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SPAR will offenbar SLAPP-Klage mit € 62.500 Streitwert gegen VGT durchziehen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.03.2024)

Salzburg, 20.03.2024

VGT nutzt neue Freiheit nach OGH-Entscheidung zur Einstweiligen Verfügung und demonstriert heute mit dem 5 m Schwein „Grunzi“ vor der SPAR-Zentrale in Salzburg

Die Klage von SPAR gegen den VGT auf Unterlassung seiner Kampagne gegen SPAR, um den Supermarktriesen davon abzuhalten, Schweine Vollspaltenfleisch zu unterstützen, hat international Wellen geschlagen. Sogar bis ins EU-Parlament wurden die Fakten nach Anfrage übermittelt und haben vielleicht auch zur Anti-SLAPP-Klagsentscheidung beigetragen. Wer gedacht hätte, dass SPAR nach dem OGH-Urteil einlenkt und die Klage nach internationaler Kritik zurückzieht, hat sich geirrt. Noch gibt es dazu keinerlei Anzeichen, der Prozess wird Ende April beginnen. Und überdies hat eine SPAR-Mitarbeiterin die Transparente des VGT bei der letzten Kundgebung gegen SPAR abfotografiert, ohne Zweifel, um sie im Prozess gegen den Tierschutz zu verwenden. Der VGT wird sich der Herausforderung stellen und das Verfahren wenn nötig bis in die höchste Instanz tragen. Schließlich steht die Freiheit, Kritik zu üben und Tierschutzkampagnen auch gegen Supermärkte zu führen, auf dem Spiel.

Doch das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs ermöglicht dem VGT nach über 1 ½ Jahren Demoverbot gegen SPAR wieder den Protest in die Zentrale der Supermarktkette zu tragen. So fanden sich die Aktivist:innen heute dort ein, unterstützt vom 5 m Riesenschwein Grunzi, das momentan durch Österreich tourt, um auf das Schweineleid auf Vollspaltenboden aufmerksam zu machen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kann den Standpunkt von SPAR nicht nachvollziehen: SLAPP-Klagen, wie sie SPAR paradigmatisch gegen den VGT führt, sind vielleicht (noch?) legal, aber demokratiepolitisch nicht legitim. Hier versucht ein milliardenschwerer, multinationaler Konzern einen Tierschutzverein mit hohen Klagskosten zu bedrohen, sollte er weiter SPAR wegen dessen Verkaufspolitik von Vollspalten-Schweinefleisch kritisieren. Dieses Vorgehen ist absolut letztklassig. Aber SPAR wird offenbar nicht einmal durch ein deutliches Urteil des OGH gestoppt. So fordert SPAR weiterhin, der VGT dürfe die persiflierte Form des SPAR-Logos nicht verwenden, obwohl das nicht nur in Demokratien bei internationalen Kampagnen weltweit Usus ist, sondern auch explizit vom OGH goutiert wurde. SPAR kann daher nur dadurch motiviert sein, den VGT durch hohe Verteidigungskosten einzuschüchtern. Wir haben aber schon die Tierschutzcausa durchgestanden, wir werden auch die SLAPP-Klage von SPAR durchstehen. Und das persiflierte Logo werden wir weiterhin verwenden.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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