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Reptilienzoo hält sich immer noch nicht ans Gesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.01.2022)

Forchtenstein, 12.01.2022

Zwei Jahre nach 1. Anzeige immer noch Missstände im Zoo Forchtenstein

Nach einer Anzeige wegen mehrfacher Verstöße gegen die 2. Tierhaltungsverordnung vor knapp 3 Jahren musste der VGT jetzt erneut die Behörden einschalten. Immer noch fehlen in den Terrarien des Reptilienzoo Forchtenstein die gesetzlich vorgeschriebenen Bademöglichkeiten für Schlangen, die essentiell für Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere sind. Weiteres sind zahlreiche Terrarien nicht mit Wärme- oder UV-Lampen für die Reptilien ausgestattet, in anderen fehlen die geforderten Versteckmöglichkeiten. Eine Klapperschlange hat es besonders schlimm getroffen: ihr Terrarium wurde perfiderweise direkt vor dem Aufzug installiert, sodass die Besuchsströme sie in permanenten Stress versetzen. Das zeigt sie durch fortwährendes Rasseln, wenn Personen den Lift verlassen.

VGT-Campaignerin Heidi Lacroix ist erzürnt: Es ist Zoos gesetzlich erlaubt, exotische Tiere in Terrarien auszustellen. Die Praxis ist aber aus Tierschutzsicht ethisch höchst fragwürdig. Denn es sind Wildtiere, die hier auf engstem Raum ihre arteigenen Bedürfnisse nur ungenügend ausleben können. Erschwerend hinzu kommt, wenn bei Glaskästen, in die Schlangen eingesperrt sind, nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Ein Reptilienzoo ist kein rechtsfreier Raum. Auch Schlangen, Echsen und andere Reptilien haben das Recht auf eine Haltung, die auf die artspezifischen Ansprüche Rücksicht nimmt und die Tiere physisch und psychisch nicht überfordert. Hier wird mit Tierwohl gespielt und das verurteilen wir aufs Schärfste.

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