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Im Jahr 2023 werden Schweine-Vollspalten auch für Neu- und Umbauten erlaubt bleiben

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.12.2022)

Wien, 29.12.2022

Vollspaltenboden 2.0: Der neue Mindeststandard für Neu- und Umbauten sieht nur auf einem Drittel der Bodenfläche eine Reduktion der Spalten auf die Hälfte vor

Wer die Fotos aus Betrieben mit den als Ende des Vollspaltenbodens für Schweine propagierten Vorschriften gesehen hat, merkt keinen Unterschied zu bisher. Noch immer ist die Bucht vollständig mit scharfkantigen Betonspalten überzogen und noch immer sind die Tiere dicht zusammen gedrängt. Dabei steht im Tierschutzgesetz § 18 (2a), dass ab 2023 die Haltung von Schweinen „in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich“ verboten ist. Formal wird dem allerdings Genüge getan, wenn ein Drittel der Bucht nur noch die Hälfte der Spalten hat. Dieser Bereich mit halber Spaltendichte wird euphemistisch als Liegebereich bezeichnet und soll daher ein Funktionsbereich sein. Die deutliche Erhöhung des Platzangebots für Schweine, damit der Bereich überhaupt als Liegebereich für alle Tiere gleichzeitig genutzt werden könnte, fehlt. Vielmehr bietet man lediglich 20 % mehr Platz, was in der Praxis etwa 1 A4 Seite pro ausgewachsenem Schwein bedeutet. Unterm Strich ist diese „Verbesserung“ also nicht existent. Die Schweine müssen weiterhin auf Vollspaltenboden leben, eben einem Vollspaltenboden 2.0 ohne spürbare Verbesserung.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: Leider ist der Regierungsspin in dieser Sache auch bis zu kritischen Medien durchgedrungen. Man spricht vom Ende des Vollspaltenbodens für Neu- und Umbauten ab 2023. Das ist aber nicht der Fall. Der Erfolg der neuen Regelung, die der VGT erkämpft hat, war vielmehr, diesen Vollspaltenboden 2.0 als Alternative zum konventionellen Vollspaltenboden zu verhindern. Deshalb haben Neu- und Umbauten mit dem neuen Vollspaltenboden 2.0 ein Ablaufdatum von 23 Jahren. Wie das Ende des Vollspaltenbodens, das ab 2040 für alle anderen Betriebe in Kraft treten wird, wirklich aussieht, wird bis 2029 noch erarbeitet. Da liegt noch einiges vor uns, um den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung wirklich abzuschaffen.

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