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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2004)

Wien, am 21.11.2004

Nach Angriff auf Tierschützer: Angestellter des Zirkus Belly-Wien wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt!

Richter verhängt bedingte Geldstrafe von € 80 - umgekehrt mussten vor einigen Jahren 4 TierschützerInnen wegen Entfernen eines illegal aufgehängten Zirkuswerbeplakats öS 4.400 Strafe zahlen

Am 15. September 2001 hatten Angestellte des Zirkus Belly-Wien in Bad Ischl eine Gruppe friedlicher TierschützerInnen des Verein Gegen Tierfabriken VGT angegriffen und schwer verletzt. Es kam zur Anzeige wegen Körperverletzung, die von der Staatsanwaltschaft niedergelegt wurde, obwohl ein Passant zufällig alles deutlich gefilmt und dieses Beweismaterial an die Behörde übergeben hatte. Durch einen Subsidiarantrag des VGT konnte der Prozess gegen die beiden Haupttäter auf Kostenrisiko des VGT erzwungen werden. Am 13. Juli 2003 wurde der Zirkusbetreiber wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Am 17. Juli 2004 kam es zum Prozess gegen seinen Komplizen.

mehr Bilder vom Angriff

Das Gericht anerkannte, dass auf dem Video deutlich zu sehen war, dass er den VGT-Obmann Dr. Martin Balluch von hinten angriff und mehrmals mit geballter Faust ausholte und mit voller Wucht auf Kopf und Oberkörper schlug. Der Komplize bestritt angesichts dieser Bilder die Tat nicht. Dr. Balluch legte ein ärztliches Attest dafür vor, dass er aufgrund des Angriffs wegen einem blauen Auge, einem Cut unter dem Auge und einem geprellten Brustbein im Spital behandelt worden ist.

Der Richter des Bezirksgerichts Bad Ischl sprach dem Zirkusangestellten der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig. Er verhängte aber nur eine Strafe von € 80, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung, sowie ein Schmerzensgeld von € 100.

Der VGT-Obmann kommentiert: "In welcher Weise in Österreich mit friedlichen IdealistInnen umgegangen wird, die ihr Leben dem Schutz der Tiere verschrieben haben, ist erschütternd. Ohne den Videofilm wäre niemals eine Verurteilung möglich gewesen – trotz aller Verletzungen und Zeugenaussagen. Aber selbst mit diesem Beweis musste die Staatsanwaltschaft auf Kostenrisiko des VGT zur Anklage gezwungen werden. Und das milde Urteil ist völlig unverständlich, wenn man bedenkt, dass der Täter auf dem Videofilm deutlich zu sehen ist, wie er mich von hinten angreift und mir mehrmals mit voller Wucht mit der Faust auf den Kopf schlägt. Zum Vergleich wurden vor einigen Jahren 4 TierschützerInnen dabei erwischt, wie sie ein Zirkuswerbeplakat entfernt hatten, das noch dazu illegal aufgehängt war. Dennoch wurden sie insgesamt zu öS 5000 inkl. Schadensersatz verurteilt. Der Zirkusangestellte verletzte mich vorsätzlich schwer und bekommt €80 auf Bewährung plus €100 Schmerzensgeld. TierschützerInnen scheinen hierzulande vogelfrei zu sein!"

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