Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.11.2012)

Wien, am 19.11.2012

Internationaler Experte zum Entwurf des Tierversuchsgesetzes

Eine Zusammenfassung der heutigen Pressekonferenz mit Dr. Andrew Knight von der Uni Oxford, der auf seine wissenschaftlichen Ergebnisse einging und die österreichische Regierungsvorlage vom Standpunkt der Wissenschaft und der internationalen Tierversuchsgesetzgebung beleuchtet hat.


Mit 1. Jänner 2009 trat der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Kraft, der die Grundlage des neuen Tierversuchsgesetzes sein muss und der mit Artikel 13 auch eine Tierschutzklausel enthält:

„Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung“

Die Regierungsvorlage trägt den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen nicht ausreichend Rechnung!

Positives: Kriterienkatalog
Bis 31. Dezember 2015 muss ein Kriterienkatalog entwickelt werden, der die objektive Grundlage der ethischen Abwägung zwischen Schaden und Nutzen bei jedem Antrag für einen Tierversuch darstellt.

Fortschritt, aber nicht ausreichend: Versuchstier-Ombudsschaft
Die Tierschutz-Ombudspersonen der Länder müssen über alle Kontrollen von Tierversuchslabors, Zulieferfirmen und TierexperimentatorInnen selbst regelmäßig informiert werden und schicken eine Vertretung in die ministerielle Tierversuchskommission.
Aber: Die Tierschutz-Ombudspersonen haben dabei aber weder Parteienstellung, noch werden sie über die Tierversuchs-Genehmigungsanträge und deren Ergebnisse oder laufende Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierversuchsgesetz informiert.

Negatives: ansonsten nur EU-Minimalanforderungen
1. Über die Genehmigungen für Tierversuche wird von einem einzelnen Beamten entschieden, der dabei auf Fachwissen zurück zu greifen hat, statt von eigenen Kommissionen, wie in allen anderen westeuropäischen Ländern.
2. Die EU-Verpflichtung, auch den Aspekt „Schaden“ jedes Tierversuchs zu veröffentlichen, wird so umgedeutet, dass über das Ausmaß des Leids der Versuchstiere nichts ausgesagt werden darf!
3. Rückblickende Bewertungen sind nur für Tierversuche an Primaten und für alle jene Versuche verpflichtend, die schweres Leid verursachen. So kann die Angabe des Antragstellers über den Schweregrad des voraussichtlichen Leids seines Tierversuchs nicht nachträglich überprüft werden.
4. Die Regierungsvorlage erlaubt Tierversuche, die schweres Leid verursachen, das lange anhält und nicht gelindert werden kann, solange das „aus wissenschaftlich berechtigten Gründen erforderlich“ ist, obwohl die EU-Richtlinie explizit ermöglichen würde, derartige Tierversuche ausnahmslos zu verbieten.

Die Unterlagen der Pressekonferenz:

 

Zusammenfassung

Keine Veröffentlichung des Tierleids – keine öffentliche Kontrolle

Versuchstier-Ombudsschaft nicht ausreichend verankert

Verbot von Tierversuchen, die lange andauerndes schweres Leid verursachen, das nicht gelindert werden kann

Keine Kommissionen sondern Entscheidungen durch einzelne Beamte zur Genehmigung von Tierversuchen

Statement von Dr. Andrew Knight

 

Dr. Knight spricht heute Abend um 19 Uhr im Don-Bosco Haus in 1130 Wien St. Veit Gasse 25, und morgen Dienstag dem 20. November, ebenfalls um 19 Uhr an der Veterinärmedizinischen Uni Wien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben