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10 Jahre Tierschutzcausa

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.05.2018)

Wien, 15.05.2018

Im Mai 2008 wurde ein neues Kapitel in der Geschichte der Justiz in Österreich aufgeschlagen. In insgesamt 23 Wohnungen und Büros österreichweit wurden martialische Hausdurchsuchungen der Polizei vorgenommen, 10 Personen kamen unschuldig für 105 Tage in U-Haft.

Einladung zur Gedenkfeier
10 Jahre Tierschutzcausa: Die ruchlose Verfolgung der Zivilgesellschaft
Termin
Mittwoch, 23. Mai 2018, 19:00 bis ca. 22:00 Uhr
Ort
Schikaneder Kino
Margaretenstraße 22-24
1040 Wien
Programm
  • Begrüßung von Martin Balluch
  • Johannes Jarolim schildert seine Eindrücke von der Tierschutzcausa
  • Kurzzusammenschnitt historischer Videointerviews mit ehemaligen Angeklagten
  • Betroffene berichten aus ihrer Sicht: 10 Jahre nach den Polizeiüberfällen
  • Eindrücke von Madeleine Petrovic
  • Martin Balluch präsentiert ausgewählte Auszüge aus den Prozessakten
  • Rechtsexperte Eberhart Theuer erläutert weiterhin bestehende Missbrauchsgefahren
  • Schlusswort von Martin Balluch
  • Diashow mit Häppchen vom veganen Buffet

Der 21. Mai 2008 war der Beginn der sogenannten Tierschutzcausa, die im Tierschutzprozess in Wr. Neustadt gipfelte, der 14 Monate dauerte und trotz totalen Freispruchs aller Angeklagter in allen Punkten zum finanziellen Ruin vieler der Betroffenen Personen führte. Zwar wurde danach § 278a StGB derart verändert, dass er nicht mehr auf Tierschützer_innen anwendbar ist, doch geblieben ist die Angst in der Zivilgesellschaft vor politischer Verfolgung und totaler Überwachung.

Die neue Regierung hat nun ein Überwachungspaket erlassen, das in seinen Maßnahmen noch weit darüber hinausgeht, was 2008 möglich war. Was sind die Lehren aus der Tierschutzcausa? Kann man sich als Aktivist_in sicher sein, nicht observiert und verfolgt zu werden? Braucht die Demokratie nicht eine lebendige Zivilgesellschaft und ist diese nicht durch derartige Vorfälle nachhaltig geschädigt? Immerhin kam es staatlicherseits zu keinerlei Aufarbeitung, man war weder bereit, sich öffentlich zu entschuldigen, noch die entstandenen Kosten zu übernehmen oder auch nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Was hält jene Personen, die damals diese Ermittlungen losgetreten haben, davon ab, das wieder zu tun? Kann man Parallelen zu Verfahren ziehen, die kürzlich stattgefunden haben?

Lehren aus der Tierschutzcausa

§ 278a des Strafgesetzbuchs, der sogenannte Mafiaparagraph, wurde verwendet, um aufmüpfige Gruppen, die den Machteliten in Österreich auf die Nerven gehen, zu kriminalisieren. Das beste Beispiel dafür ist der Tierschutzprozess. Trotz 4 Jahren Ermittlungen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wie großem Lauschangriff, Videoüberwachung, Bespitzelung durch verdeckte Ermittler_innen und Informant_innen wurden keine Hinweise auf Straftaten gefunden. Das Justizministerium gab daraufhin die Weisung, 13 Tierschützer_innen nach § 278a anzuklagen. Begründet wurde das mit dem Argument die Betroffenen würden zwar nur legale Kampagnen führen, aber damit wissentlich die Ziele von StraftäterInnen fördern, die z.B. Pelzgeschäften die Scheibe einschlagen. Mit einer legalen Demo gegen Pelz unterstütze man indirekt und ideell eine unbekannte Person, die irgendwann irgendwo eine Scheibe eines Pelzgeschäfts eingeschlagen hat. So lässt sich jeder Protest kriminalisieren. Das rief international Proteste auf den Plan.

Der Paragraph 278a wurde nach langen Wirrungen reformiert und durch eine Ergänzung entschärft, die als unabdingbare Voraussetzung für eine Anklage die Bereicherungsabsicht vorsieht. Trotzdem wurden mehrere ursprünglich Angeklagte und vom Verdacht einer kriminellen Organisation rechtsgültig freigesprochene Betroffene in einem weiter führenden Verfahren wegen Nötigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dabei, dass die Ankündigung legaler Kampagnen schwere Nötigung wäre und mit mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden müsse. Über 3.000 mutige ÖsterreicherInnen zeigten sich als Reaktion darauf selbst an. Alle Anklagen in diesem Verfahren wurden letztlich fallengelassen. Doch auch andere Gesetze könnten potenziell weiterhin für eine Kriminalisierung der aktiven Zivilgesellschaft missbraucht werden.

Vor dem großen Tierschutzprozess in Wiener Neustadt hätte niemand für möglich gehalten, dass eine derartig massive Verfolgung legitim aktiver zivilgesellschafter Akteur_innen in einem angeblichen Rechtststaat wie Österreich möglich wäre. Hüten wir uns vor der Täuschung, dass wir uns auf eine funktionierende Demokratie verlassen können, in der nur Menschen verfolgt werden, die tatsächlich kriminell agieren! Bleiben wir achtsam und überprüfen wir die Glaubwürdigkeit wilder Geschichten über Aktivist_innen sehr genau falls uns wieder einmal aus allen Richtungen abenteuerliche Fehltritte zivilgesellschaftlicher Akteur_innen verkauft werden sollen! Besonders in Zeiten wachsender Überwachung, gepaart mit totalitären Tendenzen in öffentlichen Ämtern und einer üblicherweise unreflektierten Übernahme von Presseaussendungen in Massenmedien, sind wir gefährdet Falschmeldungen ungerechtfertigt Glauben zu schenken.

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