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Offener Brief des VGT: heben wir das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens auf!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.05.2025)

Wien, 26.05.2025

VGT-Obperson wendet sich an Schweinebranche: Sie brauchen nicht investieren, lassen wir alles wie es ist, kein Schwein interessiert der Umbau zu einem Firlefanz-Vollspaltenboden

Der ÖVP-Bauernbund, die Schweinebranche und die Regierung hatten groß ein Verbot des Vollspaltenbodens 2038 verkündet. Die Branche tut so, als müsste sie unter einem angeblichen Kompromiss leiden und bräuchte dringend Geld zum Umbau. Dazu meldet sich der VGT zu Wort! In einem offenen Brief wendet sich die VGT-Obperson DDr. Martin Balluch an den Bauernbund und die Schweinebranche und bietet an, das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens vollständig aus dem Gesetz zu streichen! Niemand braucht umzubauen, niemand braucht zu investieren, alles kann beim Alten bleiben. Dieses Angebot müsste doch die Schweinebranche freuen, hätte es doch zur Konsequenz, dass der ach so aufwendige Umbau nicht stattzufinden braucht. Kein Schweinebetrieb muss schließen, kein Golden Plating, keine höheren Standards als das miesest Mögliche. Das ist alles noch besser, als dass die Branche in 13 Jahren auf einen Firlefanz-Vollspaltenboden umbaut, das als Verbot des Vollspaltenbodens verkauft und damit ebendiesen in Wahrheit für mindestens bis 2060 einzementiert!

Der offene Brief im Wortlaut (klicken).

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Wenn die FPÖ einer Regelung zustimmt, die mit dem Schweine-Vollspaltenboden zu tun hat, wie in diesem Fall, dann kann das nur eine Verschlechterung sein. Ein Verbot des Vollspaltenbodens ist es jedenfalls sicher nicht, das würde diese tierschutzfeindliche Partei ohne Zwang niemals gutheißen! Erschütternd war allerdings, von der SPÖ und den NEOS ein Lobgehudel darüber zu hören, dass es ihnen gelungen ist, ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens bis 2040 durch die Verpflichtung einen Firlefanz-Vollspaltenboden bis 2038 einzubauen zu ersetzen. Bisher stand nämlich im Gesetz, dass der Firlefanz-Vollspaltenboden bis 2040 durch einen neuen Mindeststandard zu ersetzen ist, der durch eine Studie über Schweinehaltung auf Stroh ab 2027 entwickelt wird. Jetzt steht im Gesetz, dass alle Betriebe den Firlefanz Vollspaltenboden bis 2038 einbauen müssen. Das Ablaufdatum für den Vollspaltenboden wurde damit um mindestens 20 Jahre verlängert, nicht verkürzt. Wer das als Kompromiss bezeichnet, hat nicht kapiert, was hier passiert. Deshalb ist aus Sicht des Tierschutzes die beste Lösung, den Firlefanz-Vollspaltenboden vollständig aus dem Gesetz zu streichen. Weg mit dem Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens. Kein Schwein braucht dieses Verbot!“

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