konnten den Mann zunächst beruhigen. Er rief dann 5 weitere Singvogelfänger zur Unterstützung, die regelrecht Jagd auf die TierschützerInnen machten. Ein Tierschützter wurde dabei umstellt und stundenlang gegen seinen Willen festgehalten. Erst die herbeigerufene Polizei konnte ihn aus den Händen der Singvogelfänger befreien. DDr. Balluch dazu: "Diese gewalttätigen Menschen meinen offensichtlich, Gesetze gelten für sie nicht. Eine Person derart festzusetzen ist Nötigung und Freiheitsberaubung. Dass die Polizei die Täter aber laufen ließ, bestätigt einmal mehr, dass sie in dieser Region mit den Singvogelfängern unter einer Decke steckt!"

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