Tierschutzcausa: Diskussion der Parteien zur Änderung §278a StGB - vgt

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Tierschutzcausa: Diskussion der Parteien zur Änderung §278a StGB

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2008)

Wien, 03.12.2008

Justizsprecher der Grünen und der SPÖ erörtern zusammen mit Universitätsprofessorin für Strafrecht Möglichkeiten wieder Rechtssicherheit für NGO-Arbeit zu schaffen

Zeit: Donnerstag, 04. Dezember 2008, ab 18:00 Uhr
Ort: Rechtswissenschaftliche Fakultät Wien, Schottenbastei 10-16, Hörsaal U 18

Es diskutieren:

  • Dr. Johannes Jarolim – Justizsprecher SPÖ
  • Mag. Albert Steinhauser – Justizsprecher Die Grünen
  • Prof. Ingeborg Zerbes – Institut für Strafrecht und Kriminologie

Moderation:

  • Mag. Eberhart Theuer – Tierschutz Rechtsexperte

In den Jahren 2007 und 2008 wurden nicht nur 4 Große Lauschangriffe und andere weitreichende Bespitzelungsmaßnahmen gegen zahlreiche Tierschutzvereine durchgeführt, es kam auch zu insgesamt 26 Hausdurchsuchungen und 104 Tagen Untersuchungshaft für 10 Personen. All dies wurde nicht mit konkreten Vorwürfen von Straftaten, sondern mit Verdacht auf §278a StGB Bildung einer kriminellen Organisation begründet. Laut Urteil des Obersten Gerichtshofs seien diese Maßnahmen zurecht getroffen worden. TierschutzaktivistInnen müsse man dafür keine konkreten Straftaten vorwerfen, es reiche legaler Tierschutzaktivismus für den Verdacht auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, weil es in den letzten Jahren Sachbeschädigungen mit Tierschutzbezug gegeben habe.

Die NGO-Szene sieht deswegen Handlungsbedarf. Es gäbe keine Rechtssicherheit mehr für politischen Aktivismus. Die Justizsprecher von SPÖ und Grünen werden daher in einer von der studentischen Initiative SAVE am Juridicum der Uni Wien organisierten Podiumsdiskussion mit einer Strafrechtsexpertin diskutieren, ob dieser Eindruck stimmt, und ob sich durch Änderung von §278a StGB wieder Rechtssicherheit schaffen ließe. Der Justizsprecher der ÖVP wollte an der Diskussion trotz Einladung nicht teilnehmen. Er hätte bis Weihnachten dafür keine Zeit und könne auch keine Vertretung schicken.

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