OÖ/NÖ/Kärnten/Bgld, 20.08.2026
Keine Schweinehaltung ohne Einstreu, d.h. ohne physisch angenehmen Liegebereich, der sauber ist und auf dem alle Schweine gleichzeitig liegen können, entspricht dem Gesetz
Seit 2022 gibt es eine neue Bestimmung in der Verordnung zur Schweinehaltung, die aber flächendeckend in Österreichs Schweinefabriken nicht eingehalten wird. Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung normiert wörtlich: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch […] angenehmen Liegebereich haben, der […] sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können“. Es bedarf keiner großen intellektuellen Leistung, zu erkennen, dass ein mit scharfkantigen Spalten durchzogener Betonboden ohne jeden Liegebereich dieser Bestimmung nicht entsprechen kann. Und dennoch ist der Vollspaltenboden weiterhin in Österreich die Norm. Nach 1000 diesbezüglichen Anzeigen Ende Mai 2026 in der Steiermark, bringt der VGT jetzt weitere entsprechende Anzeigen gegen 533 Schweinefabriken mit Vollspaltenboden in OÖ (207), NÖ (267), Kärnten (39) und dem Burgenland (20) ein. Die Daten der Betriebe stammen aus Schlachthoflieferscheinen, die dem VGT anonym zugespielt worden sind.
Für das Wohlbefinden der Schweine ist ein physisch angenehmer Liegebereich essenziell. Eine Dissertation1 an der Uni München 2015 hat fast 1000 Schweinekörper aus 4 Schlachthöfen, die von Tieren aus Haltung auf Vollspaltenbodenhaltung stammen, untersucht und fand, dass 92 % der Tiere schmerzhaft entzündete Gelenke hatten, weil sie nie weich liegen konnten. Ein Blick auf die Gelenke, wie bei Schlachtkörperuntersuchungen durch Amtstierärzt:innen üblich, kann diese Entzündungen nicht erkennen. Dazu ist es schon notwendig, die Gelenke aufzuschneiden und das Gewebe zu untersuchen. Deshalb werden diese Entzündungen, die praktisch alle Schweine auf Vollspaltenboden betreffen, behördlicherseits nicht ernst genommen.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Eigentlich wäre es die Aufgabe der Behörden, alle Schweinefabriken zu kontrollieren und diese Norm durchzusetzen. Aber das ist leider nicht der Fall. Die Kontrollverordnung sieht Kontrollen in Schweinefabriken im Mittel nur alle 50 Jahre vor. Und weil 90 % der Schweinemasten keine Einstreu und damit keinen weichen Liegebereich haben, setzt man diese Norm nicht durch. Was Tiere betrifft, ist Österreich einfach kein Rechtsstaat. Das sehen wir bei vielen Themen, bei denen die Normen im Tierschutzgesetz ins Unkenntliche verwässert und nicht durchgesetzt werden, z.B. bei der Qualzucht, beim Aussetzen gezüchteter Wildtiere zur Jagd, beim Singvogelfang, bei Abschüssen von Wölfen und eben beim Schweine-Vollspaltenboden. Deshalb mussten wir jetzt diese Massenanzeigen einbringen, damit einerseits die Behörden endlich kontrollieren gehen, und andererseits, damit offensichtlich wird, dass hier ein flächendeckender Missstand besteht, der von den Behörden wissentlich ignoriert wird. Aber da Tiere als Sachen gelten, darf niemand in ihrem Namen Gerichte anrufen, um die Durchsetzung der Gesetze zu ihrem Schutz zu erzwingen. ‚Wo kein Kläger da kein Richter’ ist bei Tieren die Devise der Behörden, wenn sie der Tierquälerei zuschauen oder gar wegsehen, und jedenfalls nicht eingreifen.“
(1) Oberländer, Sabine: „Untersuchungen zum Vorkommen von akzessorischen Bursen bei Mastschweinen“, Inaugural-Dissertation zur Erlangung der tiermedizinischen Doktorwürde der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2015