Schächtprozess Tirol: VGT empört über mildes Urteil - vgt

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Schächtprozess Tirol: VGT empört über mildes Urteil

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.10.2023)

Innsbruck, 11.10.2023

Landwirt soll für betäubungsloses Schlachten lediglich Geldstrafe bezahlen

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN kritisiert das milde Urteil im Prozess gegen einen Tiroler Landwirt. Der 72-Jährige wurde gestern Dienstag am Innsbrucker Landesgericht wegen Tierquälerei schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt. Im Rahmen des Verfahrens war ihm die betäubungslose Tötung von Schafen nachgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorgeschichte des Falls reicht bis ins Jahr 2019 zurück. Schon damals war besagter Landwirt in Zusammenhang mit betäubungslosen Schlachtungen bestraft worden. Er soll sogar betriebsfremden Personen gestattet haben, auf seinem Hof solche Tötungen durchzuführen.

Hatte es sich damals noch um eine Verwaltungsübertretung gehandelt, ging es beim aktuellen Prozess um den strafrechtlich relevanten Vorwurf der Tierquälerei. Infolge einer Anzeige aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten statteten Amtstierärzte dem Hof im September 2021 einen unangemeldeten Kontrollbesuch ab.

Dort fanden sie unter anderem die Schädel von neun Schafen vor, die keine amtlichen Ohrmarken trugen. Bei keinem einzigen davon konnten sie Spuren einer wirksamen Betäubung feststellen. Ein Fachgutachten der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) bestätigte diese Vermutung: Es sei bei den untersuchten Schädeln keinerlei Einwirkung stumpfer Gewalt nachweisbar gewesen.

Trotz dieser akribischen Beweisführung beharrte der Angeklagte bis zuletzt auf dem Standpunkt, er habe die Schafe vor der Schlachtung betäubt.

Rituelle Schlachtungen („Schächtungen“) dürfen nach aktueller Gesetzeslage in Österreich nur in Anwesenheit eines amtlichen Kontrollorgans, nur durch sachkundige Personen mit entsprechender Genehmigung und nur mit sofortiger Betäubung nach dem Tötungsschnitt („post-cut-stunning“) durchgeführt werden.

VGT-Aktivistin Mag.a Astrid Kienpointner besuchte den Prozess als Zuhörerin und meint dazu: Das milde Urteil hat mich zutiefst empört. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt! Die gesetzlichen Vorgaben in einem so sensiblen Bereich sind unbedingt einzuhalten und Verstöße sind streng zu bestrafen. Wie soll sich sonst jemals etwas für die betroffenen Tiere verbessern?

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