Kreidezeichnung stellt fest: Es gibt keine Planungssicherheit in der Schweinebranche! - vgt

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Kreidezeichnung stellt fest: Es gibt keine Planungssicherheit in der Schweinebranche!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.06.2025)

Wien, 10.06.2025

Nichts ist fix, der VGT bleibt dran, 2027 soll ein Mindeststandard statt dem Vollspaltenboden erarbeitet werden: niemand kann sich sicher sein, welcher Standard halten wird!

Mit der Botschaft „Wir haben es geschafft, Schweine bekommen kein Stroh!“ aus der Schweineindustrie anlässlich des neuen Gesetzes, das tatsächlich das bestehende Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung abgeschafft hat, wurde auch vermittelt, dass die Schweinebetriebe jetzt Planungssicherheit hätten. Heißt, sie könnten angeblich ruhigen Gewissens auf die Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens bauen, die ja bekanntlich den alten Vollspaltenboden ab 2038 ersetzen soll. Doch da haben sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht! Sogar im Gesetz steht, dass ab 2027 an einem neuen Mindeststandard gearbeitet werde. Doch dass dieser wirklich erst ab 2060 (also 22 Jahre nach dem Umbau auf den Firlefanz-Vollspaltenboden) für alle Betriebe verpflichtend wird, wäre zu früh gefreut. Der VGT wird nicht müde werden, den Betrug an den Konsument:innen öffentlich zu machen: die Schweinehaltung in Österreich ist und bleibt die mieseste Europas, solange der Vollspaltenboden nicht abgeschafft wird. Das dürften Tierschützer:innen im Kopf gehabt haben, als sie beim Landwirtschaftsministerium mit Kreide die Botschaft „Kein Ende des Vollspaltenbodens, keine Planungssicherheit“ auf den Boden gemalt haben.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch stößt ins gleiche Horn: „Niemand darf heute glauben, dass dem Firlefanz-Vollspaltenboden die Zukunft gehört. Das widerspricht nicht nur der Forderung von 92 % der Bevölkerung. Es ist auch für eine Gesellschaft, der Tiere nicht vollkommen egal sind, unwürdig. Und der Firlefanz-Vollspaltenboden ist eindeutig verfassungswidrig. Er berücksichtigt keine der Voraussetzungen an die Tierhaltung laut Tierschutzgesetz und er lässt sich nicht mit der Staatszielbestimmung Tierschutz in Einklang bringen. Dieser üble Trick, um die Bevölkerung zu beruhigen, wird nicht funktionieren. Er bedeutet keinerlei Verbesserung. Und wenn das der Bevölkerung klar wird, dann lässt sich die Abschaffung des Vollspaltenbodens nicht mehr aufhalten! Wir müssen uns an Schweden ein Beispiel nehmen, das Stroh für Schweine verpflichtend vorschreibt und dabei 85 % Selbstversorgungsgrad hat.“

Pressefotos (Copyright VGT.at)

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