Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2025)
Wien, 21.05.2025
Mit einem riesigen Transparent „Stroh statt Beton“ protestierte der VGT vor dem Parlament anlässlich der dortigen Nationalratssitzung
Das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens, § 18 (2a) im Tierschutzgesetz, muss zurückgenommen werden. Es ist eine Farce zum Nachteil der Tiere. Damit wird eine Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung für alle Betriebe verpflichtend, die das Verbot des Vollspaltenbodens mindestens bis 2060 hinauszögert! „Wo gibt’s denn sowas“, fragt VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, der auch vor dem Parlament anwesend war, „dass eine Übergangsfrist für das Ende des Vollspaltenbodens auf 35 (!) Jahre hinausgezögert wird! Das Gesetz von Juli 2022 der Schwarz-Grünen Regierung sah ein Ende 2040 vor. Das war dem Verfassungsgerichtshof zu lange. Die Regierung verlegt daraufhin das Ende um weitere 20 (!) Jahre in die Zukunft. Das kann doch nicht wahr sein!“
Mit einem großen Transparent, das zwischen zwei 6 m hohen Dreibeinen gespannt war, forderte der VGT „Stroh statt Beton“. Balluch weiter: „Milchkühe haben Stroh im Laufstall, Legehennen haben Einstreu, Hühner und Puten in der Mast haben einen Strohteppich. Warum dürfen dann Schweine – und Mastrinder! – kein Stroh haben? Was soll daran so absurd sein? Es fehlt nur noch das Ende des Beton-Vollspaltenbodens, dann könnten alle sogenannten Nutztiere wenigstens auf Stroh liegen. Und das ist das Mindeste, was man den Tieren bieten muss, wenn sie schon für uns sterben sollen!“
Und Balluch endet: „Weg mit dem Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens! Die Schweineindustrie tut so, als müsste sie jammern und als wäre das ein so schmerzlicher Kompromiss für sie. In Wahrheit jubelt sie über diese Bankrotterklärung im Tierschutz. Liebe Schweineindustrie, lieber Bauernbund, liebe Landwirtschaftskammern: kein Schwein braucht dieses Gesetz. Weg mit sämtlichen Vorschriften zum Schweine-Vollspaltenboden. Besser gar kein Gesetz, als dieses Festschreiben einer Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens bis mindestens 2060. Ihr braucht nicht umbauen, nichts investieren. Alles so lassen, wie es ist, und 2027 wird ein echter neuer Mindeststandard entwickelt, der innert 10 Jahren für alle Pflicht wird. So wie es das alte Gesetz vorgesehen hat. Alles andere ist ein Schlag ins Gesicht der Schweine und der Menschen, die sich mit ihnen verbunden fühlen!“