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VGT-Obmann überreicht Petition für Verteidigungskostenersatz an Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.12.2011)

Wien, 23.12.2011

Vom SPÖ-Abgeordneten Mag. Maier unterstützt fordert die Petition, dass der Staat die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren nach Freispruch ersetzen soll

Vom SPÖ-Abgeordneten Mag. Maier unterstützt fordert die Petition, dass der Staat die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren nach Freispruch ersetzen soll

Bitte unterstützen Sie die Petition per Mausklick!

Im Tierschutzprozess wurden die Angeklagten zwar aufgrund erwiesener Unschuld freigesprochen, aber sie blieben auf ihren Verteidigungskosten sitzen. Immerhin musste jedeR Angeklagte pro Prozesstag € 4000 Anwaltskosten bezahlen, zusätzlich noch die Anwaltskosten während der U-Haft und in allen Separatverfahren wie z.B. für die Akteneinsicht sowie die Kosten für die eigenen Gutachten usw. Trotz Rechtshilfekonto mussten sich die einzelnen Angeklagten also pro Person um ca. € 470.000 verschulden. Bei Freispruch im Einzelrichterverfahren wie in diesem Fall sieht das Gesetz einen Kostenersatz von € 1250 vor. Österreich ist darin einzigartig, Personen nach erwiesener Unschuld auf den Verteidigungskosten sitzen zu lassen. Bei jedem privaten Zivilverfahren müssen diejenigen alle Kosten tragen, die den Prozess verlieren. Nicht so, wenn in einem Strafverfahren der Staat den Prozess verliert.

Deshalb reichte VGT-Obmann DDr. Martin Balluch eine Petition ein, die vom SPÖ-Abgeordneten Mag. Johann Maier unterstützt wurde. Die Petition fordert:

Die Bundesministerin für Justiz möge dem Nationalrat einen Vorschlag für eine Generalreform des Ersatzes von Verteidigungskosten bei Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens oder Rücktritt von der Anklage vorlegen, der einen vollständigen Kostenersatz vorsieht sowie eine Neuregelung für den Ersatz von Kopierkosten.

Der letzte Punkt, der Ersatz von Kopierkosten, steht in engem Zusammenhang mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 13. 12. 2011, in dem die unfassbaren hohen Kosten für Aktenkopien – € 1 pro bei Gericht erstellter Kopie, 50 Cent für das Abfotografieren – als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Im Tierschutzprozess handelte es sich um 300.000 Aktenseiten also um nicht bezahlbare Kosten nur um die für die Verteidigung notwendigen Akten einsehen zu können!

Am 20. Dezember 2011 überreichten der VGT-Obmann und der Abgeordnete Mag. Maier diese Petition der Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer im Parlament. Die Petition ist damit offiziell eingebracht und kann auf der Webseite des Parlaments unterstützt werden. Bitte verbreiten Sie diese Information, damit sich möglichst viele Menschen dafür einsetzen können, dass das österreichische Rechtssystem etwas gerechter wird. So könnte aus dem unseligen Tierschutzprozess vielleicht noch Gutes erwachsen.

Wem die staatliche Überwachung aller BürgerInnen viel zu weit geht, der/die kann auch für eine Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen.

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