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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2021)

Private Haltung von Kaninchen

Bei der Haltung von Kaninchen als Haustiere müssen die Bedürfnisse dieser empfindsamen Tiere genau beachtet werden.

Kaninchen zählen zur Familie der Hasen und sind keine Nagetiere, obwohl sie oft fälschlicherweise als solche bezeichnet werden. Wildkaninchen kamen ursprünglich nur in Nordafrika, Südfrankreich und der iberischen Halbinsel vor. Heute leben die Tiere durch menschliche Verbreitung in ganz Europa, Australien, Neuseeland, Südafrika, Nord- und Südamerika und zahlreichen Inseln des Pazifik und der Karibik1. Kaninchen und Hase teilen sich zwar in der Zoologie die gleiche Familie der Leporidae, sind jedoch völlig andere Gattungen, die sich auch miteinander nicht fortpflanzen können. Auch wenn sie oft als „Hasen“ bezeichnet werden, stammen alle Hauskaninchen-Rassen vom Wildkaninchen ab. Hasen oder Feldhasen können nicht als Haustier gehalten werden, sie trifft man nur freilebend als Wildtiere2.

Bedürfnisse

Kaninchen sind komplexe und fühlende Lebewesen und haben einige Grundbedürfnisse, die bei ihrer Haltung beachtet werden müssen:

Sozialkontakt: Kaninchen sind Fluchttiere und keine Kuscheltiere. Sie mögen es daher für gewöhnlich nicht, hochgenommen oder gestreichelt zu werden. Wildkaninchen leben in mehr oder weniger großen Kolonien und auch Hauskaninchen benötigen einen Sozialkontakt mit Artgenoss:innen, also mindestens einem oder einer Partner:in der gleichen Art. Daher ist die Einzelhaltung von Kaninchen verboten. Gleichzeitig kann und darf man sie aber auch nicht einfach mit anderen Tierarten, wie etwa Meerschweinchen, zusammen halten3. Tiere einer Kaninchen-Kolonie kennen einander persönlich und entwickeln auch enge Beziehungen zueinander. Aufgrund ihres Revierverhaltens kann es bei der Integration von neuen Tieren allerdings zu Rangkämpfen kommen. Daher ist es wichtig, dass den Tieren viel Platz und Rückzugsorte zur Verfügung stehen4. Um eine unkontrollierte Vermehrung der Kaninchen zu vermeiden, sollten alle Tiere kastriert sein.

Graben, Hoppeln und Knabbern: Zu den natürlichen Verhaltensweisen von Kaninchen zählt das Graben und Wühlen. In der Natur dienen selbstgegrabene Höhlen als Rückzugsorte. Daher sollte es den Tieren immer möglich sein, diesem Bedürfnis nachzukommen. Außerdem benötigen die Tiere ausreichend Platz für ihre artgemäße Bewegung (Hoppeln, Strecken und Stehen) sowie einen Platz zum Ruhen, wo sie ausgestreckt liegen können. Bekommen die Tiere nicht genügend Auslauf, werden ihre Krallen zu lang und müssen geschnitten werden. Auch die Lust am Knabbern ist den Tieren angeboren. Daher muss bei der Haltung von Kaninchen als Haustiere darauf geachtet werden, dass sie zum Beispiel keine Kabel in der Wohnung anbeißen können.

Ernährung: Kaninchen sind reine Herbivore, sie ernähren sich also ausschließlich von Pflanzen. Die Nahrung besteht hauptsächlich aus blättrigen Bestandteilen grüner Pflanzen, wie z.B. Gräsern und Kräutern sowie aus Knospen und Blattspitzen. Sie essen auch zahlreiche Pflanzen, die für Menschen giftig sind oder als Heilpflanze verwendet werden, wie zum Beispiel den Weißen Gänsefuß, dessen Öle eine wurmtötende Wirkung haben, oder den Schwarzen Nachtschatten, der für Menschen nur durch aufwendige Zubereitung genießbar wird4. Der Hauptbestandteil der Nahrung sollte frisches Grünfutter sein. Ein ständiger Wechsel zwischen Grünfutter und trockener Nahrung, wie Heu, belastet die Verdauung der Tiere. Hochwertiges Heu sollte als Raufutter durchgängig als Ergänzung angeboten und regelmäßig gewechselt werden, da die Tiere ungeeignete Bestandteile übrig lassen. Um ihr ausgeprägtes Kaubedürfnis zu stillen, sollte Kaninchen dauerhaft Grün- und Raufutter zur Verfügung stehen. Wenn sie auf Grund von zu energiereicher Nahrung nicht genug gekaut haben, stillen sie ihr Kaubedürfnis sonst gerne auch durch das Benagen von Möbeln oder Teppichen. Außerdem muss den Tieren durchgehend frisches Wasser zur Verfügung stehen. Am besten wird es in einem erhöhten Napf angeboten, um Verschmutzungen zu vermeiden. Von Nippeltränken als alleinige Wasserquelle wird abgeraten2.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Haltung von Kaninchen ist in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Demnach dürfen Kaninchen in Käfigen untergebracht werden, die Verwendung von Drahtgitterböden ist allerdings verboten. Die Kantenlänge der Käfige darf 0,5 Meter nicht unterschreiten und muss mindestens 6000 Quadratzentimeter Bodenfläche aufweisen, im Optimalfall wird den Tieren natürlich mehr Platz, als gesetzlich vorgeschrieben, bereitgestellt. Jedem tierliebenden Menschen muss allerdings klar sein, dass diese empfindsamen Tiere in Käfigen wohl kaum ihren natürlichen Verhaltensweisen nachkommen können und diese Art der Haltung daher nicht artgerecht ist. Werden Kaninchen zum Zwecke der Fleischgewinnung gehalten, dürfen keine Käfige eingesetzt werden. Den Tieren muss eine trockene und saubere Einstreu sowie ein isolierter Rückzugsbereich zur Verfügung stehen. Ein ausreichender Wind- und Witterungsschutz ist bereitzustellen. Kaninchen müssen zudem ständigen Zugang zu Wasser, Raufutter und Nagematerial haben. Außerdem dürfen Kaninchen weder einzeln gehalten werden5, noch zusammen mit Meerschweinchen. Auch wenn die beiden Tierarten auf den ersten Blick ähnlich wirken und ähnliche Ansprüche haben, ist die Haltung von Kaninchen mit Meerschweinchen nicht artgerecht. Die Tiere haben zum Beispiel eine unterschiedliche Körpersprache, die leicht zu Missverständnissen und Aggressionen führen kann. Außerdem sind Kaninchen den Meerschweinchen körperlich deutlich Überlegen6. Die private Haltung von Wildkaninchen ist in Österreich gesetzlich durch die 2. Tierhaltungsverordnung geregelt. Diese Tiere müssen in Gehegen ab 20 Quadratmetern Größe gehalten werden und Büsche, kleine Bäume und Boxen als Deckungsmöglichkeit beinhalten. Außerdem müssen sie hauptsächlich mit frischem Grünfütter und Heu sowie Ästen und Zweigen zur Abnützung der Zähne versorgt werden3.

Melden Sie uns illegale Kaninchen-Käfig-Haltungen!

Der VGT setzt derzeit einen Schwerpunkt darauf, Haltungen von Kaninchen, die zur Fleischgewinnung in Käfigen oder Holzboxen gehalten werden, aufzudecken. Bereits seit 2007 gelang dem VGT ein großer Kampagnenerfolg und die Käfighaltung von Kaninchen in der Fleischproduktion wurde ausnahmslos verboten. Doch das beste Gesetz bringt leider nichts, wenn es nicht auch sanktioniert wird. Nach wie vor werden dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN regelmäßig illegale Haltungen von sogenannten „Fleisch“-Kaninchen in Käfigen oder Holzboxen gemeldet. Falls Sie eine solche Haltung kennen, melden Sie sie uns bitte, falls möglich mit Fotos, genauem Datum und Uhrzeit der Aufnahme und sofern bekannt auch mit Angaben zum/zur Halter:in, jedenfalls aber mit der genauen Adresse oder den genauen Koordinaten, per Mail an die Adresse vgt(ät)vgt.at, damit wir eine Anzeige bei der zuständigen Behörde einbringen und die Tiere somit aus ihrer misslichen Lage befreien können.

Quellen

1 Wikipedia: Wildkaninchen

2 Kaninchenwiese: Kaninchen, Hase oder Nagetier?

3 2. Tierhaltungsverordnung: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist

4 Wikipedia: Hauskaninchen

5 1. Tierhaltungsverordnung: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Mindestanforderungen für die Haltung von Pferden und Pferdeartigen, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfischen

6 Meerschweinchen-Ratgeber: Meerschweinchen und Kaninchen zusammen halten

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