Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.02.2022)
Wien, am 09.02.2022Protest-Tour durch Wien: 5 m großes Schwein gegen die Haltung auf Vollspaltenboden
Vom Ballhausplatz zur Landwirtschaftskammer und über Tierschutz- und Landwirtschaftsministerium zur ÖVP-Zentrale wird gefordert: Stroh statt Beton!
Auf Regierungsebene diskutiert man heiß: Verringerungen der Anzahl der Spalten in einem Drittel der Bucht auf die Hälfte ab 2023 für Neu- und Umbauten, oder echtes Verbot des Vollspaltenbodens und stattdessen verpflichtende Stroheinstreu ab 2040 für alle Schweinebetriebe. Obwohl diese Übergangsfrist unerträglich lang ist und die Schweine noch über Generationen auf dem tierquälerischen Boden hält, wäre das doch ein Lichtblick in einer bisher sehr düsteren Situation für die Tiere. Um dem Wunsch von 96 % der Menschen in Österreich Nachdruck zu verleihen, die Stroh statt Beton für Schweine fordern, tourt heute das „Grunzmobil“ mit einem 5 m großen Schwein als Anhänger durch Wien. Besucht wurde das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, das Präsidium der Österreichischen Landwirtschaftskammern, das Tierschutz- sowie das Landwirtschaftsministerium und zuletzt die Bundeszentrale der ÖVP in der Lichtenfelsgasse.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Die Schweine können sich gegen den tierquälerischen Vollspaltenboden nicht selbst wehren, sie können nicht wählen, sie haben keine politische Stimme. Das führt leider dazu, dass die Regierung versucht, das Schweineleid als Nebensache abzutun, und es nur sehr stiefmütterlich behandelt. Die ‚Zwischenlösung‘ dänisches System mit der Hälfte der Spalten darf nicht kommen, sie muss gleich übersprungen werden. Wir brauchen einen echten Liegebereich, der diesen Namen auch verdient. D.h. der Liegebereich darf überhaupt keine Spalten haben, sondern muss tief mit trockenem Stroh eingestreut sein. Nur so können die Widersprüche zur EU-Richtlinie aufgelöst werden, in der ein physisch angenehmer Liegebereich für alle Schweine vorgeschrieben und das routinemäßige Schwanzkupieren verboten ist, das durch das Fehlen von Stroh auftritt.
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