Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2021)

Wien, am 16.03.2021

VfGH gibt VGT recht: Tiermasken auf Tierschutzaktionen trotz Verhüllungsverbots erlaubt

Verfassungsgerichtshof: Die Nutzung von Tiermasken bei Tierschutzaktionen ist wesentlicher Teil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung

Der VGT benützt seit Jahrzehnten Tiermasken für seine Aktionen. Ob Kückenmaske gegen die Vergasung der männlichen Legehühner an ihrem ersten Lebenstag, ob Schweinemaske gegen den Vollspaltenboden oder auch Rindermaske gegen den Missbrauch von Kühen in der Milchproduktion. Eine solche Rindermaske trug der stv. VGT-Obmann David Richter, als er in Baden, NÖ, milchkritische Flugblätter anlässlich einer großen Werbeveranstaltung für konventionelle Kuhmilch verteilte. Dabei wurde er von der Polizei dazu angehalten, die Maske abzunehmen, weil sie dem Verhüllungsverbot widerspreche. (Der VGT berichtete.)

Richter nahm die Maske ab, um zu demonstrieren, dass es ihm nicht um die Verschleierung seiner Identität ginge, setzte sie aber dann wieder auf, um weiter Flugblätter zu verteilen. Daraufhin wurde er gegen seinen passiven Widerstand festgenommen, in ein Polizeifahrzeug getragen und letztlich bestraft: 150 Euro, die Maximalstrafe für dieses Delikt. Bei der Beschwerde gegen diese Strafe zum Landesverwaltungsgericht wurde sie zwar auf 70 Euro herabgesetzt, grundsätzlich aber bestätigt. Daraufhin wandte sich der VGT mithilfe von Rechtsanwältin Maria Windhager an den Verfassungsgerichtshof. Dieser hat heute sein Erkenntnis veröffentlicht, dass die Verhüllung des Gesichts dennoch erlaubt ist, wenn sie wesentlicher Teil der freien Meinungsäußerung ist, wie im vorliegenden Fall.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: Wir sind sehr froh, dass der Verfassungsgerichtshof unsere Auffassung bestätigt hat, dass Tierschutzaktionen und -proteste mit Tiermasken zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit gehören. Das wäre ja noch schöner, wenn man sich nicht mehr als Tier verkleiden könnte, um die Menschen aufzufordern, sich in die Position eines betroffenen Tiers zu versetzen und die Welt aus dessen Augen zu sehen. Erst dann fällt manchen Menschen auf, wie schlecht wir mit Tieren umgehen. Die Tiermaske ist für uns also ganz essentiell. Und das hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Mit diesem Erkenntnis werden die oftmaligen Untersagungen und Bestrafungen wegen der Nutzung von Tiermasken nun hoffentlich der Vergangenheit angehören. Schlimm genug, dass wir jahrelang dieser Repression ausgesetzt waren. Denn immer wieder sind Tierschützer:innen Opfer des Verhüllungsverbots, das ja angeblich ein ganz anderes Ziel hatte.


Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben