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VGT rettet kranke Hühner aus illegaler Legebatterie

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.08.2003)

Wien, 06.08.2003

Legebatterie ist kein Einzelfall. 91% aller Legebatterien Österreichs sind signifikant überbelegt. "Wären die Hühner in den Käfigen geblieben, wären sie bald gestorben", sagt die Tierärztin bei der Erstversorgung

Legebatterie ist kein Einzelfall. 91% aller Legebatterien Österreichs sind signifikant überbelegt.

„Wären die Hühner in den Käfigen geblieben, wären sie bald gestorben“,
sagt die Tierärztin bei der Erstversorgung

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In den frühen Morgenstunden des 1. August 2003 betrat der VGT-Obmann Martin Balluch zusammen mit AktivistInnen des VGT die Legebatterie in Altenmarkt-Thenneberg, in Niederösterreich. Diese Legebatterie mit ca. 30000 Hühnern ist massiv über dem legalen Limit mit Hühnern belegt: 5 Hühner in Käfigen, in denen nur 4 Hühner gesetzlich erlaubt wären. Durch die tierquälerischen Haltungsbedingungen finden sich verletzte und kranke Tiere in großer Zahl, schwarze und rote Milben saugen den federlosen Tieren das Blut aus. Die Mistkübel vor der Halle sind voller toter Tiere, die an diesen Haltungsbedingungen gestorben sind. Das VGT-Team musste daher insgesamt 9 der schwer kranken Tiere mitnehmen, um ihnen tierärztliche Nothilfe zukommen lassen zu können. Bei der tierärztlichen Erstversorgung noch in derselben Nacht bestätigte die Tierärztin dass die Tiere schwer krank sind und ohne Rettung durch die VGT-AktivistInnen in den Käfigen bald gestorben wären. Später zeigt eine Laboranalyse, dass die rote Vogelmilbe die Hühner befallen hatte. Die Hühner werden jetzt liebevoll gepflegt und bis zu ihrem natürlichen Tod im Freien leben dürfen, sofern sie ihre Krankheiten überleben werden.

Seit 1. Jänner 2003 sollte die EU-Mindestregelung für Legehühner gelten. Danach muss jedes Huhn mindestens 550 cm² Grundfläche zur Verfügung haben (625 cm² ist die Fläche eines A4-Blattes). In der Legebatterie in Altenmarkt haben die Hühner aber nur 450 cm² Platz – also wesentlich unter dem gesetzlichen Limit. Alle geretteten Tiere stammen aus in dieser Weise illegal überbelegten Käfigen. Der VGT hat diese Legebatterie daher wegen Tierquälerei angezeigt.

Eine kürzlich veröffentlichte VGT-Untersuchung von 47 Legebatterie Betrieben, die insgesamt ca. 40% aller Käfig-Legehühner Österreichs halten, hat gezeigt, dass 91% aller Legebatterien derart illegal überbelegte Käfige haben. Der VGT hat alle Betriebe angezeigt, und die entsprechenden Beweisvideos an die Behörden gesandt. Ergebnisse und Bilder der Untersuchung

Würde man sich in Österreich in der Nutztierhaltung an die Gesetze halten, wären Legebatterien längst verboten. So steht z.B. im §7 (1a) der nö. Nutztierhaltungsverordnung „Die […] artgerechte Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier unnötige Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Andere Bundesländer haben ähnliche Gesetze.

Der VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Keine Käfighaltung – vor allem nicht mit 550 cm² pro Henne nach der EU-Mindestnorm, geschweige denn mit 450 cm² pro Henne wie bei 91% der österr. Legebatterien – befriedigt nur annähernd die artgerechten Bewegungsbedürfnisse der Tiere! In der Parlaments-Enquete zum Bundestierschutzgesetz wurde von ExpertInnen bemängelt: nur 1 von 5000 Anzeigen wegen Tierquälerei werden verfolgt! Neben einem bundesweiten Verbot der Käfighaltung von Legehennen, brauchen wir in Österreich daher auch eine starke Tieranwaltschaft, die im Sinne der Tiere die Behörden zwingt, die vorhandenen Tierschutzgesetze endlich zu vollziehen!“

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