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Prozess-Bericht: Diversion für NÖ-Schweinemäster aus dem „Leichenstall“

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.10.2022)

Korneuburg, 05.10.2022

Erneut wurde ein Prozess gegen einen Schweinemäster mit Diversion und einer Geldbuße von 1000€ (in der auch die Gerichtskosten enthalten sind) eingestellt. Der VEREIN GEGEN TIERFABIRKEN kritisiert die kaum vorhandenen Konsequenzen für den Landwirt.

Im Juni 2022 wurde eine riesige Schweinemast in Niederösterreich aufgedeckt. Foto- und Videoaufnahmen, die dem VGT zugespielt wurden, zeigten verletzte Tiere und vor allem Schweineleichen in allen Verwesungsstadien. Nach Anzeige und Protest vor Ort durch und mit dem VGT erfolgte eine sofortige, unangekündigte Kontrolle der zuständigen Amtstierärztin. Der Betreiber der Mast war jedoch schon einige Zeit vor der Kontrolle im Stall, wie Augenzeug:innen berichten.

Im Prozess gestand der Angeklagte ein, dass es Probleme mit Kannibalismus und Schwanzbeißen gegeben hätte, aber behauptet, dass die vom VGT veröffentlichten Aufnahmen nicht aus seinem Betrieb kämen. Die Amtstiertärztin entgegnet als Zeugin nach Vorlage der Fotos jedoch, dass es sehr danach aussieht, dass diese aus dem Betrieb stammen. Die Schweineleichen habe sie selbst jedoch nicht mehr vorgefunden. Die dem VGT vorliegenden Bildmaterialien belegen die Herkunft jedoch eindeutig.

Die Amtstierärztin erklärt weiter, dass sie den Betriebstierarzt verständigen musste, der laut seinen Aussagen 80 Schweine behandeln musste. Sechs Tiere mussten sofort euthanasiert werden. In der folgenden Nacht sollen weitere Schweine verstorben sein. Die Wunden durch das Schwanzbeißen waren so schlimm, dass die Amtstierärztin dem Bauern noch vor Ort eine Anzeige beim Gericht angekündigt hatte. Insgesamt vier Stunden dauerte ihre Kontrolle.

Die Prozessbeobachter:innen des VGT sind enttäuscht, dass es keine weiteren Expert:innengutachten oder eine Befragung der Tierkörperverwertungsstelle gab, etwa zur Frage, ob in den Tagen vor der Kontrolle mehrere Schweineleichen abgeholt wurden. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte einen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung beantragt, wurde jedoch von der Richterin abgewiesen.

VGT-Vize-Obmann David Richter, der dem Prozess selbst beiwohnte: Der Bauer wird als Opfer dargestellt – das größte Opfer sind aber natürlich die Tiere! Es ist schade, dass offenbar nicht bei der TKV nachgefragt oder ein Abgleich der Bilder des VGT und derer der Amtstierärztin gemacht wurde. Wichtige Beweismittel für die Tiere werden nicht ausgeschöpft!

Im Zeug:innenstand erklärte die Amtstierärztin die Ursachen für das massive Schwanzbeißen der Schweine. Der Mangel an Beschäftigungsmaterial, vor allem organischen Materialien wie Stroh, frustriert die Tiere. Stroh ist mit dem Güllesystem im Vollspaltenboden jedoch nicht kompatibel. Die Halterungen für andere Beschäftigungsmaterialien im Betrieb waren größtenteils leer. Die Amtstierärztin berichtet von abgemagerten und kaum gehfähigen Schweinen. Einem Tier wurde der Schwanz bis zum Steißbein abgefressen.

David Richter: Dieses Tierhaltungssystem ist gesetzlich legitimierte Tierquälerei! Kommt es dann noch zusätzlich zur Vernachlässigung durch die Bauern und Bäuerinnen, gibt es noch mehr verletzte, kranke und tote Tiere. Dass der Bauer die Dreistheit besitzt, zu leugnen, dass die vom VGT veröffentlichten Aufnahmen der vielen toten Tiere aus seinem Stall kommen, zeigt die nicht vorhandene Reue. Dass die Verhandlung so rasch - innerhalb von 23 Minuten - abgehandelt wurde - beweist, dass Tierquälerei von unserem Rechtssystem noch immer nicht genügend ernst genommen wird!

Eine Diversion nach dem Strafgesetzbuch §222 Tierquälerei ermöglicht jedoch immer noch die Aussprache eines Tierhaltungsverbots seitens der Bezirksbehörde.


Pressematerial: (Copyright: VGT.at)

Demo vor dem Gerichtsgebäude

Medienvideo Stallaufnahmen

Fotos vom Stall

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