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Parlament hat jetzt Tierschutz in Verfassungsrang erhoben: OLG-Urteil nichtig?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2013)

Wien, 13.06.2013

Im Berufungsurteil zum Tierschutzprozess wird argumentiert, dass die Forderung an Firmen, Pelzprodukte auszulisten, sittenwidrig sei – mit Staatsziel Tierschutz nicht mehr!

Gerade eben wurde im Parlament das Staatsziel Tierschutz mit 2/3 Mehrheit in die Verfassung aufgenommen. Unbestritten bedeutet das eine Aufwertung des Tierschutzes in der Gesellschaft. Doch gerade die Bedeutung von Tierschutz spielt in dem kürzlich vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) erlassenen Berufungsurteil zum Tierschutzprozess eine zentrale Rolle. Zwar wird in dem Urteil das Verfahren in einigen Punkten an das Erstgericht zurückverwiesen, doch unter der Vorgabe, dass auch legale und friedliche Tierschutzkampagnen eine Nötigung darstellen können. Ist die Forderung an eine Firma, so die Richterinnen, alle Pelzprodukte auszulisten, mit der Androhung verbunden, die KundInnen der Firma ansonsten über Tierquälerei bei der Pelzproduktion zu informieren und dadurch Umsatzeinbußen in Aussicht zu stellen, sei das „gegen die guten Sitten“ und daher eine Nötigung. Und „Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, das ist aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht“. Mit Tierschutz als Staatsziel hat sich diese Einschätzung aber merklich verschoben. Dadurch entbehrt das OLG-Urteil seiner Grundlage und ist nicht mehr für die Urteilsfindung in 1. Instanz bindend.

Mag. Stefan Traxler, Verteidiger eines der Angeklagten im Berufungsverfahren: „Das OLG ist in diesem Verfahren die höchste Berufungsinstanz in Österreich und dessen Urteil damit hierzulande nicht mehr bekämpfbar. Natürlich werden wir die Nötigungsfrage letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausfechten, doch bis dahin können viele Jahre vergehen. Grundsätzlich hat das OLG das Verfahren zwar an die 1. Instanz nach Wr. Neustadt zurück verwiesen, aber die rechtliche Beurteilung, die ich im Übrigen nicht teile, dass legale Kampagnen für ein Ende des Pelzverkaufs Nötigung seien, wurde bereits getroffen. Da nun aber Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde, haben sich diesbezüglich die Spielregeln verändert. Jetzt ist das Erstgericht in dieser Sache nicht mehr an das OLG-Urteil gebunden und kann seine eigenen Feststellungen treffen!“

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