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ÖVP will Anti-Tierschutz Gesetze: Gefängnis für Besetzungen und Filmen in Tierfabriken

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.09.2019)

Wien, 28.09.2019

Die entsprechenden Anträge wurden allerdings von sämtlichen anderen Parteien abgelehnt; zusätzlich wollte die ÖVP die Tiertransportanträge abschwächen – ebenfalls abgelehnt!

Wenn die ÖVP nicht gerade eine andere Partei im Rahmen einer Regierungskoalition in Geiselhaft hat, steht sie mit ihren Anti-Tierschutz Gesetzesanträgen alleine da. Zum Glück, werden alle Menschen mit demokratischer Grundeinstellung sagen. Die ÖVP hat am letzten Plenartag tatsächlich überraschend Gesetzesanträge aus dem Hut gezaubert, die es in sich hatten:

  • 1 Jahr Gefängnis dafür, heimlich Bild- oder Tonaufnahmen in einer Tierfabrik herzustellen oder Vorrichtungen für die Herstellung von Bild- und Tonmaterial zu installieren.
  • 1 Jahr Gefängnis dafür, ein Büro oder eine Betriebsstätte aufzusuchen und nach Aufforderung nicht zu gehen.

Mit anderen Worten: Die ÖVP wollte ein Tierqualvertuschungsgesetz einführen, nach dem die Pressefreiheit massiv eingeschränkt ist und investigativer Journalismus mit Gefängnis bestraft wird. Und die ÖVP wollte klassischen Zivilen Ungehorsam, wie z.B. eine Bürobesetzung, um darauf zu pochen, dass sich die politisch Verantwortlichen öffentlich rechtfertigen müssen, mit Gefängnis ahnden. Die Folge solcher Gesetze wäre dann, dass die Polizei mit Hausdurchsuchungen und Überwachung der Autobahnen z.B. gegen Tierschützer_innen ermitteln dürfte, und dass ganz normale Tierschutzaktivist_innen plötzlich Vorstrafen bekämen, die ihnen die Zukunft verbauen. Diese Anträge wurden von allen anderen Parteien abgelehnt, allerdings kündigte die FPÖ in einer Aussendung an, in Zukunft zustimmen zu wollen, wenn es mehr Zeit zur Diskussion darüber gegeben habe.

Zusätzlich brachte die ÖVP einen Abänderungsantrag zu einem Antrag zu Tiertransporten ein, der die eh schon so schwachen Forderungen noch weiter abschwächen hätte sollen. Aber auch dieser Vorstoß der ÖVP wurde von keiner Partei mitgetragen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Ziviler Ungehorsam ist ein international anerkanntes Vorgehen der Zivilgesellschaft in einer Demokratie. Ohne ihn wären die berühmtesten Protagonisten, wie Mahatma Gandhi und Martin Luther King, hilflos gewesen. Aber um Tierfabriken vor Tierschutzkritik zu bewahren, ist die ÖVP sogar bereit, friedliche Personen, die Zivilen Ungehorsam leisten, dem Gefängnis auszuliefern. Und das umso mehr, wenn Filmmaterial aus Tierfabriken an die Öffentlichkeit kommt. Fakt ist, dass nur so viele unfassbare gesetzwidrige Grausamkeiten aufgedeckt werden konnten. Und Fakt ist weiter, dass nur so die Menschen über die wahren Zustände in den Tierfabriken informiert werden können. Der Fleischwerbung ist jedenfalls keine realistische Darstellung der Tierhaltung zu entnehmen, und das wäre die einzige andere Quelle. Der VGT ruft die Journalist_innen dazu auf, gegen diese beispiellose Einschränkung des investigativen Journalismus aufzuschreien. Es kann doch nicht sein, dass eine Agrarindustrie-Lobbypartei im Alleingang die objektive Berichterstattung über die grauenhaften Zustände in Österreichs Tierfabriken unter Androhung von Gefängnis einfach abdreht!

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