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Ausgerottet, gequält, überfischt und gewildert

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2025)

Wien, 15.01.2025

Der „Europäische Hausen“ wurde in Österreich zum Fisch des Jahres 2025 ernannt.

Es gab mal Fische in der Donau in Österreich, die waren bis zu sechs Meter lang, mehr als 1.500 Kilogramm schwer und wurden älter als 100 Jahre. Huso huso ist der lateinische Name dieses außergewöhnlichen Wassertieres. Europäischer Hausen, Belugastör oder Beluga – nicht zu verwechseln mit dem Beluga oder Weißwal (Delphinapterus leucas) – sind deutsche Namen. Umgangssprachlich wird der Fisch in Österreich Hausen genannt.

Ihr Leben haben Hausen nicht in Österreich verbracht. Sie sind durchgeschwommen. Stromaufwärts am Weg zu ihren Laichplätzen und nach dem Ablaichen stromabwärts wieder zurück in ihre Heimat. Ursprünglich lebten Hausen im Schwarzen Meer, der Kaspischen See, in der Adria und im Asowschen Meer. Heutzutage leben nur mehr einige wenige Restbestände im Schwarzen Meer und im Kaspischen Meer. In der Roten Liste der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) ist der Hausen als vom Aussterben bedroht eingestuft.1

Lebt im Salzwasser und im Süßwasser

Ähnlich wie Lachse kehren Hausen zum Ablaichen an den Ort ihrer Geburt zurück. Bis zu 2.000 Kilometer wanderten Hausen deshalb vom Schwarzen Meer in der Donau bis nach Österreich. Die meiste Zeit verbringt der Hausen allerdings im Salzwasser. Das ist eine seiner Besonderheiten: Er kann im Salzwasser und im Süßwasser leben.

Ausgerottet wegen Überfischung

Am Weg durch Österreich und andere Länder in Europa wurden Hausen gnadenlos und mit tierquälerischen Fangmethoden aus der Donau gefischt und abgeschlachtet. So intensiv, dass sich bereits im 16. Jahrhundert ihre Zahl drastisch verringerte, wie aus historischen Quellen zu erfahren ist. Sie wurden trotzdem weiter gefangen und getötet. Bis keine Hausen mehr da waren. Überfischung ist einer der Gründe, die zum Aussterben des Hausen geführt hat.

Flussverbauung

Ein zweiter Grund ist, dass Hausen ab dem 20. Jahrhundert daran gehindert wurden, sich erfolgreich natürlich zu vermehren. Die systematische Verbauung der Donau mit Flusskraftwerken in den 1960er und 1970er Jahren setzte den Laichwanderungen ein Ende. Denn es ist den Hausen nicht möglich, die Staustufen der Kraftwerke zu überwinden bzw. werden sie verletzt oder getötet, wenn sie das versuchen. Können die Fische nicht zu ihren Laichplätzen schwimmen, kommt es zu keiner erfolgreichen Fortpflanzung. Bleibt erfolgreiches Laichgeschehen aus, fehlen bald schon genügend Jungtiere, um eine Population aufrecht zu erhalten. So kann eine Fischart in wenigen Jahrzehnten verschwinden.

Wilderei wegen Beluga Kaviar

Ein weiteres existenzgefährdendes Problem für die noch verbliebenen Restpopulationen der Hausen sind die Eier der weiblichen Tiere, besser bekannt unter dem Namen Beluga Kaviar. Das ist sehr teurer und von bestimmten Gesellschaftskreisen begehrter Kaviar. Kilopreise von bis zu 10.000 Euro für Fischeier von freilebenden Belugastören werden angeblich bezahlt. Am Schwarzmarkt, unter der Hand und anonym. Denn offiziell ist der Fang von freilebenden Hausen schon seit Jahren verboten. Bei den möglichen Gewinnen hält das allerdings kriminelle Händler:innen und Fischer:innen nicht davon ab, die gefährdeten Fische nach wie vor zu fangen. Mitverantwortlich für die weitere Ausrottung sind auch die Konsument:innen von Beluga Kaviar von freilebenden Belugastören.

Tierquälerische Aquakultur

Der meiste in Europa und Österreich zum Verkauf angebotene Beluga Kaviar stammt von Fischen, die in Aquakultur gehalten werden. Solche Betriebe gibt es vor allem im Iran, in Russland und China. Wie Internetrecherchen zeigen, sind die Lebens- und Haltungsbedingungen der Fische in diesen Wassertierfabriken meistens tierquälerisch und artwidrig. Der VGT empfiehlt, auf den Konsum von Beluga Kaviar zu verzichten.

Der Hausen in den Roten Listen

In der Roten Liste der Fische Österreichs aus dem Jahr 2007 ist der Hausen als regional ausgestorben klassifiziert. Eine Fischart gilt als regional ausgestorben, wenn kein begründeter Zweifel besteht, dass das letzte fortpflanzungsfähige Individuum in Österreich tot oder verschwunden ist, oder, im Falle einer früheren Gastart, Individuen das österreichische Gebiet nicht mehr aufsuchen.2 In den aktuelleren Roten Listen der Bundesländer Burgenland (2022), Kärnten (2023) und Steiermark (2021) ist der Hausen nicht gelistet.

Hausen in Angelteichen

Der Hausen fehlt in den Fischereigesetzen bzw. Fischereiverordnungen von acht Bundesländern. Lediglich in der Salzburger Wassertier-Schonzeiten-Mindestlängen Verordnung 3 ist er erwähnt. Er gilt dort als ganzjährig geschont. Das bedeutet allerdings nicht, dass er in Österreich nicht geangelt wird. Das passiert nämlich in Angelteichen sehr wohl. Hausen gelten in der Fischerei-Community als attraktive Angelfische. In manchen Angelteichen werden sie deshalb eingesetzt, um gegen Bezahlung von Fischer:innen rausgefischt zu werden. Die Besatzfische stammen meistens aus österreichischen Fischzuchtbetrieben. Auch mitten in Österreich werden also mit Hausen Geschäfte gemacht.

Mag. Erich Schacherl, VGT-Kampagnenteam: Die Geschichte des Hausen ist eine Geschichte von Ausbeutung und Ausrottung. Eine Geschichte von Tierqual und Tierleid. Sie zeigt, wie schlecht und falsch die Gesellschaft und die meisten Menschen mit Fischen umgehen und welchen geringen Stellenwert Fische haben.

Es gibt aktuell länderübergreifende Schutzprojekte für den Hausen. Sie sind gut gemeint, werden aber nicht nachhaltig funktionieren, wenn sich nicht ein grundlegender Wandel vollzieht. Mag. Erich Schacherl: Erstens muss der Nutzungsgedanke raus aus den Köpfen der Menschen. Fische schützen, nicht nutzen, darum geht es. Und zweitens muss dem Schutz des Fisches mehr Bedeutung zuerkannt werden, als den menschlichen Bedürfnissen, deretwegen er immer noch gefischt, gezüchtet und getötet wird.

Quellen

  1. IUCN Red List
  2. Georg Wolfram, Ernst Mikschi: Rote Liste gefährdeter Fische (Pisces) Österreichs, 2007
  3. Salzburger Wassertier-Schonzeiten-Mindestlängen-Verordnung

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