Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (07.12.2007)
Wien, am 07.12.2007Das Kaninchen-Käfigverbot in der Praxis
Die Anwendung des Gesetzes und seine politische Bedeutung
Am 4. Dezember 2007 um 23 Uhr wurde es im Parlament mehrheitlich beschlossen, das heiß umkämpfte Käfigverbot in der Kaninchenhaltung. Am 1. Jänner 2008 wird es in Kraft treten. Was hat dieses Gesetz nun ganz konkret in der Praxis zu bedeuten? Wie wird das Gesetz vom Tierschutzministerium interpretiert? Was ist sein politisches Gewicht und seine internationale Relevanz?
Das Gesetz
Das Käfigverbot sagt wörtlich, dass der Betrieb von Käfigen für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 1. Jänner 2012 verboten ist. In letzter Sekunde ist es gelungen, das Verbot von „Käfiganlagen“, was offenbar ganze Reihen von Käfigen bezeichnet, zu einzelnen Käfigen zu verändern. Damit wird jede Haltungsform, die nicht zumindest eine Bucht ist, verboten. Buchten sind oben offen, eine Haltung auf dem Boden, es gibt Bereiche mit tiefer Einstreu, erhöhte Ebenen, Verstecke und vor allem genug Platz zum Hoppeln und Laufen. Das ist zweifellos eine dramatische Verbesserung zu den völlig strukturlosen Käfigen.
Kaninchenhaltung zur Pelzgewinnung
Nur die Kaninchenhaltung zur Fleischgewinnung ist von dem Gesetz betroffen, nicht die Kaninchenhaltung zur Pelzgewinnung. Diese beiden Haltungsformen müssen deutlich unterschieden werden. Zur Pelzproduktion werden ganz andere Kaninchenrassen herangezogen. Die Tiere leben einzeln im Käfig, damit ihr Pelz nicht durch Kämpfe beschädigt wird. Und Pelzkaninchen werden bis zum Wachsen des Winterfells mindestens 8 Monate im Käfig gehalten, während Fleischkaninchen immer ca. 3 Monate nach der Geburt geschlachtet werden. Die Haltung von Kaninchen zur Pelzgewinnung ist aber bereits seit 1998 grundsätzlich verboten in Österreich. Es gibt hier keine derartigen Kaninchenpelzfarmen.
Verbot von Kaninchenställen
Zahllose LandwirtInnen züchten Kaninchen in sogenannten Kaninchenställen in Einzelhaltung, um sie für den Eigenbedarf zu schlachten. Auch das ist eine Kaninchenhaltung zur Fleischgewinnung. Und auch diese Holzboxen mit Stroheinstreu gelten als Käfige, jedenfalls sind sie keine Buchten, und werden deshalb verboten sein.
Absolutes Käfigverbot
Einige Kaninchenfarmen halten die Tiere in Kaninchenställen und lassen sie immer wieder in einen Auslauf hinaus auf die Wiese. Mancherorts gilt das als „biologische Kaninchenhaltung“. Das neue Käfigverbot gilt aber absolut, d.h. Kaninchen zur Fleischgewinnung auch nur eine Zeit des Tages im Käfig oder in den Kaninchenställen zu halten, ist verboten. Die Kaninchen müssen die gesamte Zeit ihres Lebens mindestens Zugang zu einer Bucht haben.
Wieviele Kaninchen sind von dem Verbot betroffen?
Erstaunlicherweise gibt es keine Statistiken zur Kaninchenproduktion, weder in Österreich noch in der EU oder weltweit. Gänse und Enten, ja alle Nutztiere, werden genau statistisch erfasst. Nur die Kaninchen nicht. Deshalb sind wir auf eigene Schätzungen aus unseren Erfahrungen angewiesen. Wir vermuten, dass es weltweit rund 1 Milliarde Kaninchen in Käfigen gibt, davon 400 Millionen in der EU und davon 550.000 in Österreich. Nach neuesten Angaben gibt es 23 Kaninchenbatterien in Österreich, davon 3 größere. Also sind rund 550.000 Kaninchen von diesem neuen Gesetz betroffen.
Verlängerte Übergangsfristen
Das Gesetz hat aber auch einen Wermutstropfen: für Betriebe, die zwischen 1. Jänner 2005 und 31. Dezember 2007 neue Käfige eingebaut haben, gilt eine Sonderübergangsfrist bis 1. Jänner 2020. Obwohl zumindest die 3 größten Käfigbetreiber viel länger existieren, wurde dem VGT vom Tierschutzministerium mitgeteilt, dass einer der drei in dieser Zeit neue Käfige installieren ließ und deshalb in den Genuss der langen Übergangsfrist kommen wird. Ein zweiter habe, offenbar weil er von der Gesetzesänderung gehört hat, bereits neue Käfige bestellt. Auch für diesen soll die lange Übergangsfrist gelten. Allerdings steht im Gesetzestext, dass diese lange Übergangsfrist nur für Käfige gilt, die bis 31. Dezember 2007 bereits „eingerichtet wurden“. Wer sie vorher bestellt – und sich des kommenden Verbots dabei völlig bewusst ist – ist doch selber schuld, wenn er diese Käfige dann nicht einbauen darf. Der VGT wird darauf drängen, dass diese Käfigkaninchenfarm nicht bis 2020 weitergeführt werden darf!
Vorschriften für Buchtenhaltung
Wie jetzt konkret die Alternativhaltung in Buchten oder im Freiland ausschauen wird, soll eine eigene Verordnung festlegen, die nach Auskunft des Tierschutzministeriums bis Ende Juni 2008 fertig sein wird. Die Vorgaben werden sich an den Schweizer Erfahrungen sowie an der Bodenhaltung für Hühner orientieren, aber zumindest obige Voraussetzungen erfüllen, wie genug Platz zum Laufen und Hoppeln, tiefe Einstreu, Struktur usw.
Kaninchen in der Haustierhaltung
Kaninchen dürfen also zur Pelzgewinnung überhaupt nicht, und zur Fleischgewinnung ab 2012 nicht mehr, in Käfigen gehalten werden. An und für sich betrifft das neue Gesetz die Haustierhaltung von Kaninchen nicht. Allerdings ist die entsprechende Verordnung zur Hauskaninchenhaltung jetzt natürlich auch reformbedürftig, wo sich die Nutztierhaltung von Kaninchen verändert hat. Das Tierschutzministerium hat zugesagt, in Zusammenarbeit mit der Kaninchenhilfe bis Ende Juni 2008 eine neue Verordnung zu erarbeiten, die auch die Haltung von Kaninchen als Haustiere im Sinne des neuen Gesetzes regelt.
Kaninchenhaltungsgesetz international
Zur Kaninchenhaltung gibt es international keine Gesetze, weder als EU-Richtlinie noch in einzelnen EU-Ländern. Nur die Schweiz hat ein Gesetz, das allerdings nicht an das österreichische Käfigverbot heranreicht. Das neue Gesetz in Österreich wird also international Signal- und Vorbildwirkung haben. Mit unseren englischen Partnerorganisationen haben wir bereits vereinbart, dass auf Basis des österreichischen Gesetzes auch in England eine Käfigverbotskampagne gestartet wird. Wie beim Pelzfarmverbot hoffen wir auch beim Kaninchenkäfigverbot, dass andere Länder ähnliche Verbotsgesetze erlassen werden.
Die politische Bedeutung des Verbots
Noch im Sommer 2007 wurde dem VGT von politischer Seite erklärt, dass ein echtes Käfigverbot unmöglich sei. In nur einem halben Jahr ist uns aber gelungen, das Verbot durchzusetzen. Österreich hat damit das letzte Nutztier aus dem Käfig geholt. Die Profitmaximierung in der Tierausbeutung führt direkt zur Käfighaltung. Mit einem allgemeinen Käfigverbot hat man sich also vom Profitmaximierungsprinzip verabschiedet. Das ist eine nicht zu unterschätzende, deutliche Botschaft: Tiere sind nicht Produktionseinheiten, aus denen maximale Profite gepresst werden können. Tiere verdienen Achtung und Respekt, und einen Schutz vor kapitalistischer Ausbeutung, wie ihn auch der Mensch genießt.