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Schweine: „Animals' Voice“-Aktion und seit 4 Wochen VGT-Proteste vor Landwirtschaftsministerium

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.06.2020)

Wien, 08.06.2020

In diesen Tagen entscheidet Landwirtschaftsministerin Köstinger über die neue Verordnung zur Schweinehaltung – VGT fordert Verbot Vollspaltenboden und Pflicht Stroheinstreu

Die Regierung ist aufgrund von EU-Recht gezwungen, die Verordnung zur Haltung von Schweinen neu zu schreiben. Eingefügt muss werden, dass die Liegefläche „physisch angenehm“ ist, und dass das routinemäßige Schwanzkupieren auch in der Praxis verboten wird. Ebenso säumig ist das Ministerium bzgl. einer Verordnung zur Spezifikation des Kastenstandverbots in der sogenannten Abferkelbucht, wo die Mutterschweine ihre Kinder bekommen. Zwar ist dieses Verbot bereits beschlossen, aber nur für die „kritischen Tage“ und ohne Alternativsysteme zu benennen. Das hätte per Verordnung schon 2018 geschehen sollen, muss also jetzt nachgeholt werden. Aber seit über 1 Jahr ist auch der Beton-Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu in Diskussion. 92 % der Schweine, die auf diesem Boden gehalten werden, haben schmerzhaft entzündete Gelenke. Eine solche Liegefläche ist nicht physisch angenehm. Deshalb protestiert der VGT nun seit 4 Wochen 2 x wöchentlich – und ab dieser Woche 3 x wöchentlich – vor dem Landwirtschaftsministerium.

Am letzten Freitag hielt der VGT zusätzlich eine Animals' Voice-Aktion zur Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden in Wien ab. Dabei stellten sich Aktivist_innen mit Atemschutzmaske mit Schweinenase im Viereck auf und zeigten auf Laptops in ihren Händen mittels Videos, was der Vollspaltenboden für die Schweine bedeutet.

Hier ein Video dazu:

VGT-Obmann Martin Balluch: „In der Zeit der Übergangsregierung haben uns Spitzenbeamte des Landwirtschaftsministeriums bestätigt, dass der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung mittelfristig beendet und durch eine verpflichtende Stroheintreu ersetzt werden muss. Da mit langen Übergangsfristen zu rechnen ist, müssen für eine mittelfristige Änderung jetzt die Weichen gestellt werden. Die Reform der Verordnung zur Schweinehaltung, die momentan erarbeitet wird, muss also ein Verbot des Vollspaltenbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu enthalten.“


 

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