Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2013)

Wien, am 13.06.2013

Parlament hat jetzt Tierschutz in Verfassungsrang erhoben: OLG-Urteil nichtig?

Im Berufungsurteil zum Tierschutzprozess wird argumentiert, dass die Forderung an Firmen, Pelzprodukte auszulisten, sittenwidrig sei – mit Staatsziel Tierschutz nicht mehr!

Gerade eben wurde im Parlament das Staatsziel Tierschutz mit 2/3 Mehrheit in die Verfassung aufgenommen. Unbestritten bedeutet das eine Aufwertung des Tierschutzes in der Gesellschaft. Doch gerade die Bedeutung von Tierschutz spielt in dem kürzlich vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) erlassenen Berufungsurteil zum Tierschutzprozess eine zentrale Rolle. Zwar wird in dem Urteil das Verfahren in einigen Punkten an das Erstgericht zurückverwiesen, doch unter der Vorgabe, dass auch legale und friedliche Tierschutzkampagnen eine Nötigung darstellen können. Ist die Forderung an eine Firma, so die Richterinnen, alle Pelzprodukte auszulisten, mit der Androhung verbunden, die KundInnen der Firma ansonsten über Tierquälerei bei der Pelzproduktion zu informieren und dadurch Umsatzeinbußen in Aussicht zu stellen, sei das „gegen die guten Sitten“ und daher eine Nötigung. Und „Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht“. Mit Tierschutz als Staatsziel hat sich diese Einschätzung aber merklich verschoben. Dadurch entbehrt das OLG-Urteil seiner Grundlage und ist nicht mehr für die Urteilsfindung in 1. Instanz bindend.

Mag. Stefan Traxler, Verteidiger eines der Angeklagten im Berufungsverfahren: „Das OLG ist in diesem Verfahren die höchste Berufungsinstanz in Österreich und dessen Urteil damit hierzulande nicht mehr bekämpfbar. Natürlich werden wir die Nötigungsfrage letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausfechten, doch bis dahin können viele Jahre vergehen. Grundsätzlich hat das OLG das Verfahren zwar an die 1. Instanz nach Wr. Neustadt zurück verwiesen, aber die rechtliche Beurteilung, die ich im Übrigen nicht teile, dass legale Kampagnen für ein Ende des Pelzverkaufs Nötigung seien, wurde bereits getroffen. Da nun aber Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde, haben sich diesbezüglich die Spielregeln verändert. Jetzt ist das Erstgericht in dieser Sache nicht mehr an das OLG-Urteil gebunden und kann seine eigenen Feststellungen treffen!“

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben